Pflegekräfte sind häufiger zu atypischen Arbeitszeiten tätig als Beschäftigte in anderen Berufen. Zwar ist Teilzeitarbeit weit verbreitet, häufige Rufbereitschaften, Wochenend- und Nachtdienste führen dennoch zu einer hohen Belastung. Das geht aus der Arbeitszeitbefragung 2019 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) hervor.
Pflegekräfte: Atypische Arbeitszeiten sind weit verbreitet
Für ihre Analyse hat die BauA die Aussagen von 124 Altenpflegekräften und 332 Krankenpflegekräften mit Angaben von 8.119 anderen Beschäftigten verglichen. Im Ergebnis zeigt sich, dass Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten als in anderen Berufen. Während 55 Prozent der Altenpflegekräfte und 50 Prozent der Krankenpflegekräfte in Teilzeit tätig sind, liegt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in anderen Branchen nur bei 23 Prozent.
Allerdings arbeitet mehr als die Hälfte der Pflegekräfte auch zu atypischen Zeiten vor 7 Uhr oder nach 19 Uhr. 87 Prozent der Altenpflege- und 85 Prozent der Krankenpflegekräfte arbeiten zudem regelmäßig am Wochenende. 61 Prozent der Beschäftigten in der Krankenpflege legen regelmäßig Nachtdienste ein, in der Altenpflege sind es 37 Prozent der Beschäftigten. In anderen Berufszweigen arbeiten Beschäftigte nur zu 19 Prozent zu atypischen Zeiten, zu 38 Prozent am Wochenende und zu 18 Prozent nachts. Da Arbeit zu Zeiten, in denen viele andere Berufstätige frei haben, für Pflegekräfte so häufig vorkommt, gelten für diesen Bereich auch besondere gesetzliche Regelungen für Sonn- und Feiertagsdienste.
Häufige Rufbereitschaft
Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege leisten etwas häufiger Bereitschaftsdienste (sechs bzw. acht Prozent) als Beschäftigte in anderen Branchen (fünf Prozent). Deutlich weiter verbreitet als in anderen Berufszweigen ist die Rufbereitschaft, mit 20 Prozent in der Altenpflege und 15 Prozent in der Krankenpflege im Vergleich zu nur sechs Prozent in anderen Berufszweigen. Zudem führt die Rufbereitschaft häufiger zu einem tatsächlichen Arbeitseinsatz.
Verkürzte Ruhezeiten und kaum Einfluss auf Pausen
Wesentlichen Einfluss auf die Erholung der Beschäftigten haben Pausen und Ruhezeiten. Gesetzlich ist eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vorgeschrieben. Für Pflegeberufe gilt jedoch eine Ausnahmeregelung, die es erlaubt, die Ruhezeiten zu verkürzen. In der Arbeitszeitbefragung 2019 berichten 51 Prozent der Krankenpflegekräfte und 26 Prozent der Altenpflegekräfte davon, mindestens einmal im Monat eine verkürzte Ruhezeit zu haben. Unter den Erwerbstätigen in anderen Berufen beträgt dieser Anteil nur 17 Prozent.
Weiterhin zeigt die Befragung, dass Pflegekräfte kaum Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeitszeit nehmen können. Während 46 Prozent der Beschäftigten in anderen Branchen viel bis sehr viel Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeitszeit haben, sind es in der Krankenpflege nur 15 Prozent der Beschäftigten und acht Prozent der Altenpflegekräfte. Nur neun Prozent der Altenpflegekräfte und elf Prozent der Krankenpflegekräfte können flexibel entscheiden, wann sie einige Stunden frei nehmen möchten. Unter den Beschäftigten in anderen Branchen sind es 45 Prozent. Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege gibt zudem an, kaum Einfluss auf den Zeitpunkt ihrer Pausen zu haben. Dagegen können 58 Prozent der Beschäftigten in anderen Branchen flexibel entscheiden, wann sie ihre Pausen nehmen. Dadurch fehlt es den Pflegekräften an wichtigen Ressourcen zur Erholung.
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