Mithilfe des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals, auch Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) genannt, soll der Alltag der Pflegekräfte verbessert werden. In diesem Zusammenhang sollen sich die Arbeitsbedingungen in der Alten- und Krankenpflege verbessern und das Personal soll verstärkt werden. Die relevantesten Punkte nun im Überblick.
Regelungen zur Pflege im Krankenhaus
Die Regelungen zur Pflege im Krankenhaus sind im Pflegepersonalstärkungsgesetz vielfältig. Die wichtigsten Neuregelungen sind im Folgenden beleuchtet.
Ausbau des Pflegestellen-Förderprogramms
Für die Verbesserung der Personalausstattung in der Pflege refinanzieren die Kostenträger jede weitere und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett gänzlich. Das Pflegestellen-Förderprogramm, welches mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführt wurde, erfährt somit über 2018 hinaus einen Ausbau.
Für die zusätzlichen Mittel gibt es, anders als zuvor, keine Obergrenze. Der Eigenanteil der Krankenhäuser von zehn Prozent entfällt zudem. Die zusätzlichen Mittel sind hierbei zweckgebunden für aufgestockte und weitere Pflegestellen am Bett. Außerdem verbleiben die Mittel des laufenden Pflegestellen-Förderprogramms der einzelnen Klinik. Mittel, welche nicht für weiteres Pflegepersonal verwendet wurden, müssen zurückgezahlt werden.
Kostenträger refinanzieren Ausbildungsvergütungen
Bislang wurden die Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der (Kinder-)Krankenpflege und Krankenpflegehilfe nur anteilig refinanziert. Denn im Zuge ihrer praktischen Ausbildung entlasten sie voll ausgebildete PflegerInnen in Kliniken. Da sich eine solche Entlastung im ersten Ausbildungsjahr allerdings nicht im selben Umfang ergibt, refinanzieren die Kostenträger die Ausbildungsvergütungen von Azubis im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig. Die Verbesserung soll einen deutlichen Anreiz schaffen, mehr auszubilden.
Hierneben soll eine Finanzierung der Ausbildungsvergütungen für alle im Krankenhausfinanzierungsgesetz genannten Ausbildungsberufe erfolgen, sofern eine Vereinbarung einer Ausbildungsvergütung stattfand. Darüber hinaus sollen über den Krankenhausstrukturfonds zukünftig ebenfalls Investitionen in Ausbildungsstätten einer Förderung unterliegen.
Ferner ist erwähnenswert, dass Krankenhäuser Maßnahmen zur Verbesserung von Familie, Beruf und Pflege vereinbaren können. Mittel der Kostenträger kommen hierbei hälftig für einen Zeitraum von sechs Jahren für die notwendigen Aufwendungen zum Einsatz.
Weiterentwickelte Pflegepersonaluntergrenzen
Überdies erfolgt ein Ausbau der Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen. Hierbei sollen die pflegesensitiven Bereiche in Kliniken weiterentwickelt werden.
Neue Pflegepersonaluntergrenzen für die Bereiche Herzchirurgie und Neurologie sind bereits festgelegt. Krankenhäuser, die sich nicht an die aktualisierten Pflegepersonaluntergrenzen halten, müssen mit Sanktionen rechnen.
Änderungen der Pflege in Pflegeeinrichtungen
In den Pflegeeinrichtungen soll es ebenso weitreichende Änderungen geben. Dazu gehören neben mehr Pflegekräften und Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten gleichermaßen Punkte wie Investitionen in Digitalisierung, verbesserte Selbsthilfeförderung sowie weniger Bürokratie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
Mehr Pflegekräfte in Pflege-Einrichtungen
Ein zentraler Punkt des Pflegepersonalstärkungsgesetzes ist die Unterstützung von vollstationären Altenpflegeeinrichtungen mit zusätzlichen Pflegekräften. Während Einrichtungen bis zu 40 BewohnerInnen eine halbe Pflegestelle erhalten, bekommen Einrichtungen mit 41 bis 80 BewohnerInnen eine ganze Pflegestelle.
Einrichtungen mit 81 bis 120 BewohnerInnern erhalten eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 BewohnerInnen zwei weitere Pflegestellen. Im Zuge dessen können ebenfalls Teilzeitstellen, welche aufgestockt werden, beachtet werden. Das soll einen extra Anreiz geben, die neuen Stellen auch wirklich besetzen zu können.
Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten
Für eine verstärkte Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen sollen Sprechstunden und Fallkonferenzen per Video als telemedizinische Leistung umfassend ermöglicht werden. Hiermit soll die Videosprechstunde allgemein für alle Versicherten und in der häuslichen Pflege in hohem Umfang eine Weiterentwicklung erfahren.
Indem das Verfahren zur Fahrtkostenübernahme durch die Krankenkasse vereinfacht wird, ist es für Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen, welche im Heim oder zu Hause wohnen einfacher, in die Arztpraxis zu gelangen. Dies trägt nämlich zur Entlastung der Betroffenen und ihren Angehörigen bei und befreit die Pflegekräfte von bürokratischen Bürden.
Attraktivitätssteigerung von Kranken- & Altenpflege
Zuletzt sind im Pflegepersonalstärkungsgesetz ebenfalls Regelungen eingebunden, welche die Attraktivität von der Kranken- und Altenpflege steigern soll.
Dazu zählt die Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die psychische und körperliche Anstrengung ist für die Arbeitnehmer in der Pflege groß. Ein Beispiel hierfür sind wechselnde Schichten, welche gesundheitliche Konsequenzen haben können. Aus diesem Grund müssen Krankenkassen nun mehr als 70 Mio. Euro jährlich für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflege-Einrichtungen aufwenden.
Außerdem findet eine Ergänzung der nationalen Präventionsstrategie statt, um spezielle und gemeinsame Ziele der Sozialversicherungsträger und zusätzlicher Akteure zur Förderung und Beibehaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer in der Alten- und Krankenpflege zu gewährleisten. Damit die Krankenhäuser und Pflege-Einrichtungen die ihnen gebührende Unterstützung erhalten, wird eine spezifischere Beratung und Unterstützung durch regionale Koordinierungsstellen der Krankenkassen sichergestellt.
Letztlich soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz verbessert werden. Aufgrund der Wochenend- und Nachtschichten stellt der Pflegeberuf hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit, insbesondere, weil der Großteil der Pflegekräften weiblich ist. Aus diesem Grund sollen zielgerichtete Maßnahmen für sechs Jahre in der Kranken- und Altenpflege finanzielle Unterstützung erfahren, welche die Familienfreundlichkeit fördern sollen.