Die PPR 2.0 ist ein Personalbemessungsinstrument, mit dem man die Prozesse in Kliniken und Krankenhäusern vereinfachen will. Der Personalmangel im medizinischen Sektor, insbesondere im Bereich der Pflege, ist seit Jahren offensichtlich. Auch die Tatsache, dass die meisten Krankenhäuser einem enormen wirtschaftlichen Druck stand halten müssen, ist mittlerweile bekannt.
Da stellt sich natürlich die Frage, ob eine angemessene Behandlung aller Patienten/-innen in einem solchen System überhaupt noch möglich ist. Aus diesem Grund bemühen sich Krankenhauspersonal und Gewerkschaften schon seit einigen Jahren um eine Weiterentwicklung des Pflegesystems sowie der wirtschaftlichen Strukturen innerhalb der Kliniken.
Doch wie kann eine solche Reform überhaupt erreicht werden? Was soll die 2024 in Kraft tretende PPR 2.0 sein und welche Konsequenzen hat das Ganze? Antworten auf diese und weitere Fragen bietet der folgende Text.
Was ist die PPR 2.0 eigentlich?
Das Kürzel „PPR“ steht für die Pflegepersonalregelung. Diese legte ab 1993 fest, wie viele Pflegekräfte pro Schicht auf jeder bettenführenden Station einer Klinik eingesetzt werden können und müssen. Bereits vier Jahre später, im Jahr 1997, wurde die PPR allerdings bereits wieder abgeschafft. Grund hierfür waren die fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten, die dem nun deutlich angestiegenen gesetzlichen Personalbedarf nicht mehr gerecht werden konnten.
Da das Problem des Personalmangels jedoch unverändert besteht, wurde der Wunsch nach einem neuen Instrument zur Ermittlung des Personalbedarfs in der Krankenhauspflege laut. So entstand eine neue Pflegepersonalregelung, die „PPR 2.0“.
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Was soll die PPR 2.0 bewirken?
Aber wie funktioniert diese aktualisierte PPR 2.0 eigentlich konkret und was soll sie letztendlich bewirken? Alle erwachsenen Patienten/-innen werden täglich in eine der neun bestehenden Pflegeaufwandsgruppen eingeteilt. Je höher der Pflegebedarf der Betroffenen ist, desto größer fällt auch die Pflegeintensität aus.
Für jede dieser neun Gruppen ist dann ein fester Minutenwert festgelegt, welcher die dem Bedarf entsprechende pflegerische Leistung widerspiegeln und in Personalstellen übertragen werden soll. Seit 1997 wurde dies allerdings lediglich intern durchgeführt und soll nun ab 2024 wieder verbindlich gelten.
Das Problem mit den Fallpauschalen
Was zu Beginn noch als gute Lösung erschien, entwickelt sich nun immer mehr zum Problem. Die Fallpauschalen, die Krankenhäuser und Kliniken finanziell entlohnen, wenn sie beispielsweise bestimmte Operationen durchführen, rücken immer mehr die Interessen der Patienten/-innen in den Hintergrund. Denn aktuell wird die Lage bezüglich der Finanzierung von Kliniken immer prekärer. So handeln viele Krankenhäuser betont wirtschaftlich.
Ganz grundsätzlich dient die neue Regelung jedoch nur als Übergangslösung, bis ein weitergehendes Instrument vorliegt und soll den Pflegepersonalbedarf für die unmittelbare Versorgung der Patienten/innen auf allen bettenführenden somatischen Stationen bestimmen. Damit die Krankenhäuser dies erfolgreich, zielführend und nachhaltig umsetzen können, müssen verschiedene Kriterien berücksichtigt werden.
Diese Eckpunkte hat ver.di in Zusammenarbeit mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Pflegerat (DPR) bereits im Jahr 2020 erarbeitet. Dabei beziehen diese sich auf die folgenden Themen:
• Pflegebudget und Stellenplan
• Grundsätze der Dienstplangestaltung
• Ausfallkonzept
• Personalausstattung für alle bettenführenden Stationen/Arbeitsbereiche im Nachtdienst
• Transparenz
• Übergangsregelung
• Intensivmedizin und Pädiatrie
Bisher festgelegte Regelungen bleiben von der PPR 2.0 in der Regel allerdings unberührt, sofern die jeweiligen Tarifverträge oder schuldrechtlichen Vereinbarungen für die Beschäftigten günstigere Regeln enthalten.
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Unterschiede zwischen der PPR 2.0 und der PPR
Im Prinzip unterscheiden sich die beiden Instrumente nicht in der Struktur der Ermittlung des Personalbedarfs. Allerdings wurden die konkreten Minutenzahlen in der aktualisierten Version weiterentwickelt und gewährleisten somit eine bedarfsgerechte Patientenversorgung.
Ein weiterer Unterschied zwischen der PPR 2.0 und der „alten“ PPR ist die Einberechnung der Nachtschichten. Für diese war in der alten Regelung bisher keine Personalbemessung vorgesehen. Des Weiteren gilt nun die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr als Nachtschicht. Bisher haben die nächtlichen Dienste bereits um 20 Uhr begonnen. Auf diese Weise tritt zwischen 20 und 22 Uhr für weitere zwei Stunden ein besserer Personalschlüssel in Kraft.
Die Idee einer Krankenhausreform
Die meisten deutschen Krankenhäuser sind aufgrund des großen Personalmangels bei gleichzeitig hohem Bedarf überlastet. Eine bedarfsgerechte Behandlung aller Patienten/-innen, deren Fokus auf der Medizin und nicht der Ökonomie liegt, ist kaum noch möglich. Aus diesem Grund soll das gesamte System in den kommenden Jahren reformiert werden.
Ein Ziel ist dabei beispielsweise die Abschaffung der sogenannten Fallpauschale, welche die Bezahlung für Behandlungen nach pauschalen Sätzen regelt. Doch die von Gesundheitsminister Lauterbach angekündigte Reform der Krankenhäuser soll sich nicht nur auf einzelne Problempunkte beschränken, sondern als Gesamtkonzept Wirkung zeigen.
Passende Stellenangebote für Pflegekräfte
Wer aktuell noch auf der Suche nach einem passenden Stellenangebot in der Pflege ist, findet bei Medi-Karriere eine große Auswahl. Hier gibt es beispielsweise Jobs für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Stellenangebote für Altenpflegehelfer/innen sowie jede Menge Krankenpflege Jobs allgemein.
- PPR 2.0, https://www.verdi.de/... (Abrufdatum: 08.12.2022)
- Lauterbach verspricht „Revolution“, https://www.tagesschau.de/... (Abrufdatum: 08.12.2022)