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Die Pflegeassistenz-Ausbildung soll künftig bundesweiten Regelungen folgen. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vor.
Wie genau die Ausbildung künftig geregelt werden soll und was die Reform bisher vorsieht, erklärt dieser Beitrag.
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Pflegeassistenz-Ausbildung – Einheitliches Qualifikationsniveau
Aktuell sind die Gesetze zum jeweiligen Bildungsplan für die Pflegehilfe- und Pflegeassistenz-Ausbildung Ländersache. Das bedeutet aber, dass die Fachkräfte, je nach Bundesland, unterschiedliche Fähigkeiten vermittelt bekommen und sich nicht immer auf dem selben Wissensstand befinden. Laut Claudia Moll, der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, gebe es derzeit in den Bundesländern 27 verschiedene Ausbildungsgänge für den Pflegeassistenz-Beruf.
Durch die Reform wollen die Ministerien ein einheitliches Berufsbild schaffen, neue Aufgabenbereiche erschließen und flächendeckend eine gute Qualität der Pflege sicherstellen. Mit der geplanten Neustrukturierung reagieren die Ministerien auf das Drängen von Pflegeverbänden und Arbeitgebern.
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Entwurf zur Pflegeassistenz-Ausbildung – Inhalte
Das BMG und BMFSFJ haben einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Eckpunkte der einheitlichen Pflegeassistenz-Ausbildung regelt. Angehende Auszubildende benötigen dementsprechend einen Hauptschulabschluss oder eine positive Prognose der Pflegeschule, um die Ausbildung absolvieren zu können. Neben einer angemessenen Bezahlung für Auszubildende soll die Reform weiterführend auch die Inhalte der Pflegeassistenz-Ausbildung festlegen. Stationen sollen dabei, nach dem Leitbild des Pflegeberufegesetzes, sein:
- Stationäre Langzeitpflege
- Ambulante Langzeitpflege
- Stationäre Akutpflege
Bezüglich der angestrebten Dauer der Ausbildung diskutieren die Ministerien zwei verschiedene Modelle. Demnach könnte eine Pflegefachassistenz-Ausbildung im Umfang von 18 Monaten oder eine Pflegehelfer-Ausbildung über zwölf Monate zum Standard werden.
Für Fachkräfte mit Vorerfahrung soll es angemessene Optionen zur Verkürzung geben. Die Entscheidung für eines der beiden Modelle wollen die Referenten auf Basis der Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren treffen. Dazu sollen sich auch Verbände in Form von Stellungnahmen äußern und die Entscheidungsfindung unterstützen.
Reform soll Arbeitsbedingungen verbessern
Qualifizierte Fachkräfte im Bereich der Pflege gewinnen in Zukunft immer mehr an Bedeutung. Ziel der Reform ist laut den Ministerien deshalb auch, die Arbeitsbedingungen hier bereits in der Ausbildung zu verbessern. Mit dem Entwurf zur einheitlichen Pflegeassistenz-Ausbildung soll es Fachkräften ermöglicht werden, deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten zu können. So sollen die Einsatzmöglichkeiten vielfältiger und das Berufsbild attraktiver werden.
Auch die Aufgabenbereiche von Pflegehelfern und -assistenten sollen sich laut Entwurf verlagern. So sollen Assistenzkräfte beispielsweise künftig Aufgaben übernehmen können, die bisher nur Pflegefachpersonen obliegen. Dies entlastet die Pflegefachkraft und führt zur Diversifizierung des Arbeitsalltags eines Pflegehelfers.
Entwicklung mit Expertenkreis
Bevor der Entwurf zur Reform der Pflegeassistenz-Ausbildung erarbeitet wurde, haben das Gesundheitsministerium und das BMFSFJ verschiedene Expertenmeinungen eingeholt und sind deren Empfehlungen gefolgt. So haben die Ministerien ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Frage einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Auftrag gegeben. Darüber hinaus hat eine Bund-Länder-Expertengruppe Vorschläge zur inhaltlichen Ausrichtung und den Rahmenbedingungen der neuen Ausbildung erarbeitet. Bevor das Gesetz verabschiedet werden kann, muss die Zustimmung durch den Bundesrat erfolgen.
Finanzierung der Ausbildungsreform
Die Finanzierung der neuen Ausbildung zum Pflegeassistenten soll, dem Pflegeberufegesetz folgend, durch eine Einrichtung von Ausbildungsfonds auf Landesebene erfolgen. Im Gesetzesentwurf für die gesetzlichen Krankenkassen werden die Mehrkosten der geplanten Neuregelung auf etwa 220 Millionen Euro geschätzt.
Pflegeassistenz-Ausbildung – Entwurf stößt auf Kritik
Aber nicht überall stößt der Referentenentwurf zur neuen Pflegeassistenz-Ausbildung auf Gegenliebe. Die Gewerkschaft ver.di übt vor allem Kritik an den beiden Vorschlägen zur Länge der Ausbildung von 18 und zwölf Monaten. Stattdessen schlägt ver.di vor, eine einheitliche Ausbildung auf zwei Jahre auszurichten. Somit solle die Weiterqualifizierung zur Fachkraft systematisch gefördert werden.
Dementsprechend fordert die Gewerkschaft bessere Möglichkeiten zur Weiterbildung vom Pflegeassistenten zur Pflegefachkraft. So müsse laut ver.di die Option gegeben werden, neben der Ausbildung einen mittleren Abschluss absolvieren zu können.
Auch die angestrebten Ausbildungsstandards des Referentenentwurfs hält ver.di nach eigenen Angaben für zu niedrig. Es müsse sichergestellt werden, dass Auszubildende ausreichend praktische Anleitung und Unterstützung bekommen, heißt es in einer Stellungnahme. Diese Standards sollen laut Gewerkschaft arbeitsrechtlich im Berufsbildungsgesetz (BiG) festeschrieben werden. Die geplanten Regelungen zur fairen Vergütung in der Pflegeassistenz-Ausbildung begrüßt ver.di jedoch eigenen Angaben zufolge.
Passende Jobs im Pflegebereich
Passende Jobs für Pflegekräfte finden sich bei Medi-Karriere. Hier gibt es Jobs als Pflegeassistent, Stellen als Pflegehelfer und weitere Jobs in der Pflege.
- Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG), https://www.bmfsfj.de/... (Abruf 19.08.2024)