Unter dem Begriff Rückzugspflege versteht man eine schrittweise Reduzierung der 24-Stunden-Versorgung eines/r bislang intensivpflegebedürftigen Patienten/in. Hierbei stehen zwei Arten der Rückzugspflege zur Verfügung.
Der folgende Artikel beleuchtet, welche Voraussetzungen erforderlich sind, um Rückzugspflege zu ermöglichen und welche bedeutsamen Vorteile durch eine Rückzugspflege geboten werden.
Rückzugspflege – Definition
Der Begriff “Rückzugspflege” stammt aus der Intensivpflege und steht für eine schrittweise Reduzierung der 24-Stunden-Versorgung eines/-r bislang intensivpflegebedürften Patienten/-in. In Absprache mit der pflegebedürftigen Person, deren Angehörigen, der Ärzteschaft sowie dem Pflegeteam arbeitet man ein Konzept aus, um die Rückzugspflege zu organisieren und ganz individuell auf den/die pflegebedürftige/n Patienten/-in zu gestalten.
Hierbei ist es zudem wichtig, das familiäre bzw. soziale Umfeld ebenfalls zu berücksichtigen, da eine Übertragung von bisher professionell getätigter Pflege auf Laienpflegende erfolgt.
Rückzugspflege – Voraussetzungen
Die schrittweise Reduzierung der 24-Stunden-Versorgung einer bisher intensivpflegebedürftigen Person setzt logischerweise voraus, dass der Gesundheitszustand dies überhaupt zulässt. Sprich: Das behandelnde Ärzteteam und die Pflegefachkräfte befürworten den Rückzug aus der Pflege im individuellen Fall und gewähren dem/-r Patienten/-in oder deren Angehörigen den Wunsch nach pflegerischer Partizipation.
Vorteile
Die Verbesserung der medizinischen Gesamtsituation kann einen sinkenden Pflegebedarf zur Folge haben. Der Rückzug aus der Pflege bedeutet für die bislang bedürftige Person die Steigerung der Selbstständigkeit und die Förderung des Selbstvertrauens sowie eine Erhöhung der Lebensqualität. Darüber hinaus wird dem/-r Patienten/-in ermöglicht, wieder ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Zwei Arten der Rückzugspflege
Es gibt zwei Möglichkeiten für den Rückzug aus der Pflege: entweder durch die Anleitung/Einweisung der Angehörigen in die Pflegetätigkeiten oder durch die schrittweise und behutsame Reduktion der täglichen Pflegezeit der Pflegefachkräfte.
Einweisung der Angehörigen
Eine Übertragung von bisher professionell getätigter Pflege auf Laienpflegende bedeutet, dass die Angehörigen der pflegebedürftigen Person im Vorfeld eine intensive und umfassende Anleitung von den Pflegefachkräften erhalten, um im Anschluss daran die bisher vom Pflegeteam getätigten Aufgaben kompetent und sicher selbst ausführen zu können. Die Einweisung der Angehörigen in die Pflegetätigkeiten dauert einige Wochen.
Grundpflege
Unter Grundpflege, auch als Direkte Pflege bezeichnet, versteht man die Unterstützung einer pflegebedürftigen Person bei der alltäglichen Pflege. Grundpflege umfasst die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität und kann zudem in kleine bzw. große Grundpflege unterteilt werden. Eine große Grundpflege bedeutet beispielsweise, dass keine Teilkörperwäsche, sondern eine Ganzkörperwäsche ausgeführt werden muss. Die Grundpflege können sowohl pflegende Angehörige/Bekannte als auch ambulante Pflegedienste übernehmen.
Behandlungspflege
Unter dem Begriff Behandlungspflege werden in der Sozialgesetzgebung Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung von Pflegekräften bzw. einem professionellen Pflegedienst ausgeführt werden, um eine Heilung oder Verbesserung einer Krankheit zu gewährleisten bzw. die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhindern. Auch kann man eine Behandlungspflege als prophylaktische Maßnahme anordnen, um einen Krankenhausaufenthalt zu verhindern.
Ein Pflegedienst kann nach SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) unter anderem folgende Tätigkeiten verrichten:
- Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit
- Beatmungsgerät: Bedienung und Überwachung
- Blutdruckmessung
- Drainagen: Überprüfung und Versorgung
- Einläufe verabreichen
- Infusionen: Wechsel und erneutes Aufhängen
- Inhalation
- Injektionen und Richten von Injektionen
- Katheter: Versorgung
- Krankenbeobachtung
- Magensonde: Legen und Wechsel
- Medikamentengabe
- PEG-Sonden-Versorgung
- Stoma-Behandlung
- Venenkatheter/Port: Versorgung
- Verbände
Die Behandlungspflege ist abzugrenzen von der Grundpflege. Die Grundpflege ist eine nicht medizinisch angeordnete Maßnahme und stellt lediglich die Hilfestellung bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens dar.
Reduzierung der Pflegezeit
Sofern der jeweilige Gesundheitszustand es ermöglicht, kann die tägliche Pflegezeit der Pflegefachkräfte minimiert werden, sodass beispielsweise eine Schicht pro Tag nicht mehr vom Pflegedienst, sondern von den Angehörigen – nachdem diese angemessen angeleitet worden sind – ausgeführt werden kann.
Rückzugspflege – Pflegegeld und Pflegegrad
Durch die Rückzugspflege ändert sich sowohl das Pflegegeld, welches pflegenden Angehörigen ausgezahlt wird, als auch möglicherweise der Pflegegrad. In Rücksprache mit dem Pflegedienst muss man der Pflegekasse angeben, dass man Rückzugspflege in Anspruch nimmt. Somit kann der richtige Geldbetrag ausgezahlt werden. Der verbesserte Gesundheitszustand kann von einer Reduktion des Pflegegrads begleitet werden.
Rückzugspflege bei Kindern
Insbesondere bei Kindern kann man die Rückzugspflege in Betracht ziehen, da eine Besserung des Gesundheitszustandes verglichen mit geriatrischen Patienten/-innen wahrscheinlicher ist. Da Kinder altersbedingt von ihren Eltern versorgt werden, bestehen die Aufgaben der Kinderintensivpflege nicht in der Grundpflege, sondern in Behandlungspflege bzw. Schul- oder Kitabegleitungen. Die Einweisung der Angehörigen durch die Pflegekräfte erfolgt dann ebenfalls in der Behandlungspflege und nicht in der Grundpflege.
Passende Stellenangebote für Altenpfleger/innen
Wer derzeit noch auf der Suche nach einem passenden Stellenangebot in der Pflege ist, findet bei Medi-Karriere zahlreiche Ausschreibungen, beispielsweise Altenpfleger/innen-Stellenangebote, Jobs für Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen sowie Jobs für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger.
1. www.jedermann-gruppe.de/rueckzugspflege/ (Abrufdatum 11.04.2022)
2. deutschefachpflege.de/rueckzugspflege/ (Abrufdatum 11.04.2022)
3. Anleitung von Angehörigen & Rückzugspflege, www.intensivpflege-glavas.de (Abrufdatum 11.04.2022)