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Ein Sabbatical in der Pflege kann dabei helfen, Pflegekräfte in Zeiten akuter Überlastung eine Auszeit zu verschaffen. Dabei muss man gar nicht unbedingt mit dem Rucksack durch den Himalaya ziehen oder ein Jahr ins Kloster gehen. Viele nutzen ihre Sabbaticals in der Pflege auch einfach dazu, mehr Zeit für die Familie zu haben, etwas Neues zu erleben oder einfach neue Kraft zu tanken.
In diesem Artikel wird erklärt, was ein Sabbatical ist, ob es einen Anspruch auf ein Sabbatjahr in der Pflege gibt, welche Vorteile es mit sich bringt, wie man es beantragt, finanziert, vorbereitet und was man allgemein rund ums Sabbatical in der Pflege beachten sollte.
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Sabbatical – Definition
Ein Sabbatical ist ein unbezahlter Sonderurlaub, den Arbeitnehmer/innen nach eigenem Ermessen gestalten können und der freiwillig vom/von der Arbeitgeber/in gewährt oder versagt werden kann. Meist dauert ein Sabbatical zwischen einem Monat und einem Jahr. Länge und Ausgestaltung des Sabbaticals müssen immer individuell zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in vereinbart werden, da es keine bindenden rechtlichen Vorschriften gibt.
Hat man einen Anspruch auf ein Sabbatical in der Pflege?
Nur verbeamtete Lehrer/innen, Beamten/-innen und andere Angestellte im öffentlichen Dienst haben einen rechtlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Alle übrigen Angestellten – darunter auch Pflegefachkräfte – haben auch dann keinen Rechtsanspruch auf diese berufliche Auszeit, wenn Kollegen/-innen bereits ein Sabbatjahr machen durften. Ein Sabbatical ist immer ein freiwilliges Zugeständnis des/-r Arbeitgebers/-in.
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Sabbatical in der Pflege – Vorteile
Ein Sabbatical in der Pflege bringt viele Vorteile für den/die Arbeitnehmer/in. Dazu zählen beispielsweise die folgenden Punkte:
- Lebenserfahrungen jenseits der Erwerbstätigkeit können gemacht werden
- die eigene Persönlichkeit entfalten
- die mentale oder körperliche Gesundheit kann verbessert werden
- Lebensträume können ausprobieren, ohne den Arbeitsplatz zu riskieren
- tiefergehende Erholung und Regeneration als im Urlaub sind möglich
- verbesserte Work-Life-Balance
Vorteile für den Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen können Vorteile aus Sabbaticals ziehen:
- Sabbaticals regenerieren die Arbeitskraft von Pflegekräften, die beruflich oft in körperlichen und mental zehrenden Situationen sind.
- Sabbaticals binden Pflegekräfte an die Klinik, denn wer seinen Beschäftigten diese freiwillige Leistung ermöglicht, kann mit erhöhter Loyalität rechnen.
- Sabbaticals vermeiden zu hohe Belastungen in besonderen Lebenssituationen und können durch die geplante Auszeit chronische Stresserkrankungen und Burnouts in der Pflege abwenden.
- Sabbaticals können insgesamt Ausfall- und Krankheitszeiten reduzieren und Kündigungen vorbeugen.
Sabbatical in der Pflege beantragen
Da kein Rechtsanspruch auf ein Sabbatical besteht, gibt es auch keinen Ablaufplan für den Antragsprozess. I.d.R. erfolgt ein Antrag über ein Gespräch, das man entweder mit der Personalabteilung oder dem/-r Arbeitgeber/in direkt führt. Dort wird einem dann auch mitgeteilt, ob ein Sabbatical überhaupt möglich ist.
Erlaubt der/die Arbeitgeber/in ein Sabbatjahr, sollten die Rahmenbedingungen mit allen wichtigen Regelungen und mündlichen Absprachen schriftlich in einem Sabbatical-Vertrag (s.u.) aufgesetzt werden. Damit sichern sich beide Parteien ab.
Die passenden Argumente
Bevor man sich in ein Gespräch mit dem/der Arbeitgeber/in begibt, sollte man sich zuerst gut Überlegen, wie man ihn oder sie von der Notwendigkeit eines Sabbaticals überzeugt. Dafür hilft es, ein paar aussagekräftige Argumente zu sammeln, die nicht nur die eigenen Vorteile, sondern auch den Nutzen für den/die Arbeitgeber/in mit einbeziehen.
Sabbatical – Finanzierung
Während des Sabbaticals bezahlt der/die Arbeitgeber/in nicht mehr oder nur noch wenig (und wenn, dann freiwillig) in die Sozialversicherungskassen ein. Daher entfällt der Sozialversicherungsschutz, sofern man nicht selbst aktiv wird.
Aber nicht nur die Sozialbeiträge werden nicht mehr gezahlt, sondern auch das Gehalt für Pflegefachkräfte entfällt. Das bedeutet, dass man ab sofort finanziell auf sich allein gestellt ist. Ideal ist es, wenn man für das Sabbatical finanzielle Rücklagen geschaffen hat, auf die man nun zurückgreifen kann. Hat man diese nicht, wird es meist kompliziert, denn ein Nebenjob verfehlt den Sinn des Sabbaticals, sich ohne weitere Verpflichtungen nur um sich selbst zu kümmern. Man sollte also vorab genau überlegen, wie man sich in dieser Zeit finanzieren will.
Sollte man sich arbeitslos melden?
Ob man sich für die Dauer des Sabbaticals arbeitslos melden sollte, kommt ganz darauf an, wie man das Sabbatjahr gestaltet. Ist man weiterhin in einem Arbeitsverhältnis mit einem entsprechenden Sabbatical-Vertrag und darf auch in dieses zurückkehren, ist man nicht arbeitslos und hat dementsprechend auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Man ist dann freigestellt und dies begründet keinen gesetzlichen Arbeitslosengeld-Anspruch.
Hat man jedoch keinen Sabbatical-Vertrag und vom/von der Arbeitgeber/in keine Zusage auf Rückkehr auf die alte Stelle, sollte man sich sicherheitshalber unbedingt möglichst früh (soll heißen: ab Kenntnisnahme) arbeitssuchend melden.
Sabbatical in der Pflege – Die richtige Vorbereitung
Da es keine gesetzlichen Regelungen für ein Sabbatical gibt, müssen alle Vereinbarung individuell zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in erfolgen und schriftlich dokumentiert sein. Diese können entweder in einem sogenannten. Sabbatical-Vertrag, in Form eines Änderungsvertrags oder in einer Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag fixiert werden. Dies entfällt nur dann, wenn eine Sabbatical-Regelung bereits im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag besteht.
Generell sollten Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen vor dem Sabbatical mindestens die folgenden Fragen mit der betreffenden Pflegekraft abklären und schriftlich fixieren:
- Wann beginnt und endet das Sabbatical?
- Wird ein Teilgehalt bzw. Teilbeitrag zur Sozialversicherung vom/von der Arbeitgeber/in entrichtet? In welcher Höhe?
- Wer übernimmt die berufliche Vertretung?
- Ist die Pflegekraft verpflichtet, erreichbar zu sein? In welchen Fällen und wann?
- Besteht im Sabbatical ein Urlaubsanspruch? Wenn ja, wie viele Tage?
- Was passiert bei Krankheit oder Unfall?
- Ist die Pflegekraft während des Sabbaticals kündbar?
- Hat die Pflegekraft bei Rückkehr ein Anrecht auf die alte Position und alte Vergütungshöhe?
Vertretung organisieren
Falls man beispielsweise eine besondere oder gar leitende Position im Krankenhaus innehat (z.B. Stationsleitung o.ä.), sollte man unbedingt im Vorfeld organisieren, wer in der Abwesenheit die Arbeit übernimmt. Im Idealfall arbeitet man selbst diese Person in die Aufgaben ein und hinterlässt konkrete Anweisungen für Einzelaufgaben. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, eine Handynummer für wichtige Rückfragen zu hinterlassen. Das ist aber nicht verpflichtend, da es schließlich das Sabbatical enorm beeinträchtigt, wenn permanent jemand an den Job erinnert.
Kranken- und Rentenversicherung während der beruflichen Auszeit
Die Krankenversicherung besteht innerhalb der ersten vier Wochen der Freistellungsphase des Sabbaticals fort, ähnlich wie bei Arbeitslosigkeit. Aber: Werden die Beiträge danach nicht weiterbezahlt, verschwindet der Versicherungsschutz und Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte kosten dann drei- bis fünfstellige Beträge. Damit die Krankenversicherung zu den gewohnten Konditionen weiterläuft, sollten diese Beiträge unbedingt als freiwillige Versicherung weiterbezahlt werden.
Auch über die Rentenversicherung sollte man nachdenken, denn auch sie fällt in dieser Zeit weg. Ein freiwilliger Monatsbeitrag kostet mindestens 78,40 Euro. Wer diesen nicht bezahlen möchte, muss später bei der Rentenauszahlung ggf. starke finanzielle Einbußen hinnehmen. Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können auch später nachbezahlt werden. Man muss sie also nicht zwingend während des finanziell herausfordernden Sabbaticals entrichten.
Sabbatical in der Pflege – Ablauf und Dauer
Ein Sabbatical kann zwischen einem Monat und einem Jahr dauern. Das hängt ganz von den Vereinbarungen ab, die Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in miteinander treffen. Wie es abläuft, ist jedem/-r Arbeitnehmer/in selbst überlassen: Ob das eine Weltreise, ein Jahr in Island oder eine Wohnmobiltour in Amerika ist, kann also jede/r selbst entscheiden. Einen genauen Ablaufplan für alle gibt es nicht, da Sabbaticals so individuell sind wie die Personen, die es nehmen.
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Sabbatical in der Pflege – Fazit
Die vorangegangenen Ausführungen zeigen: Ein Sabbatjahr für Pflegekräfte ist umsetzbar, wenn man einige Regeln beachtet. Alle wichtigen Schritte sind hier nochmals in Kürze zusammengefasst.
1. Sabbatical beim/bei der Arbeitgeber/in beantragen
2. Sabbatical-Vertrag aufsetzen
3. Rahmenbedingungen mit Arbeitgeber/in abklären und schriftlich fixieren
4. Kranken- und Rentenversicherung mit entsprechenden Sozialversicherungsträgern abklären
5. Berufliche Vertretung organisieren
6. Finanzierung mit eigenen Mitteln durchrechnen
7. Eventuell arbeitslos melden
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Häufige Fragen
- Wem steht ein Sabbatical zu?
- Wie wirkt sich ein Sabbatical auf die Rente aus?
- Wer bezahlt das Sabbatical?
- Wie läuft ein Sabbatical ab?
Arbeitnehmer/innen haben generell keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Die einzige Ausnahme bilden Beamte/-innen und andere Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Für sie ist das Sabbatical als Sonderurlaub mit einer Dauer von bis zu einem Jahr gesetzlich geregelt. Alle anderen Arbeitnehmer/innen sind auf die Kulanz ihres Arbeitgebers angewiesen, denn auch wenn dieser bereits vorher anderen Kollegen/-innen ein Sabbatical gewährt hat, lässt sich hieraus kein Rechtsanspruch ableiten.
Während des Sabbaticals werden keine Renten- und Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt. Möchte man also später keine Abschläge in der Rente bzw. den Verlust des Krankenversicherungsschutzes hinnehmen, sollte man darüber nachdenken, diese Beiträge in dieser Zeit selbst zu finanzieren. Man kann sie in der Rentenversicherung auch später nachbezahlen, wenn man während des Sabbaticals selbst finanziell zu dünn aufgestellt ist.
Kurzgesagt: Niemand. Der Arbeitgeber bezahlt in dieser Zeit i.d.R. kein Gehalt, und ein Nebenjob würde den Sinn des Sabbaticals verfehlen. Es ist also wichtig, dass man zuvor die eigene finanzielle Situation genau durchrechnet: Hat man genügend eigene Reserven, oder hat man jemanden im Familien- oder Bekanntenkreis, der einem etwas zuschießt? Wer ein Sabbatical über einen längeren Zeitraum plant, kann frühzeitig anfangen zu sparen.
Das Sabbatical ist ein unbezahlter Sonderurlaub, den Arbeitnehmer/innen vollkommen nach eigenem Ermessen gestalten können. In der Regel dauert ein solches Sabbatjahr zwischen einem Monat und einem Jahr und wird individuell zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in vereinbart. Einen konkreten Ablaufplan für alle gibt es also nicht.
- Sabbatjahr, https://www.arbeitsrechte.de/... (Abrufdatum: 11.01.2023)
- Sabbatical-Modelle, https://www.impulse.de/... (Abrufdatum: 11.01.2023)
- Arbeitszeitmodelle im Überblick, https://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/... (Abrufdatum: 11.01.2023)
- Sabbatical, https://www.personio.de/... (Abrufdatum: 11.01.2023)