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Ein Spritzenschein ist eine Möglichkeit, im Arbeitsalltag Ärzte/-innen einerseits zu entlasten und andererseits das eigene Aufgabenportfolio zu erweitern. Denn damit darf man selbst sogenannte “subkutane Injektionen” verabreichen. An Pflegekräfte darf diese Aufgabe aber nur delegiert werden, wenn diese über die nötigen Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen. Um die Befugnis dafür zu erhalten, kann man als Pflegekraft eine Weiterbildung besuchen, eine Injektionsschulung, die allgemein “Spritzenschein” genannt wird.
Wer dazu berechtigt ist, einen Spritzenschein zu machen, welche Voraussetzungen man mitbringen sollte und welche beruflichen Vorteile bzw. Befugnisse der Befähigungsnachweis bietet, erklärt der folgende Artikel.
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Spritzenschein – Warum und wofür?
Injektionen dürfen nur von geschulten Personen verabreicht werden. In der Regel zählt dazu ausschließlich ein/e Arzt/Ärztin. Unter gewissen Bedingungen darf diese Aufgabe aber an qualifiziertes Pflegepersonal übertragen werden. Der Spritzenschein dient als Befähigungsnachweis und bescheinigt, dass die entsprechende Person bestimmte Injektionstechniken beherrscht.
Insbesondere im Pflegebereich steigt der Bedarf an geschulten Kräften mit Spritzenschein. Denn wer diesen hat, kennt sich nicht nur mit den verschiedenen Injektionsarten und Spritzen aus, sondern darf Injektionen auf ärztliche Weisung hin und unter ärztlicher Anleitung durchzuführen.
Subkutane Injektionen – Definition
"Subkutan" bedeutet, dass sich etwas unter der Haut befindet. Bei subkutanen Injektionen werden demzufolge Medikamente oder auch Impfstoffe mithilfe von Spritzen in das Unterhautfettgewebe verabreicht. Sie wird in der Medizin als "s.c. Injektion" abgekürzt.
Wer darf einen Spritzenschein machen?
Wer einen Spritzenschein nicht bereits während der Ausbildung erworben hat, kann eine spezielle Weiterbildung belegen. Diese Kurse richten sich zumeist an Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte aus dem ambulanten, stationären und teilstationärem Bereich. Für gewöhnlich stehen die Schulungen Gesundheits-, Kranken- und Altenpflegekräften, Rettungskräften, Praxismitarbeitern/-innen und Heilerziehungspflegern/-innen offen.
Voraussetzungen für einen Spritzenschein
Einheitliche Regelungen, welche Voraussetzungen für den Erwerb eines Spritzenscheins erwartet werden, gibt es nicht. Die Teilnahmebedingungen für die Seminare werden von den Anbietern selbst festgelegt. Auf deren Website stehen meist detaillierte Informationen zur Fortbildung. Üblicherweise setzen sie eine Vorausbildung und berufliche Tätigkeit in einem medizinischen oder sozialen Beruf voraus, beispielsweise als Altenpfleger/in oder Medizinische Fachangestellte.
Je nach Anbieter müssen Interessenten zudem ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen; Teilnehmende mit Migrationshintergrund auch einen Deutschtest. Einige Ausbildungsstätten möchten sich zudem in einem persönlichen Vorgespräch von der Eignung der Bewerber/-innen überzeugen.
Wo kann man einen Spritzenschein machen?
Angeboten werden die Injektionslehrgänge von verschiedenen Gesundheitsakademien, vom Deutschen Roten Kreuz und oft auch von den Arbeitgebern selbst. Die Seminare finden für gewöhnlich in Form von Präsenzunterricht am Standort der jeweiligen Anbieter statt.
Spritzenschein Zertifikat
Wer alle vorgesehenen Unterrichtseinheiten für den Spritzenschein absolviert hat, erhält eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat. Diese Zertifikate haben keine offizielle Gültigkeitsdauer. Genauso wenig besteht ein Anspruch auf Anerkennung durch den Arbeitgeber. In der Praxis bedeutet das, dass Arbeitgeber auf einer Nachschulung bestehen können, wenn der Kurs zum Erwerb des Spritzenscheins bereits längere Zeit zurückliegt oder die jeweilige Pflegekraft über längere Zeit hinweg keine Injektionen durchgeführt hat.
Für Beschäftigte in der Pflege bietet der Erwerb des Spritzenscheins einige Vorteile. Verpflichtend ist er zwar nicht, die Zusatzqualifikation wird von Arbeitgebern im Gesundheits- und Pflegebereich aber gerne gesehen. Gesundheits-, Kranken- und Altenpflegekräfte verbessern durch den Befähigungsnachweis ihre Karriereaussichten.
Auch Arbeitgeber aus dem sozialen Bereich wie Behindertenwerkstätten suchen häufig nach Beschäftigten mit Spritzenschein, die den zu betreuenden Personen beispielsweise Insulin geben können.
Spritzenschein – Wissensbereiche und neue Aufgaben
Die Inhalte der Spritzenschein-Seminare sind nicht gesetzlich vorgegeben. Die Anbieter stimmen ihre Kurse für gewöhnlich auf den Bedarf der beauftragenden Institutionen bzw. der Teilnehmenden ab. Meist vermitteln die Schulungen zunächst theoretische Inhalte zu den jeweiligen Injektionstechniken, anschließend setzen die Teilnehmenden die erworbenen Kenntnisse praktisch um.
Einige Kurse beschränken sich auf die subkutane Injektion. Auf diese Weise werden zum Beispiel Insulin für Diabetiker/-innen und Blutgerinnungsmedikamente wie Heparin verabreicht. In anderen Kursen erlernen die Teilnehmenden zusätzlich die venöse Blutentnahme und das Legen eines venösen Zugangs.
Spritzenschein – Weitere Inhalte
Genaue Informationen zum Inhalt der Spritzenschein-Seminare sind der Beschreibung der jeweiligen Kurse zu entnehmen. Im Rahmen der Injektionslehre kann es beispielsweise um folgende Punkte gehen:
- rechtliche Grundlagen für Injektionen: Wann dürfen Injektionen delegiert werden? Was passiert, wenn Patienten/-innen Injektionen verweigern?
- Dokumentation: Erstellung von Durchführungsnachweisen und Berichten, Gestaltung der ärztlichen Anordnung
- Anatomie und Physiologie der Haut
- hygienische Voraussetzungen für das Verabreichen von Injektionen
- subkutane Injektionstechnik: Vorbereitung und Durchführung (z.B. Desinfektion, Sterilisation)
- Arzneimittelkenntnisse
- Risiken und Umgang mit Komplikationen
- fachgerechte Entsorgung und Nachbereitung des Injektionsmaterials
Im Anschluss an den Kurs setzen Absolventen/-innen ihre erlernten Fähigkeiten auf ärztliche Weisung hin praktisch im Kontakt mit Patienten/-innen um.
Berechtigt ein Spritzenschein zu Impfungen?
Insbesondere seit Beginn der Corona-Pandemie stellt sich nun die Frage, ob der Besuch vom Spritzenschein-Seminar auch zur Verabreichung von Impfungen berechtigt. Impfungen werden nicht subkutan, sondern intramuskulär (i. m.) gespritzt. Das setzt spezielle Kenntnisse voraus, die in den meisten Injektionsschulungen nicht vermittelt werden.
MFA, examinierte Kranken- und Gesundheitspflegekräfte sowie Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation dürfen in bestimmten Situationen jedoch Impfungen unter ärztlicher Aufsicht verabreichen. Zu diesen Situationen zählen zum Beispiel Impfungen in der ärztlichen Praxis und anderen medizinischen Einrichtungen oder in Impfstraßen.
Spritzenschein – Dauer und Kosten
Die Dauer der Injektionskurse beziehungsweise Spritzenscheinkurse variiert von Angebot zu Angebot. Für gewöhnlich dauern sie ein bis zwei Tage bis zum Abschluss. Die Kosten richten sich nach den vermittelten Inhalten, der Detailtiefe und der Dauer der Seminare.
Kurse für subkutane Injektionen kosten größtenteils zwischen 70 Euro und 150 Euro. Für Schulungen, die auch auf die venöse Blutabnahme und venöse Zugänge eingehen, können bis zu 250 Euro anfallen.
Möglichkeiten zur Kostenerstattung
Falls der Arbeitgeber die Kosten für den Spritzenschein nicht übernimmt, müssen die Teilnehmenden selbst dafür aufkommen. Es stehen allerdings diverse Fördermöglichkeiten zur Wahl: Wer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann sich die Kosten beispielsweise per Bildungsgutschein zu 100 Prozent vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit erstatten lassen. Zeitsoldaten haben Zugriff auf Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD). Einige Kurse werden auch durch den Europäischen Sozialfonds ESF, über Berufsgenossenschaften oder von regionalen Einrichtungen gefördert.
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