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Die stationäre Pflege bietet eine professionelle und sichere Umgebung für ältere Menschen und Pflegebedürftige, in der sie eine hochwertige Pflege, Betreuung und soziale Integration erhalten können. Sie ermöglicht es ihnen, auch bei zunehmender Einschränkung ein würdevolles und erfülltes Leben zu führen.
Hier gibt es alles rund um die Pflege im Heim, die medizinische Betreuung, die Kosten, wer diese und übernimmt und wie sie sich zusammensetzen.
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Was ist stationäre Pflege?
Stationäre Pflege ist eine Form der Langzeitpflege, die in speziellen Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Seniorenresidenzen angeboten wird. Sie richtet sich an Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sind, sich selbständig zu versorgen und zu betreuen.
Die stationäre Pflege umfasst verschiedene Leistungen, darunter Grundpflege, medizinische Versorgung, psychosoziale Betreuung sowie Aktivitäten und Freizeitgestaltung für die Bewohner. Die Grundpflege beinhaltet Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, Ankleiden, Essen und Mobilität. Die medizinische Versorgung umfasst die Verabreichung von Medikamenten, medizinische Behandlungen und die Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern.
Unterschied ambulante Pflege
Ambulante Pflege erfolgt außerhalb von Pflegeeinrichtungen, oft im häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen. Sie umfasst verschiedene Dienstleistungen wie Grundpflege, medizinische Versorgung, hauswirtschaftliche Hilfe und Betreuung. Im Gegensatz zur stationären Pflege wohnen Pflegebedürftige weiterhin in ihrem eigenen Zuhause und behalten mehr Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Ambulante Pflege wird i.d.R. durch ambulante Pflegedienste oder Angehörige organisiert und kann flexibel an individuelle Bedürfnisse angepasst werden.
Unterschied Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bietet vorübergehende Betreuung und Versorgung für Pflegebedürftige, wenn deren bisherige Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine Entlastung benötigt wird. Im Gegensatz zur Langzeit- oder stationären Pflege ist die Kurzzeitpflege zeitlich begrenzt und beträgt i.d.R. bis zu acht Wochen pro Jahr. Während der Kurzzeitpflege erhalten Pflegebedürftige Unterstützung bei der täglichen Grundpflege, medizinischer Versorgung und sozialen Aktivitäten.
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Stationäre Pflege – Medizinische Betreuung im Pflegeheim
Menschen im Pflegeheim werden je nach ihren individuellen Bedürfnissen und gesundheitlichen Zuständen medizinisch betreut. Diese Betreuung kann von einfachen Tätigkeiten wie der Verabreichung von Medikamenten bis hin zu komplexeren medizinischen Interventionen reichen. Dazu gehören:
- Medikamentenverwaltung
- Wundversorgung
- Dokumentation und Überwachung von Gesundheitszuständen, z.B. Messen der Vitalparameter (Blutdruck, Puls, Temperatur), Überwachung von Symptomen oder Veränderungen im Gesundheitszustand
- Koordination mit medizinischen Fachkräften, z.B. Ärzten, Krankenschwestern und anderen medizinischen Fachkräften bzgl. Organisation von Arztbesuchen, medizinischen Untersuchungen oder Koordination von Therapien und Behandlungen
- Notfallversorgung
Weitere Aktivitäten im Pflegeheim
Im Pflegeheim werden neben der grundlegenden Pflege und medizinischen Betreuung oft auch eine Vielzahl von weiteren Aktivitäten angeboten, um das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Bewohner zu fördern. Dazu gehören soziale, kulturelle, kreative und sportliche Aktivitäten. Sie zielen darauf ab, die Bewohner geistig zu stimulieren, soziale Kontakte zu pflegen und generell Freude zu bereiten. Typische Aktivitäten sind z.B. Gesellschaftsspiele, gemeinsame Spaziergänge, Ausflüge, Filmvorführungen, musikalische Darbietungen, Basteln, Malen, Gymnastik oder Tanz. Diese Aktivitäten dienen nicht nur der Unterhaltung, sondern können auch zum Erhalt von kognitiven Fähigkeiten, zur Förderung von Mobilität und zur Steigerung des Selbstwertgefühls beitragen.
Stationäre Pflege – Gesetzlicher Anspruch
Gemäß § 43 SGB XI haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf vollstationäre Pflege, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreichen oder nicht möglich sind. Die Kosten für die stationäre Pflege werden teilweise von der Pflegeversicherung übernommen, wobei der Pflegegrad des Betroffenen eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Leistungen und der Höhe der Kostenübernahme spielt.
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Stationäre Pflege – Kostenübersicht
Bei der stationären Pflege ist es von großer Bedeutung, die Kosten im Blick zu behalten. Vollstationäre Pflege verursacht i.d.R. höhere Kosten im Vergleich zur ambulanten Pflege. Dabei ist wichtig, die Bestandteile der Kosten in der stationären Pflege zu verstehen, da sich diese aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen:
- Die Pflegekosten umfassen die eigentlichen Pflegeleistungen wie Grund- und Behandlungspflege und sind damit sozusagen die „Grundkosten“.
- Die Hotelkosten beinhalten die die Unterbringung, Verpflegung und Reinigung des Zimmers in der Pflegeeinrichtung.
- Die Investitionskosten decken eine Vielzahl von Ausgaben ab, wie den Bau und die Instandhaltung von Gebäuden sowie Miet- oder Pachtkosten für die Einrichtung.
Zuschüsse nach Pflegegrad
Zuschüsse nach Pflegegrad werden Pflegebedürftigen gewährt, um die Kosten für ihre Pflege zu decken. Diese Zuschüsse variieren je nach Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Pflegegrad, wobei höhere Pflegegrade höhere Zuschüsse erhalten.
Pflegegrad | Definition | maximale Leistungen pro Monat |
1 | geringe Beeinträchtigung Selbstständigkeit/Fähigkeiten | 125 € |
2 | erhebliche Beeinträchtigung Selbstständigkeit/Fähigkeiten | 770 € |
3 | schwere Beeinträchtigung Selbstständigkeit/Fähigkeiten | 1.262 € |
4 | schwerste Beeinträchtigung Selbstständigkeit/Fähigkeiten | 1.775 € |
5 | schwerste Beeinträchtigung Selbstständigkeit/Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an pflegerische Versorgung | 2.005 € |
Wohngeld beantragen
Senioren können Wohngeld für ihren Heimaufenthalt beantragen, indem sie sich an die zuständige Wohngeldstelle oder das örtliche Sozialamt wenden. Dort erhalten sie Informationen und Beratung zur Antragsstellung sowie die erforderlichen Formulare. Bei der Antragstellung müssen Senioren Angaben zu ihrem Einkommen, ihren Wohnkosten und persönlichen Verhältnissen machen. Zusätzlich sind oft Nachweise wie Mietverträge, Einkommensnachweise und Kontoauszüge erforderlich. Der Antrag wird dann von der Wohngeldstelle geprüft, und nach Genehmigung erfolgt die Auszahlung des Wohngeldes, das einen Teil der Heimkosten decken kann.
Stationäre Pflege – Heimtypen
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Heimen und Pflegeeinrichtungen, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Hier sind einige der gängigsten Heimtypen:
- Pflegeheime bieten umfassende Pflege und Betreuung für Pflegebedürftige, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.
- Seniorenresidenzen bieten ein Wohnkonzept für Senioren an, das neben Pflege auch eine selbstständige Lebensführung ermöglicht.
- Betreutes Wohnen ist für ältere Menschen gedacht, die noch selbstständig sind, aber Unterstützung bei Alltagsaktivitäten benötigen.
- In Wohngruppen lebt jeweils eine überschaubare Anzahl von Pflegebedürftigen gemeinsam in einer Wohngemeinschaft.
- Hospize bieten spezialisierte palliative Versorgung für schwerstkranke Menschen am Lebensende.
Das richtige Heim aussuchen
Senioren können das passende Heim finden, indem sie ihre individuellen Bedürfnisse und Vorlieben berücksichtigen. Dazu gehört die Bewertung der Lage des Heims in Bezug auf die Nähe zu Familie und Freunden sowie zu wichtigen Einrichtungen wie Ärzten und Geschäften. Eine Besichtigung des Heims ermöglicht es den Senioren, sich ein Bild von der Atmosphäre, den Einrichtungen und der Qualität der Pflege zu machen. Die Kommunikation mit dem Pflegepersonal und anderen Bewohnern kann helfen, einen Eindruck von der Betreuungssituation und dem sozialen Umfeld im Heim zu gewinnen.
Es ist auch wichtig, die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass das ausgewählte Heim den individuellen finanziellen Rahmen und die Bedürfnisse des Seniors erfüllt.
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Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen ambulanter Pflege und stationärer Pflege?
- Welche Leistungen gibt es bei stationärer Pflege?
- Wer trägt die Kosten für die stationäre Pflege?
- Wer stellt den Antrag auf vollstationäre Pflege?
Ambulante Pflege erfolgt außerhalb von Einrichtungen, meist zu Hause, und bietet flexible Unterstützung durch Pflegedienste. Stationäre Pflege hingegen findet in Einrichtungen wie Pflegeheimen statt und bietet rund um die Uhr Betreuung und Versorgung. Ambulante Pflege ermöglicht mehr Unabhängigkeit und Selbstständigkeit für Pflegebedürftige, während stationäre Pflege oft eine intensivere Versorgung für Personen mit komplexen Bedürfnissen bietet. Kosten für ambulante Pflege werden oft durch Kranken- und Pflegeversicherung abgedeckt, während stationäre Pflege häufig privat finanziert werden muss. Die Wahl zwischen ambulanter und stationärer Pflege hängt von individuellen Bedürfnissen, finanziellen Möglichkeiten und dem Grad der Pflegebedürftigkeit ab.
Bei stationärer Pflege werden grundlegende Dienstleistungen wie Unterbringung, Verpflegung und persönliche Betreuung angeboten. Medizinische Versorgung wie ärztliche Betreuung, Medikamentenvergabe und medizinische Überwachung sind ebenfalls Teil der Leistungen. Pflegebedürftige erhalten Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Ankleiden und Mobilität. Soziale Aktivitäten und Freizeitgestaltung werden oft durch ein abwechslungsreiches Programm in Pflegeeinrichtungen gefördert. Zudem gibt es eine individuelle Pflegeplanung, die sich an den Bedürfnissen und dem Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen orientiert.
Die Kosten für stationäre Pflege werden in der Regel von verschiedenen Quellen getragen, darunter die Pflegeversicherung, private Ersparnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Familien sowie Sozialhilfeleistungen. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, abhängig von der Pflegestufe oder dem Pflegegrad des Betroffenen. Wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, kann Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege beantragt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die finanzielle Situation und die Pflegestufe des Pflegebedürftigen die Höhe der Kostenübernahme beeinflussen können. In einigen Fällen können auch ergänzende Versicherungen oder Zusatzvereinbarungen mit der Pflegeeinrichtung getroffen werden, um zusätzliche Kosten abzudecken.
In der Regel stellt den Antrag auf vollstationäre Pflege die pflegebedürftige Person selbst oder ihr rechtlicher Vertreter, falls die Person nicht dazu in der Lage ist. Dieser Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht. Dabei wird der individuelle Pflegebedarf sowie die Entscheidung für eine stationäre Pflegeeinrichtung dokumentiert. Die Pflegekasse prüft dann den Anspruch auf vollstationäre Pflege und entscheidet über die Kostenübernahme. Es ist wichtig, den Antrag sorgfältig und vollständig auszufüllen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Bei Bedarf können Pflegeberater oder Sozialarbeiter bei der Antragstellung unterstützen.
- Pflegekasse zahlt Zuschläge zu Heimkosten, https://www.verbraucherzentrale.de/... (Abrufdatum: 26.03.2024)
- Kosten im Pflegeheim, https://www.verbraucherzentrale.de/... (Abrufdatum: 26.03.2024)
- Stationäre Pflege im Pflegeheim, https://www.aok.de/... (Abrufdatum: 26.03.2024)
- Was für Leistungen bekomme ich, wenn ich im Pflegeheim bin?, https://www.tk.de/... (Abrufdatum: 26.03.2024)