Die Höhe der Corona-Boni für Pflegekräfte ist von der Politik festgelegt worden. Bei der Ausbezahlung der Prämie sollen vor allem diejenigen Pflegekräfte berücksichtigt werden, die während der Pandemie direkt mit Corona-infizierten Patenten/-innen gearbeitet haben. Nun liegt der Entwurf für ein viertes Corona-Steuerhilfegesetz vor: Prämien von bis zu 3.000 Euro sollen demnach steuerfrei sein. Das umfasst aber nicht alle Corona-Boni. Deshalb gibt es Forderungen
Corona-Boni – Was bisher vereinbart wurde
Eine Million Euro hat die Bundesregierung für die Corona-Boni zur Verfügung gestellt. Davon soll die Hälfte an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gehen. Der Rest ist für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sowie Altenpfleger/innen vorgesehen, die während der Pandemie mindestens 25 % ihrer Arbeitszeit mit der Pflege von an Corona erkrankten Personen verbracht haben. Der Bonus soll gestaffelt ausbezahlt werden. Je höher die Qualifikation und je größer der Umfang des wöchentlichen Pensums, desto höher die Prämie. Die Ausbezahlung des Bonus soll ab dem 30. Juni 2022 stattfinden und bis zum 31. Dezember 2022 beendet sein. Arbeitgeber können Prämien von bis zu 1.500 Euro steuerfrei gewähren.
Kritik und Forderungen der Verbände
Schon von Anfang an wurde Kritik am Gesetzesentwurf zur Zahlung von Corona-Boni laut. Man wünschte sich einen erweiterten Empfängerkreis sowie höhere Prämien. Sowohl Ärzte als auch Verbände waren der Ansicht, dem Pflegepersonal werde nicht genügend Wertschätzung entgegengebracht. Trotz intensiver Proteste sind Boni für Medizinische Fachangestellte nach wie vor nicht vorgesehen. Der Bund sieht jedoch Handlungsbedarf und hat sich für eine Strukturreform des Gesundheitswesens ausgesprochen. Fortan soll die Wertschätzung der Pflegefachkräfte stärker in den Vordergrund treten.
Was sieht das vierte Corona-Steuerhilfegesetz vor?
Laut einem Gesetzesentwurf soll das vierte Corona-Steuerhilfegesetz die Steuerfreiheit für Prämien der Arbeitgeber in einer Höhe von bis zu 3.000 Euro gewährleisten. Doch auch in diesem Zusammenhang haben sich bereits kritische Stimmen geäußert. Das Gesetz greift nämlich nicht bei freiwilligen oder tariflichen Prämien. Wie bereits vorgesehen, sollen nur Pflegefachpersonen in der Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen sowie Intensivfachpflegepersonal einen Bonus erhalten. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, dass der Steuerfreibetrag für alle Boni-Arten gelten soll. Die Steuerfreiheit soll demnach auch für Corona-Boni für Mitarbeitende an Unikliniken gelten, die zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder verhandelt worden sind.
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