Pflegekräfte – insbesondere in Krankenhäusern – waren in der Pandemie fraglos überdurchschnittlich stark belastet. Als finanzielle Anerkennung wurde bereits im vergangenen Jahr eine Corona-Prämie gezahlt. Nach Mitarbeitern in der Altenpflege erhielten auch Krankenhaus-Pflegekräfte bis zu 1.000 Euro. In Bayern wie auch in einigen anderen Bundesländern wurden darüber hinaus länderspezifische Prämien gewährt. Die Zahlungen sollten steuerfrei sein – für 2020 auch kein Problem, doch in diesem Jahr sieht das anders aus. Sehr zum Ärger vieler Pflegekräfte.
Um das zu verstehen, muss man sich näher mit den steuerlichen Regelungen für die Corona-Prämie befassen. Für Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer wurde eigens eine zeitlich befristete Freibetragsregelung eingeführt. Danach sind ab dem 1. März 2020 im Corona-Kontext gewährte Sonderzahlungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei. Wegen des Pandemie-Geschehens (Stichwort: zweite und dritte Welle) wurde die Freibetragsregelung später bis März 2022 verlängert. Was dabei in der öffentlichen Wahrnehmung untergegangen ist: Die Fristverlängerung bedeutete nicht eine erneute Freibetragsgewährung. Es ist bei einmalig 1.500 Euro Freibetrag geblieben.
Corona-Prämie: Steuerfreibetrag zwar verlängert, aber nur einmal gewährt
Wer diesen Betrag schon ausgeschöpft hat, muss für darüber hinaus reichende Sonderzahlungen Steuern entrichten. Die Corona-Prämien für 2020 und 2021 werden zu diesem Zweck zusammengezählt. Beträge über 1.500 Euro unterliegen uneingeschränkt der Steuerpflicht. Genau davon sind viele Pflegefachkräfte jetzt betroffen. Noch zu Jahresbeginn hatte Bundesgesundheitsminister Spahn Klinikbeschäftigten eine erneute Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro versprochen. Die Bundesregierung stellte dafür entsprechende Mittel zur Verfügung. Bis Ende Juni 2021 sollte diese “Prämie 2.0” ausgezahlt sein. Natürlich verließen sich die Nutznießer der erneuten Zuwendung darauf, dass die Sonderzahlung genauso wie im vergangenen Jahr steuerfrei sein würde – ein Irrtum, wie sich mit Blick auf die aktuelle Gehaltsabrechnung feststellen lässt.
Viele Pflegekräfte fühlen sich jetzt von “Vater Staat” hintergangen. Was man auf der einen Seite als Anerkennung für die “Corona-Heldinnen und -Helden” publikumswirksam ausgeschüttet hat, wird zu einem nicht unbeträchtlichen Teil durch den Fiskus nachträglich wieder einkassiert. Auf die mögliche Steuerpflicht war natürlich bei den öffentlichen Ankündigungen nicht hingewiesen worden. Das wirkt wie eine klassische Mogelpackung oder ein Taschenspielertrick und lässt Ärger aufkommen, zumal wenn noch das Beispiel der Steuerfreiheit aus dem vergangenen Jahr vor Augen steht.
Pflegekräfte zwar viel gelobt, aber wenig belohnt
Die Chancen, dass sich an dieser Regelung kurzfristig noch etwas zugunsten der Pflegebeschäftigten ändern wird, stehen schlecht. Die Freibetragsregelung ist Recht und Gesetz. Anpassungen sind alleine schon wegen des Endes der Legislaturperiode und der bevorstehenden Bundestagswahlen nicht mehr möglich. Beim Bundesfinanzminister, der ohnehin eine schwierige Kassenlage zu vertreten hat, wäre wohl auch wenig Bereitschaft dafür vorhanden. Ob, wann und inwieweit sich eine neue Bundesregierung des Themas annimmt, lässt sich nicht abschätzen. So bleibt einmal mehr der Eindruck bei den Pflegenden hängen, in der Krise viel und gerne gelobt, aber wenig materiell belohnt zu sein.
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