Die einrichtungsbezogene Impfpflicht könnte Versorgungsengpässe in der Pflege nach sich ziehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Studie der Alice Solomon Hochschule (ASH) Berlin. Bei konsequenter Umsetzung der Impfpflicht und den damit einhergehenden Betretungsverbote sei mit negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität zu rechnen.
Studie zur Auswirkung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Ab dem 16. März 2022 gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Gesundheitsämter dürfen demnach Betretungsverbote für Personen aussprechen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können.
Diverse Berufsverbände haben Bedenken gegenüber dieser Regelung angemeldet und befürchten Versorgungsengpässe. Bislang gibt es allerdings wenige Daten, die diese Befürchtung untermauern. Mit ihrer Studie möchte die ASH Berlin diese Datenlücke schließen. Per Online-Querschnittsbefragung haben die Autoren/-innen zwischen dem 23. Januar und dem 15. Februar 2022 Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nach dem Impfstatus ihrer Beschäftigten befragt. 1.832 Pflegeeinrichtungen mit insgesamt knapp 130.000 Beschäftigten haben teilgenommen.
Impfquote unter den Pflegefachpersonen
Die Impfquote unter den Pflegefachkräften beträgt 83,2 Prozent. Die Prognose der ASH geht davon aus, dass die Quote bis zum Stichtag Mitte März auf 87,2 Prozent steigt.
Am höchsten ist die Impfquote unter den Beschäftigten in Krankenhäusern (88,2 Prozent), darunter liegen die Impfquoten in der stationären Langzeitpflege (85,9 Prozent) und der ambulanten Pflegedienste (82,4 Prozent). Der Prognose nach steigt die Impfquote in allen drei Sektoren, liegt aber jeweils unter 90 Prozent.
Impfquote unter den weiteren Pflegekräften
Unter den Pflegenden ohne dreijährige Ausbildung sind insgesamt 81,7 Prozent gegen Corona geimpft. Am höchsten ist der Anteil in der stationären Langzeitpflege (85,5 Prozent), gefolgt von der ambulanten Pflege (81,0 Prozent) und den Krankenhäusern (76,5 Prozent). Auch hier erwarten die Prognosen steigende Impfquoten für alle Versorgungssektoren, die jedoch nicht über 90 Prozent hinausgehen.
Auswirkungen bei konsequenter Umsetzung der Impfpflicht
Welche Auswirkungen hätte nun eine konsequente Umsetzung der Betretungsverbote für Beschäftigte ohne Impf- oder Genesenennachweis? Den befragten Einrichtungen zufolge könnten in diesem Fall 15,3 Prozent weniger pflegebedürftige Menschen versorgt werden. Besonders starke Auswirkungen hätten Betretungsverbote für die ambulante Pflege. In diesem Sektor erwarten die Einrichtungen einen Rückgang der Versorgungskapazitäten um 19,9 Prozent, in der stationären Langzeitpflege dagegen nur um 5,9 Prozent.
Die einzelnen Bundesländer wären von diesen Engpässen unterschiedlich stark betroffen. Den stärksten Rückgang bei den Versorgungskapazitäten erwarten Sachsen (31,3 Prozent), Brandenburg (21,9 Prozent) und Thüringen (21,5 Prozent).
Forderungen an die Politik
Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, stellt die ASH sechs Forderungen auf:
1. Die Politik muss die Sorgen von Verantwortlichen und Mitarbeitenden in der Pflege ernst nehmen.
2. Es muss eine klare Kommunikation bezüglich der Einhaltung der Immunitätsnachweise nach §20a IfSG stattfinden.
3. Es müssen zielgruppenspezifische Aufklärungsangebote unterbreitet werden.
4. Es bedarf alternativer Impfstoffe, zum Beispiel Novavax.
5. Es müssen Notfallpläne für den Fall entwickelt werden, dass die Versorgung nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
6. Die zusätzliche Arbeitsbelastung aufgrund der geringeren Personalausstattung muss berücksichtigt werden.
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1. Einrichtungsbezogene Impfpflicht, www.zusammengegencorona.de (Abrufdatum: 05.03.2022)