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Wer sich zu Hause von Angehörigen pflegen lässt, hat ein Anrecht auf ergänzende Tagespflege. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine stundenweise Betreuung am Tage, die in einer entsprechenden teilstationären Einrichtung oder durch einen ambulanten Pflegedienst stattfindet.
Der folgende Artikel informiert über die verschiedenen Betreuungsformen sowie über die Kosten der Tagespflege. Weiterhin erfahren Interessierte alles zu den Karriereaussichten im Bereich der teilstationären Pflege und erhalten einen Überblick über offene Stellenangebote.
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Tagespflege – Nutzen
Pflegebedürftige haben die Wahl, wo und von wem sie sich pflegen lassen möchten. Für die heimische Pflege können sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, beispielsweise die Betreuung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Alternativ übernehmen Angehörige, Bekannte oder Freunde die Pflege im häuslichen Umfeld, wofür den Pflegebedürftigen ein Pflegegeld ausgezahlt wird.
Die Pflegekassen unterstützen pflegende Angehörige weiterhin durch Sozialleistungen, Pflegekurse und Urlaubsvertretungen und zahlen einen Zuschuss von bis zu 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel.
Kann die häusliche Pflege nicht in vollem Umfang gewährleistet werden, stehen zudem weitere Pflegemöglichkeiten zur Auswahl. Eine solche Option ist die Tagespflege in einer teilstationären Einrichtung oder durch einen ambulanten Pflegedienst.
Tagespflege – Leistungen
Angebote zur Tagespflege ermöglichen es Angehörigen, sich eine Auszeit zu nehmen und Beruf, Familie und Pflege besser miteinander zu vereinen. Pflegebedürftige Personen wiederum können den Umzug in ein Pflegeheim hinauszögern und länger in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Tagsüber erhalten sie eine professionelle Betreuung, die Nacht verbringen sie zu Hause. Das unterscheidet die Tagespflege von der Nachtpflege: In diesem Fall betreut eine Pflegekraft die pflegebedürftigen Menschen in der Nacht, wenn sie zum Beispiel eine regelmäßige Medikamentengabe benötigen.
Da die Tagespflege häufig in einer teilstationären Einrichtung stattfindet, ist auch der Name teilstationäre Pflege geläufig. Die Betreuung erfolgt für gewöhnlich stundenweise in Gruppen von zehn bis zwölf Personen. Die üblichen Leistungen umfassen:
- bedarfsgerechte Pflege und Betreuung inklusive Förderung und Erhalt der körperlichen und kognitiven Fähigkeiten
- Grundpflege wie Hilfe beim Essen, beim Toilettengang und der Körperpflege
- Angebot mehrerer Mahlzeiten
- Freizeit- und Beschäftigungsprogramme wie Spiele, gemeinsames Kochen, Ausflüge oder Gymnastik
- spezielle Betreuung bei Pflegebedürftigen mit vorliegenden Krankheiten wie Demenz
Tagespflege – Einsatzbereiche
Die Tagespflege steht verschiedenen pflegebedürftigen Personen zu. Im Internet findet man beispielsweise viele Anzeigen bei Suche nach einer passenden Tagespflege. Auf der jeweiligen Website kann man sich dann ganz genau über die Angebote und Dienstleistungen informieren. Die Einsatzbereiche der Tagespflege sind verschieden und betreffen:
- Senioren/-innen
- Kinder und Jugendliche
- Behindertenarbeit
Tagespflege für Senioren/-innen
Rechtliche Grundlage für die Tagespflege für Senioren/-innen und weitere Pflegebedürftige ist das Elfte Sozialgesetzbuch (§ 41 SGB XI). Anspruchsberechtigt sind demnach Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Zur teilstationären Pflege gehört neben der eigentlichen Betreuung auch die Beförderung der Betroffenen zur jeweiligen Einrichtung und zurück.
Die Tagespflege eignet sich zum Beispiel für Senioren/-innen, die allein leben. Im Rahmen der teilstationären Pflege erhalten sie soziale Ansprache und die Möglichkeit, Kontakte mit anderen Menschen zu knüpfen. Eine gute Alternative ist die Tagespflege auch für ältere Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, die Hilfe im Alltag benötigen, aber noch nicht in ein Pflegeheim ziehen möchten.
Tagespflege für Kinder
Auch Kinder und Jugendliche haben einen gesetzlichen Anspruch auf alters- und bedarfsgerechte Betreuung. Dazu gehört zum Beispiel eine auf die Pflegesituation angepasste ambulante Kinderkrankenpflege. Das achte Sozialgesetzbuch legt fest, dass ihnen neben der Erziehung und Bildung in Kindertagesstätten, Kindergärten, Krippen und Horten auch die sogenannte Kindertagesbetreuung zusteht (§ 22 bis § 26 SGB VIII).
Konkret besteht für jedes Kind ab dem ersten Geburtstag ein Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung und Betreuung am Tag. Die Kindertagespflege wird von qualifizierten Personen wie Tagesmüttern/-vätern übernommen und erfolgt in der Regel im familienähnlichen Umfeld in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern.
Weitere Einsatzbereiche
Die Tagespflege steht gemäß SGB XI neben Senioren/-innen auch weiteren pflegebedürftigen Personen zu, unabhängig vom Alter. Spezielle Angebote gibt es zum Beispiel für Menschen mit Demenz. Bei fortschreitender Erkrankung müssen Betroffene häufig rund um die Uhr beaufsichtigt werden. Die Tagespflege durch eine geschulte Pflegekraft entlastet Angehörige und erlaubt zugleich den Demenzkranken, im gewohnten Umfeld wohnen zu bleiben. Pflege und Betreuung richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und umfassen etwa das gezielte Training der kognitiven Fähigkeiten, der Sprache und der körperlichen Funktionen.
Tagespflege – Kostenmodelle und durchschnittliche Ausgaben
Der Preis für die Tagespflege richtet sich nach der Pflegeeinrichtung, der gewählten Betreuungsform, der Region und den angebotenen Leistungen. Die Kosten setzen sich dabei aus folgenden Faktoren zusammen:
- Kosten für die pflegerische Versorgung
- Preis für den Transportdienst
- Verpflegungskosten
- Investitionskosten für Modernisierung und Instandhaltung der Einrichtung
Die durchschnittlichen Ausgaben für die Tagespflege in einer teilstationären Einrichtung liegen bei 50 bis 95 Euro pro Tag. Die Kosten für die pflegerische Versorgung werden dabei abhängig vom Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen. Reicht das Budget aus, können auch die Kosten für den Fahrdienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Bei vielen Einrichtungen sind die Transportkosten bereits in der Tagespauschale enthalten. Nehmen Pflegebedürftige diesen Service nicht in Anspruch, reduziert sich die Pauschale entsprechend. Die Kosten für die Verpflegung werden vom Tagespflegegast getragen. Die Summe variiert je nach Anbieter/in.
Erfolgt die Tagespflege stundenweise zu Hause, kostet das im Durchschnitt zwischen 15 und 45 Euro in der Stunde. Manche Betreuungskräfte berechnen zusätzlich die Fahrtkosten zum Einsatzort. Für eine 12-Stunden-Betreuung zu Hause fallen so etwa 180 bis 540 Euro an. Die Kosten können im Rahmen der Pflegeleistungen ebenfalls mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Tagespflege – Voraussetzungen und Anträge
Die Tagespflege kann grundsätzlich von allen pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen werden. Die Pflegekassen erstatten die Kosten jedoch nur, wenn ein anerkannter Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Der Antrag auf Kostenübernahme ist bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu stellen.
Um die Kindertagespflege in Anspruch zu nehmen, benötigen Eltern einen Betreuungsgutschein. Dieser wird vom zuständigen Jugendamt vor Ort ausgestellt. Der Betreuungsbedarf richtet sich nach dem Alter des Kindes. Für Kinder ab dem ersten Geburtstag gilt der Betreuungsgutschein für eine Teilzeitbetreuung von fünf bis sieben Stunden täglich. Wird das Kind bereits halbtags betreut und Eltern wünschen sich eine längere Betreuungszeit, müssen sie einen formlosen Antrag auf Erhöhung des Betreuungsbedarfs beim Jugendamt einreichen. Eine Bedarfsprüfung findet nur statt, wenn die Betreuungszeit sieben Stunden am Tag übersteigt.
Tagespflege – Kosten und Kostenübernahme
Voraussetzung für die Kostenübernahme für die Leistungen der Pflegefachkraft ist, dass ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 vorliegt. Ist das der Fall, hat man Anspruch auf Pflegegeld. Dementsprechend kann man dann die folgenden Kosten für die Tagespflege mit der Pflegekasse abrechnen:
- Pflegekosten
- Aufwendungen für die soziale Betreuung
- Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege
- Fahrtkosten
Pflegegrad erfahren und beantragen
Für das Feststellen eines Pflegegrads schreibt man zunächst einen prägnanten, formlosen Brief oder eine E-Mail an die zuständige Pflegekasse des/-r Pflegebedürftigen. Die Kasse schickt dann ein Formular per Post zu.
Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet dann mittels eines Fragebogens, welcher Pflegegrad vorliegt. Der Pflegegrad beeinflusst dann auf der einen Seite, welche Kosten übernommen werden, aber auch welche Inhalte das Pflegepaket hat, auf das dann Anspruch besteht.
Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem Pflegegrad. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die finanzielle Unterstützung, die pflegebedürftige Menschen für die Tagespflege erhalten (Stand: 2022):
Pflegegrad | max. Leistung Pflegekasse / Monat |
2 | 689 € |
3 | 1.298 € |
4 | 1.612 € |
5 | 1.995 € |
Alle Kosten, die über diese Beträge hinausgehen, müssen vom Pflegebedürftigen privat getragen werden.
Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben seit 2017 Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 125 Euro im Monat und wird jedem Menschen mit anerkanntem Pflegegrad ausbezahlt. Der Entlastungsbetrag kann zum Beispiel genutzt werden, um den Eigenanteil für Essen oder Unterkunft zu zahlen.
Beispielrechnung für Kosten und Kostenübernahme
Eine Beispielrechnung: Herr A. hat Pflegegrad 3. Von montags bis freitags wird Herr A. in einer Einrichtung der Tagespflege betreut. Die Einrichtung berechnet für alle Betreuungs- und Pflegeleistungen inklusive Fahrdienst eine Pauschale von 75,00 Euro am Tag. Im Monat fallen also rund 1.500 bis 1.575 Euro an. Die Pflegekasse übernimmt davon 1.298 Euro. Den Restbetrag von 202 bis 277 Euro muss Herr A. aus eigener Tasche zahlen. Hinzu kommen Verpflegungs- und Investitionskosten in Höhe von 350 Euro pro Monat.
Tagespflege – Wichtige Ansprechpartner/innen
Ist eine Person pflegebedürftig geworden, ergeben sich viele Fragen. Welche Betreuungsform eignet sich am besten? Welche Leistungen stehen den Pflegebedürftigen und den Angehörigen zu? Die Suche nach einer geeigneten Tagespflegeeinrichtung vor Ort kann ebenfalls zur Herausforderung werden.
Viele Informationen erhält man bereits von der zuständigen Pflegekasse. Bei Bedarf können diese auch die Vermittlung an eine geeignete teilstationäre Einrichtung übernehmen. Wissenswertes zu Leistungen und Einrichtungen erfahren Betroffene auch von den Anbietern selbst, zum Beispiel vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (DRK) oder den konfessionellen Anbietern.
Wünschen sich Pflegebedürftige oder Angehörige weitere Hilfestellung, haben sie seit 2009 einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige Pflegeberatung (§ 7a SBG XI). Pflegeberater/innen sind Experten/-innen für alle Fragen rund um Pflege und Betreuung. Sie informieren über Sozialleistungen und Hilfsangebote und erarbeiten individuelle Versorgungspläne. Sie arbeiten entweder direkt für die Krankenkassen, bei Pflegediensten und Krankenhäusern, für Sozialämter, Verbraucherzentralen, oder sind bei privaten Pflegeberatungsstellen tätig.
Informationen zur Kindertagespflege erhalten Eltern bei den örtlichen Jugendämtern sowie überregional beim Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
Tagespflege – Karriereperspektiven und Stellenangebote
Die Arbeit in der Tagespflege vereint eine Reihe spannender und verantwortungsvoller Aufgaben. Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften ist hoch: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es rund 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Angesichts des demografischen Wandels ist zu erwarten, dass diese Zahlen weiter steigen werden. Entsprechend aussichtsreich gestalten sich die Karriereperspektiven für Pflegekräfte im stationären, ambulanten und auch im teilstationären Bereich.
Hier gibt es einen Überblick über die verschiedenen Jobs, die in der Tagespflege zur Auswahl stehen sowie eine Übersicht über passende Berufsbilder, in denen man in Teilzeit oder Vollzeit tätig sein kann.
Berufsbilder in der Tagespflege
Die meisten Stellenangebote in der Tagespflege gibt es für examinierte Gesundheits-, Kranken- und Altenpflegekräfte. Seit der Einführung der generalisierten Pflegeausbildung werden diese Berufsgruppen unter dem Namen Pflegefachfrau/-mann zusammengefasst. In der teilstationären Pflege sind vor allem Fachkräfte gefragt, die Erfahrung in der Betreuung von Demenzkranken mitbringen.
Auch Altenpflegehelfer/innen finden Jobs in der teilstationären Pflege. Sie unterstützen Pflegefachkräfte bei der Durchführung der pflegerischen Tätigkeiten. Eine ähnliche Aufgabe übernehmen Heilerziehungspflegehelfer/-innen. Im Rahmen der Tagespflege helfen sie Pflegebedürftigen bei alltäglichen Tätigkeiten, organisieren und gestalten kreative Aktivitäten, Unterhaltungsprogramme, sportliche Aktivitäten und Feste.
Pflegehelfer/in
Der Berufseinstieg in der Tagespflege ist auch ohne pflegerische Ausbildung möglich, zum Beispiel als Pflegehelfer/in. Pflegehilfskräfte übernehmen keine medizinischen Aufgaben und verabreichen keine Medikamente, sondern unterstützen die Tagespflegegäste zum Beispiel beim Essens-Menü und bei der Körperpflege.
Alltagsbegleiter/in
Als Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter/in findet man ebenfalls Arbeit in der teilstationären Pflege. Im Rahmen der Tagespflege übernimmt man die soziale Betreuung pflegebedürftiger Menschen, assistiert bei alltäglichen Handgriffen und stellt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicher. Betreuungskräfte organisieren Freizeit- und Gruppenaktivitäten, bereiten Speisen zu und servieren diese. Darüber hinaus sind sie Ansprechpartner/innen für die zu pflegenden Personen und ihre Angehörigen. In teilstationären Einrichtungen erledigen sie zudem organisatorische Aufgaben am Computer. Eine Pflege-Ausbildung ist für diesen Beruf nicht zwingend erforderlich, die Grundlagen erlernen Interessierte in einem Lehrgang von einigen Wochen Dauer. Viele Arbeitgeber bevorzugen allerdings Bewerber/innen, die zusätzlich einen Pflegebasiskurs abgeschlossen haben.
Ergotherapeut/in und Logopäde/-in
Häufig suchen Tagespflegeeinrichtungen auch nach Ergotherapeuten/-innen und Logopäden/-innen. Ergotherapeuten/-innen bieten den Tagespflegegästen gezielte Therapien zur Aufrechterhaltung ihrer körperlichen Funktionen und ihrer Handlungsfähigkeit an. Logopäden/-innen helfen den Pflegebedürftigen dabei, Stimme und Sprache sowie Hörvermögen zu schulen und aufrechtzuerhalten.
Tagesmutter/-vater
Karriereperspektiven ergeben sich auch in der Tagespflege von Kindern. Tagesmütter/-väter arbeiten in der Regel auf selbstständiger Basis. Wer Kinder außerhalb seiner Wohnung für mehr als 15 Stunden in der Woche betreuen möchte, benötigt eine sogenannte Pflegeerlaubnis. Diese ist beim zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu beantragen (§ 43 SGB VIII). Per Einzelgesprächen und Hausbesuchen ermittelt die Jugendhilfe, ob die Tagespflegepersonen die erforderliche Eignung mitbringen.
Weiterhin ist ein qualifizierter Lehrgang zu vertiefenden Kenntnissen in der Kindertagespflege im Umfang von 160 Stunden zu belegen. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und berechtigt zur Betreuung von bis zu fünf Kindern, sofern das Landesrecht die Anzahl nicht anderweitig einschränkt.
Weitere Tagespflege-Jobs
Jobs in der Tagespflege werden darüber hinaus im Hauswirtschafts- und Verwaltungsbereich angeboten. Gesucht werden unter anderem Köche/-innen und Küchenkräfte, Hauswirtschafter/innen, Reinigungskräfte, Hausmeister/innen und Fahrer/innen.
Tagespflege – Passende Stellenangebote finden
In unserer großen Stellenbörse auf Medi-Karriere finden Interessierte einen riesige Auswahl an Stellenanzeigen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich. Hier gibt es einen umfassenden Überblick über offene Stellen in der Tagespflege von Senioren/-innen, in der Behindertenbetreuung und der Kindertagespflege. Darüber hinaus findet man dort zum Beispiel Ergotherapeut-Jobs und Altenpflege-Stellenangebote.
- Bundesgesundheitsministerium, Pflege zu Hause, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum 28.10.2022).
- Service Berlin, Dienstleistung, https://service.berlin.de/... (Abrufdatum 31.10.2022).
- Statistisches Bundesamt, Pflege, https://www.destatis.de/... (Abrufdatum 31.10.2022)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kindertagespflege eine neue berufliche Perspektive, https://www.bmfsfj.de/... (Abrufdatum 29.10.2022).