Im September haben die Gewerkschaft ver.di und die Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) die Grundlagen für einen neuen Tarifvertrag in der Altenpflege auf den Weg gebracht. In Kraft treten soll der Tarifvertrag Altenpflege am 1. Juli 2021, das Bundesarbeitsministerium soll die Regeln zudem auf die gesamte Pflegebranche ausweiten. Neben einem höheren Mindestgehalt sieht der Tarifvertrag auch die Angleichung von Gehältern in Ost- und Westdeutschland vor.
Stundenlohn für Pflegefachkräfte soll auf 18,50 € steigen
Bereits im Januar 2020 hatte sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Im September folgte die Einigung zwischen ver.di und den BVAP-Mitgliedsunternehmen. Der Tarifvertrag Altenpflege 2021 sieht unter anderem ein höheres Entgelt für Altenpflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung vor. Das Mindestgehalt wird in drei Schritten angehoben, ab Januar 2023 sollen examinierte Altenpflegekräfte dann mindestens 18,50 € pro Stunde verdienen. Das entspricht einem Brutto-Monatsverdienst von 3.137 € bei einer 39-Stunden-Woche.
Auch Pflegehilfskräfte sollen künftig mehr verdienen. Ohne Ausbildung steigt ihr Lohn auf mindestens 14,15 € pro Stunde, Hilfskräfte mit ein- bis zweijähriger Ausbildung sollen mindestens 15 € pro Stunde erhalten. Vollzeitbeschäftigte sollen zudem ein Anrecht auf einen Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen zustehen, sowie ein Urlaubsgeld in Höhe von 500 €.
Ausdehnung auf die gesamte Pflegebranche geplant
Der Tarifvertrag Altenpflege 2021 soll nicht nur für die BVAP-Mitgliedsunternehmen gelten, sondern auf die gesamte Pflegebranche ausgeweitet werden. Möglich macht dies das Arbeitnehmerentsendegesetz (Paragraf 7a). Vorgezeichnet wurde der Weg zu einem flächendeckend geltenden Tarifvertrag in der Vereinbarung zur Konzentrierten Aktion Pflege (KAP), initiiert von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Familienministerin Franziska Giffey (SPD) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Tarifvertrag Altenpflege: Gleiche Gehälter für Ost und West
Neu ist ebenfalls, dass der Tarifvertrag von Anfang an eine gleiche Bezahlung von Beschäftigten in Ost- und Westdeutschland vorsieht. Bislang gestaltet sich der Verdienst in der Altenpflege regional sehr unterschiedlich. Während examinierte Altenpflegekräfte im Jahr 2018 in Baden-Württemberg im Mittel 3.169 € brutto im Monat verdienten, waren es in Sachsen-Anhalt nur 2.329 €. Hilfskräfte verdienten in Nordrhein-Westfalen mit 2.343 € brutto im Monat am meisten, am niedrigsten fiel ihr Gehalt mit 1.794 € in Sachsen aus. Mit dem neuen Tarifvertrag Altenpflege 2021 soll die schlechtere Bezahlung von Altenpflegekräften im Osten der Vergangenheit angehören. Mehr Infos zu den Gehältern in medizinischen Berufen gibt es in der großen Gehaltsübersicht auf Medi-Karriere.
Ein komplette Übersicht mit allen Gehälter in medizinischen Berufen inklusive Tariftabellen, Gehalt pro Bundesland, Alter und Geschlecht und Vergleich staatlicher, kirchlicher und privater Arbeitgeber ist in der großen Gehaltsübersicht auf Medi-Karriere zu finden.
Tarifvertrag für Auszubildende in der Altenpflege
BVAP und ver.di einigten sich auch auf einen Tarifvertrag für Auszubildende. Dieser gilt allerdings nur für Mitgliedsunternehmen des BVAP und kann nicht auf andere Arbeitgeber ausgewertet werden.
Die Eckpunkte:
- Ab Anfang 2021 erhalten Auszubildende in der Altenpflege je nach Ausbildungsjahr zwischen 1.100 und 1.250 Euro Vergütung im Monat.
- Im September 2022 steigt die Vergütung auf 1.250 bis 1.400 Euro.
- Hinzu kommen Zuschläge und eine Jahressonderzahlung.
- Weitere Regelungen gibt es für Einsätze vor und nach Unterrichtsphasen, außerdem sollen Auszubildende freie Tage zur Prüfungsvorbereitung erhalten.
- Weiterhin gilt ein Anspruch auf 28 Urlaubstage im Jahr.
Gehalt in der Altenpflege: Mindestniveau sichern
Mit dem neuen Tarifvertrag möchten ver.di und die BVAP-Mitgliedsunternehmen ein Mindestniveau für den Verdienst in der Altenpflege schaffen. Bereits geltende Tarifverträge mit besseren Konditionen bleiben davon unberührt.
Die höheren Gehälter sollen den Beruf der Altenpflegekraft wieder attraktiver machen und dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenwirken. Von Seiten der privaten Arbeitgeberverbände gibt es allerdings Widerstand. Diese haben eine Verfassungsklage angekündigt. Ihr Argument: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst liege ohnehin bei 3.032 Euro, den Tarifvertrag Altenpflege auf die gesamte Branche auszudehnen sei daher unnötig.