Die Teil-Impfpflicht im Gesundheitswesen ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) entschieden. Pflege- und Klinikpersonal muss sich bis Mitte März gegen das Coronavirus impfen lassen. Bei Verweigerung drohen Bußgelder und schlimmstenfalls der Verlust der Arbeitsstelle. Die genauen Informationen zum BVG-Urteil stehen in diesem Artikel.
Impfpflicht – Beschäftigte müssen sich trotz Beschwerden impfen lassen
Kaum ein anderes Thema hat für dermaßen viel Aufsehen gesorgt wie die Corona-Impfung. Auch gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Debatte bald abflauen wird. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache eindeutig entschieden und dabei mehrere Beschwerden zurückgewiesen. Seit dem 16. März benötigen Beschäftigte im Gesundheitswesen einen Impfnachweis.
Impfpflicht – Eingriff in körperliche Unversehrtheit gerechtfertigt
Die körperliche Unversehrtheit ist tief im Grundgesetz verankert. Zwar sieht auch das Bundesverfassungsgericht die Immunisierungspflicht für medizinisches Personal als einen Angriff auf dieses Prinzip. Allerdings sei das neue Gesetz gerechtfertigt, um alte und kranke Menschen zu schützen. Denn gerade bei diesen Menschen besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, außerdem ist eine Impfung für diese Gruppen nicht immer möglich oder ausreichend hilfreich. Da schwerwiegende Nebenwirkungen der Corona-Impfung nur äußerst selten auftreten, ist es rechtens, Pflege- und Klinikpersonal zur Immunisierung zu zwingen.
Infektionsrate bei geimpften und genesenen Personen deutlich geringer
Die Corona-Impfung schützt zwar nicht zu 100 Prozent davor, den Erreger zu übertragen oder selbst an der Krankheit zu erkranken. Allerdings wurde es wissenschaftlich bewiesen, dass sich genesene und geimpfte Personen viel seltener infizieren und der Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion auch deutlich milder ausfällt.
Impfpflicht – Verfassungsbeschwerden bleiben erfolglos
Dutzende Verfassungsbeschwerden sind bereits eingereicht worden, wobei die Mehrheit von ungeimpften Mitarbeitenden stammt. In Karlsruhe wurden die Beschwerden entschieden zurückgewiesen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte, der Staat sei dazu verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schützen. Dass die Teil-Impfpflicht das Türchen für eine allgemeine Immunisierungspflicht öffnen könnte, gilt als eher unwahrscheinlich.
Bundeskanzler Olaf Scholz machte deutlich, dass er nichts von einer allgemeinen Impfpflicht hält. Allerdings sind nicht alle Länder mit dem Kanzler einverstanden: Die Gesundheitsminister der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben sich dafür ausgesprochen. Schließlich könnte im Herbst eine neue Corona-Welle anrollen. Eine allgemeine Immunisierungspflicht würde die Bevölkerung ebenso wie das Gesundheitssystem schützen.
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1. www.sueddeutsche.de/politik/corona-pflege-i.mpfpflicht-bundesverfassungsgericht-urteil-1.5587784 (Abrufdatum: 18.05.2022)
2. Teil-Impfpflicht bestätigt: Holetschek will jetzt mehr, www.br.de (Abrufdatum: 18.05.2022)