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Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens in greifbare Nähe gerückt. Diese beinhaltet die Einführung verschiedener TI- Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte oder des E-Rezepts und vollzieht sich seit 2017 in konstanten Schritten. Doch was genau ist die Telematikinfrastruktur, welche Vorteile ergeben sich für Versicherte und welche Anwendungen stehen künftig zur Verfügung?
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Telematikinfrastruktur – Definition
Telematik setzt sich aus „Telekommunikation“ und „Informatik“ zusammen, und bezeichnet die Vernetzung verschiedener IT-Systeme. Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet die Telematikinfrastruktur (TI) ein sicheres Gerüst für digitale Anwendungen. Sie soll Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen künftig eine sichere Möglichkeit zur Vernetzung bieten.
Die Telematikinfrastruktur erzielt in erster Linie einen schnellen, einfachen und geschützten Zugriff auf medizinische Informationen. Ihr Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland zu verbessern. Prinzipiell kann man sich die von der Gematik GmbH entwickelte Telematikinfrastruktur wie eine große gesicherte Datenautobahn vorstellen. Alle Teilnehmer des deutschen Gesundheitswesens werden miteinander verbunden und die Kommunikation soll nachweislich vereinfacht werden.
Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und die darin enthaltenen Daten haben jedoch ausschließlich Personen, die beruflich dazu berechtigt sind. Sie müssen außerdem über eine sogenannte Smartcard verfügen. Ärzte und Psychotherapeuten nutzen hierfür ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Für Medizinische Fachangestellte ist auch ein Zugriff über den Praxisausweis (SMC-B) möglich, wobei in diesem Falle nur bestimmte Funktionen der TI genutzt werden können.
Telematikinfrastruktur – Nutzen
Die Telematikinfrastruktur wird künftig für Pflicht- als auch für viele freiwillige Anwendungen genutzt. Dazu gehören die elektronische Patientenakte (ePA), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), der elektronische Medikationsplan (eMP), der elektronische Arztbrief (eArztbrief), das Notfalldatenmanagement (NFDM), das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) sowie das E-Rezept.
Wesentliches Element der TI ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten. Sie fungiert im Rahmen der Telematikinfrastruktur nicht nur wie bislang als Datenspeicher für die Stammdaten der Versicherten, sie wird mit der Einführung der kartenbasierten TI-Anwendungen um das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischer Medikationsplan erweitert. Zusätzlich dient sie als Identifizierungsmittel, mit dessen Hilfe sich die Versicherten für die Nutzung von Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte ausweisen können.
E-Rezept
Das E-Rezept tritt zum Anfang des neuen Jahres in Kraft und soll das bisher gängige Papierrezept ablösen. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin erstellt und unterschreibt das E-Rezept digital und speichert es in der TI. Der Versicherungsnehmer kann anschließend entscheiden, ob er das E-Rezept lieber ausgedruckt oder als 2D-Code über die zugehörigen Apps erhalten möchte.
Nach Erhalt des E-Rezepts entscheidet der Patient/die Patientin, ob er oder sie das Rezept digital via App an eine Vor-Ort- oder eine Online-Apotheke nach Wahl weiterleiten möchte. Auch kann man den Code des E-Rezepts auf dem Smartphone direkt in der Apotheke vorzeigen, wo man ihn anschließend einscannt und bearbeitet.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die planmäßige Einführung der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist für Oktober 2021 angesetzt und zählt zu den verpflichtenden Anwendungen der TI. Zunächst soll der elektronische Versand der eAU vom Arzt an die Krankenkassen eingeführt werden. Bislang waren Patientinnen und Patienten selbst hierfür verantwortlich. Anfang 2022 planen die Verantwortlichen zusätzlich den Versand der eAU von den Krankenkassen an den Arbeitgeber.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte stellt das zentrale Element der Telematikinfrastruktur dar. Sie wird künftig von den Krankenkassen als kostenlose App bereitgestellt und ermöglicht dem Versicherungsnehmer einen rundum digitalen Zugriff auf dessen Gesundheitsdaten, wie beispielsweise Medikationspläne. Medizinisch relevante Daten können somit lebenslang zentral gespeichert werden und stehen den behandelnden Ärzten zur Verfügung.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan ist eine freiwillige Anwendung, die künftig auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfasst werden soll. Ärztinnen und Ärzte erhalten einen strukturierten Überblick über die Medikamente, die der Patient einnimmt. Zudem umfasst der elektronische Medikationsplan alle Informationen, die der Arzt bei der Verordnung eines Medikaments berücksichtigen muss.
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Während der ausgedruckte Arztbrief derzeit noch häufig dem Patienten zur Weiterleitung an andere Akteure des Gesundheitswesens übergeben wird, soll der elektronische Arztbrief dem ein Ende bereiten. Medizinisch relevante Daten können somit ohne Zeitverzug auf elektronischem Weg an alle beteiligten Akteure zugestellt werden.
Telematikinfrastruktur – Voraussetzungen für die Benutzung
Sensible medizinische Daten dürfen keinesfalls unverschlüsselt und frei durch das Internet kommuniziert werden. Für den Austausch von Patientendaten bedarf es eines besonders geschützten digitalen Gesundheitsnetzwerks – der Telematikinfrastruktur. Die jeweiligen Komponenten der Telematikinfrastruktur müssen daher vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und von der Gematik GmbH zugelassen werden.
Um die Telematikinfrastruktur vollständig nutzen zu können, benötigen die Arztpraxen neben einem Praxisausweis zur Registrierung als medizinische Einrichtung einen speziellen VPN (Virtual Private Network) -Zugangsdienst. Außerdem brauchen sie einen Konnektor, der ähnlich wie ein Router, nur auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau arbeitet. Er ist mit den stationären Kartenterminals und dem Praxisverwaltungssystem (PVS) verbunden.
Das PVS muss außerdem angepasst werden, um die Telematikinfrastruktur nutzen zu können. Zusätzlich ist ein sogenanntes eHealth-Kartenterminal für die zur Nutzung der Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie ein mobiles Kartenterminal für die Nutzung außerhalb der Praxen notwendig.
Telematikinfrastruktur – Vorteile für Personal und Patienten
Die Telematikinfrastruktur treibt die Digitalisierung in der Gesundheitsbranche voran. Millionen Versicherte profitieren durch die digitalen Anwendungen der TI von einer verbesserten medizinischen Versorgung. Um ihren Arzttermin wahrzunehmen, benötigen Patienten dank der TI lediglich ihre elektronische Gesundheitskarte. Wichtige Dokumente wie Medikationspläne oder Arztbriefe liegen dank schnellerem Informationsaustausch bereits vor.
Des Weiteren bietet der Zugriff auf genaue Medikationspläne den Vorteil, dass gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten entgegengewirkt werden kann. Doch vor allem dürfen sich die Patienten in Zukunft wohl auf kürzere Wartezeiten in der Arztpraxis freuen. Aufgrund der Telematikinfrastruktur liegen den Praxen sämtliche Dokumente bereits vor. Der Empfang- und Anmeldeprozess kann somit schneller und problemloser abgewickelt werden.
Doch auch für die Arztpraxen selbst, Apotheken sowie andere Leistungserbringer bietet die TI Vorteile. Aufgrund des schnellen und vollständigen Informationsaustausches zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens sind Ärztinnen und Ärzte besser über den Zustand ihrer Patienten aufgeklärt. Sie können so eine individuellere Behandlung gewährleisten. Da alle Patienteninformationen sowie die medizinische Historie eines Patienten sicher und zentral an einem Ort gespeichert sind und über die Praxisverwaltungssoftware abgerufen werden können, vermeidet man zudem zeitraubende doppelte Befunderhebungen.
Finanzierung der Telematikinfrastruktur
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Ausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen demnach nicht selbst dafür aufkommen. Das betrifft auch die Kosten, die entstehen, wenn sich Ärzte mit den Anwendungen des Notfalldatenmanagement (NFDM), dem elektronischen Medikationsplan (eMP), dem KiM-Dienst oder der elektronischen Patientenakte (ePA) ausrüsten.
Passende Stellenangebote für Medizinische Fachangestellte
Wer aktuell noch nach einer Stelle im medizinischen Bereich sucht, findet bei uns zahlreiche Angebote, darunter auch viele Jobs für Medizinische Fachangestellte (MFA).
1. dip.medatixx.de/telematikinfrastruktur (Abrufdatum 27.12.2021)
2. www.gematik.de/telematikinfrastruktur (Abrufdatum 27.12.2021)
3. Was ist Telematikinfrastruktur?, egovernment-computing.de (Abrufdatum 27.12.2021)
4. Das bringt die Telematikinfrastruktur, bundesdruckerei.de (Abrufdatum 27.12.2021)