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Die TVöD-Verhandlungen 2025 sind gescheitert. Die Tarifverhandlungen, die im Januar ihren Auftakt hatten, sind nun in der dritten Runde zu einem Ende gekommen. In der Nacht vom 17. auf den 18. März wurde stattdessen die Schlichtung ausgerufen.
Was das für beide Seiten bedeutet und wie es nun mit den Gewerkschaftsforderungen weitergeht, erklärt dieser Artikel.
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TVöD-Verhandlungen – Der aktuelle Stand
Das Scheitern der TVöD-Verhandlungen bedeutet, dass weitere Gespräche zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vorerst nicht mehr stattfinden werden. Beide Seiten hatten hart verhandelt. Zuletzt seien aber weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer bereit gewesen, der anderen Seite mehr Zugeständnisse zu machen. „Wir haben uns bis an die Schmerzgrenze bewegt. Die Arbeitgeber haben unsere Einigungsvorschläge abgelehnt“, sagte Verdi-Vorsitzender und Verhandlungsführer Frank Werneke.
Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft
TVöD-Verhandlungen – Das fordern die Gewerkschaften
Um die Situation besser einordnen zu können, muss man vorher verstehen, mit welchen Forderungen die Gewerkschaften in die Verhandlungen gegangen sind. Bereits im Oktober 2024 hatten Verdi und der dbb Beamtenbund und Tarifunion acht Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 350 Euro mehr im Monat verlangt.
Zudem sollten laut Gewerkschaften auch die Gehälter von Auszubildenden und Praktikanten in der Pflege um 200 Euro steigen und erstere nach erfolgreichem Abschluss unbefristet übernommen werden. Generell forderten sie außerdem höhere Zuschläge bei besonders belastenden Tätigkeiten.
Auch beim Thema Freizeit sehen die Gewerkschaften Handlungsbedarf. So kommt noch die Forderung nach drei zusätzlichen freien Tagen sowie einem weiteren Tag für Gewerkschaftsmitglieder hinzu. Beschäftigte sollten außerdem selbst entscheiden dürfen, ob sie ihre Überstunden ausbezahlt bekommen oder diese mit Freizeit ausgeglichen werden.
TVöD-Verhandlungen – So geht es weiter
Die Schlichtung zwischen den beiden Parteien wird nun dem BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat) zufolge von einer Kommission bestehend aus zwei unparteiischen Vorsitzenden sowie zwölf Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite vorangetrieben. Diese arbeiten dafür eine Einigungsempfehlung aus. Währenddessen gilt die sogenannte Friedenspflicht. Das heißt, in dieser Zeit darf nicht gestreikt werden.
Es ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Wochen der Streit somit beigelegt wird. Alle weiteren Entwicklungen zum TVöD Pflege gibt es wie immer hier im Medi-Karriere-Magazin.
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