Zwar gilt für Pflegekräfte keine Impfpflicht, verzichten sie auf eine Corona-Impfung, können ungeimpfte Pflegekräfte an ihrem Arbeitsplatz dennoch unter Druck geraten. Wer eine Impfung verweigert, kann unter anderem versetzt oder sogar entlassen werden. In Führungspositionen aufzusteigen oder einen neuen Job zu finden, gestaltet sich für Ungeimpfte ebenfalls schwerer.
Versetzung von Pflegekräften ohne Corona-Impfung möglich
Die Impfquote unter den Pflegekräften in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist in den vergangenen sechs Monaten stark gestiegen. Lag diese vor rund einem halben Jahr je nach Klinik noch zwischen 30 und 60 Prozent, waren Ende Juni 2021 bereits rund 70 bis 80 Prozent der Pflegenden geimpft. In einigen Einrichtungen liegt die Impfquote sogar bei 95 Prozent. Der für Beschäftigte in der Pflege zumeist verwendete Impfstoff Biontech hat an Bekanntheit und damit auch an Vertrauen gewonnen.
Ob sie sich für oder gegen eine Corona-Impfung entscheiden, ist für Pflegende in Deutschland bislang noch eine Gewissensentscheidung. Anders als in anderen Ländern gilt hierzulande für Beschäftigte in der Pflege keine Impfpflicht. Ungeimpfte müssen dennoch eventuell mit Einschränkungen rechnen. Arbeitnehmer unterstehen nämlich der sogenannten Nebenpflicht, ihrem Arbeitgeber keinen Schaden zuzufügen. Der Arbeitgeber ist derweil für den Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Kommt er zu dem Schluss, dass der Einsatz von ungeimpften Pflegekräften und Pflegefachkräften zu risikoreich ist, kann er sein Direktions- oder Weisungsrecht ausüben und sie von ihrer Position abziehen. So kann er zum Beispiel entscheiden, Ungeimpfte nicht mehr auf einer Station mit COVID-19-Patienten einzusetzen.
Ungeimpfte Pflegekräfte: Gesetzliche Vorgaben für Arbeitgeber
Für Verunsicherung unter den Pflegekräften sorgt auch § 23 a Infektionsschutzgesetz. Diesen Absatz hat die Bundesregierung dem bestehenden Gesetz vor einem Jahr hinzugefügt. Er besagt unter anderem, dass Arbeitgeber in Pflegediensten, Kliniken und Arztpraxen ihre Mitarbeiter nach deren Impf- und Serostatus befragen dürfen. Abhängig vom Impfstatus dürfen sie zudem “über die Art und Weise der Beschäftigung” entscheiden. Daraus lässt sich ableiten, dass Beschäftigte, die eine Corona-Impfung verweigern, versetzt und unter Umständen sogar entlassen werden dürfen. Entsprechende Gerichtsurteile gibt es zwar noch nicht, laut Pflegeexperten lässt sich der Absatz jedoch in dieser Weise interpretieren. Druck übt dies vor allem auf Beschäftigte in kleinen Betrieben aus, in denen es keine ausreichenden Stellen ohne Patientenkontakt gibt, eine Versetzung von ungeimpften Mitarbeitern also nicht ohne Weiteres möglich ist. In seiner derzeitigen Fassung gilt das Gesetz nach aktuellem Stand noch bis Ende September 2021.
Arbeitgeber müssen zudem die aus § 832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abzuleitende Schadensersatzpflicht für fahrlässige Körperverletzung berücksichtigen. Demnach haftet die Geschäftsführung eines Betriebs für Gesundheitsschäden, die Mitarbeiter fahrlässig verursachen. Lassen Betriebe Pflegekräfte ohne Impfung weiterhin mit Patienten in Kontakt kommen, erfüllen sie die Kriterien des Organisationsverschuldens. Infiziert sich ein Patient durch den Kontakt mit ungeimpften Pflegekräften mit Corona, kann er den Pflegebetrieb verklagen.
Ungeimpfte Pflegekräfte: Strenge Konsequenzen für Verweigerer
Aktuell setzen die meisten Kliniken noch auf Aufklärungs- und Informationskampagnen, um Pflegekräfte zur Impfung zu bewegen. In einigen Einrichtungen erwarten Impfverweigerer jedoch deutlich strengere Konsequenzen. So werden Mitarbeiter teilweise nicht mehr in höherwertige Führungspositionen versetzt. Bewerber müssen im Einstellungsgespräch offenlegen, wie es um ihre Impfbereitschaft bestellt ist. Außerdem müssen Mitarbeiter in Probezeit, die sich nicht impfen lassen möchten, in manchen Kliniken damit rechnen, nicht weiter beschäftigt zu werden.
Arbeitgeber wie auch die Gewerkschaft Verdi raten Beschäftigten im Gesundheitsbereich daher, ihre Chance auf eine Corona-Impfung wahrzunehmen. Damit kommen sie nicht nur ihrer Verantwortung für Patienten nach, sondern vermeiden auch Versetzungen und eventuelle Kündigungen und beugen einer Haftpflicht für die Übertragung von Krankheiten vor.
Passende Stelleangebote für Pflegekräfte
Wer aktuell noch auf der Suche nach einem passenden Stellenangebot für Pflegekräfte in ist, findet bei Medi-Karriere eine passende Auswahl an Stellenangeboten für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Jobs für Altenpfleger/innen oder Kinderkrankenschwester-Jobs.