In Krankenhäusern und vielen weiteren Branchen bzw. Arbeitsorten werden die Höchstarbeitszeitgrenzen gern einmal überschritten, wie häufig kritisiert wird. Dies soll ein Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) ändern. Er möchte sich für die Arbeitnehmerrechte einsetzen und fordert in einem neuen Gesetz die volle Arbeitszeiterfassung in Krankenhäusern. Was es genau besagt, wie es dazu kam, was die Ziele sind und wie die Umsetzung erfolgt, wird nachfolgend erläutert.
Volle Arbeitszeiterfassung – neues Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte
Kliniken mussten laut Paragraph 16 des Arbeitszeitgesetzes bisher lediglich die Überstunden erfassen, die über die übliche Arbeitszeit der Mitarbeiter hinausgeht. Doch der Europäische Gerichtshof hat in einem neuen Gesetz im Mai 2019 entschieden, dass Arbeitgeber in EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Klinikangestellten täglich systematisch zu dokumentieren.
Das Ziel besteht darin, dass die Höchstarbeitszeit begrenzt und auf entsprechende Ruhezeiten geachtet wird. Zudem geht es darum, unbezahlte Überstunden zu vermeiden und dies alles auch in Bezug auf die Gesundheit der Mitarbeiter. Zahlreiche Arbeitgeber sind nicht begeistert vom EuGH-Gesetz zur Arbeitszeiterfassung, da sie nicht mehr willkürlich, ohne Rücksicht auf die Mitarbeiter zu nehmen, Arbeitsstunden verordnen können. Doch zum Schutz des Klinikpersonals ist es unerlässlich, dass eine Änderung in Kraft tritt.
Ohne verlässliches System ist eine exakte Erfassung der Arbeitszeiten kaum möglich
Der Gerichtshof verdeutlichte, dass es ohne ein System nicht möglich ist, die Zahl der getätigten Arbeitsstunden der Mitarbeiter und ihre genaue zeitliche Verteilung und ebenso die Zahl der geleisteten Überstunden verlässlich zu ermitteln. Daraufhin wurde darauf verwiesen, dass es notwendig ist, die tägliche Arbeitszeit von allen Mitarbeitern täglich zu messen, um ihre Rechte zu wahren, zum Beispiel die Einhaltung einer maximalen zulässigen Arbeitszeit und der erforderlichen Ruhezeiten. Beides sorgt für eine ausgeglichene Work-Life-Balance.
Arbeitnehmer gelten allgemein gesehen als schwächere Partei der beiden Seiten und schrecken oftmals davor zurück, ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen, da sie Nachteile befürchten. Auch dies soll sich mit dem Gesetz ändern. Wie die Arbeitszeiterfassung in Krankenhäusern umgesetzt wird, bleibt dem Arbeitgeber überlassen doch Aussagen von Zeugen, E-Mails, in denen die Arbeitszeiten schriftlich notiert oder im Computer festgehalten werden, sind laut EuGH nicht verlässlich.
Volle Arbeitszeiterfassung – wie kam es dazu – die Hintergründe
Der Stein kam ins Rollen, als eine Gewerkschaft in Spanien geklagt hat. Sie wollte, dass ein dortiges Unternehmen der Deutschen Bank dazu verpflichtet wird, die täglichen Arbeitszeiten und Überstunden der Arbeitnehmer anhand eines Systems zu ermitteln, um die Grundrechte und Arbeitszeitrichtlinie der EU einzuhalten. Nur damit ist es möglich, sicherzustellen, dass die zulässigen Arbeitszeiten nicht überschritten werden.
Von der Deutschen Bank hingegen wurde erwidert, dass es solch eine Verpflichtung nicht gibt. Sie hatte vor dem obersten, spanischen Gericht argumentiert, dass das Recht in Spanien keine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung in Krankenhäusern und an anderen Arbeitsorten vorsehen würde. Das gefällte Urteil soll dies ändern und jegliche Unklarheiten beseitigen. Es gilt für ganz Europa, sodass alle EU-Staaten die systematische Arbeitszeiterfassung nun durchsetzen müssen, wie das oberste Luxemburger Gericht entschieden hat.
Was gilt alles zur Arbeitszeit?
Rufbereitschaftsdienste während der Aktivierungsphase gelten als Arbeitszeit. Das Gleiche gilt für die Fahrzeit zum Krankenhaus, wenn der Arzt beispielsweise telefonisch zum Dienst gerufen wurde. All dies muss in der Arbeitszeiterfassung in Krankenhäusern berücksichtigt werden.
Langzeit-Außeneinsätze gehören ebenfalls dazu, beispielsweise bei Verlegungen von Patienten, bei denen ein Arzt anwesend ist. Auch hier liegt eine Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit vor. Es geht letzten Endes immer darum, eine Grenze zwischen der Arbeit und Freizeit zu definieren, was zum einen für den Gesetzgeber, aber auch Arbeitgeber eine Herausforderung darstellt, die es fair für alle Beteiligten zu regeln gilt.
Zusammenfassung
In vielen Branchen wie Krankenhäusern werden die zulässigen Arbeitszeiten erheblich überschritten. Die Arbeitnehmer arbeiten nicht selten bis zu zwölf Tage am Stück. Daher scheint es unverzichtbar, die regulären Arbeitszeiten zu erfassen. Arbeitgeber in der EU müssen daher die Arbeitszeiten der Mitarbeiter systematisch erfassen, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Auf diese Weise soll überprüft werden, ob zulässige Arbeitszeiten der Arbeitnehmer überschritten bzw. die Arbeitnehmerrechte eingehalten werden. In der Urteilsbegründung, die aufgrund der Klage einer spanischen Gewerkschaft ins Leben gerufen wurde, heißt es: Ohne ein objektives System, mit dem die Arbeitszeiten exakt gemessen werden können, sei es für Arbeitnehmer sehr schwierig oder praktisch sogar unmöglich, die eigenen Rechte durchzusetzen.
Die Arbeitszeiterfassung in Krankenhäusern ist erforderlich, um die Arbeitnehmerrechte zu stärken und Verstöße gegen die Arbeitszeitrichtlinie zu vermeiden.