In einer Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer im Falle einer Handlungsunfähigkeit dazu befugt ist, Entscheidungen über jemanden in den verschiedenen Lebensbereichen zu treffen. Ist man selbst also nicht mehr in der Lage, den Willen zu äußern und für sich selbst zu sorgen, übernehmen das andere für einen. Doch wie ist das geregelt? Sind es in solchen Fällen automatisch die Kinder, Ehepartner oder Eltern die Verantwortlichen? Wer als Betreuung in Frage kommt, was es bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten gibt, was sie von einer Patientenverfügung unterscheidet und wie die Gesetzeslage aussieht – all das im folgenden Artikel.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Manchmal kann es schnell gehen – eine plötzlich auftretende Krankheit oder ein Unfall – und man ist handlungs- und entscheidungsunfähig. Um dann klar zu definieren, wer die Verantwortung hat und als Entscheider zuständig ist, wird eine Vorsorgevollmacht oder eine sogenannte Betreuungsverfügung ausgestellt. Die genannte Person darf dann Verträge abschließen, Kündigungen aussprechen, über Aufenthalte und medizinische Belange bestimmen. Es ist also eine sehr weitreichende Befugnis, die man Personen übertragen sollte, denen man absolut vertraut.
Wer ist bevollmächtigt?
Man würde meinen, dass sich in solchen Fällen dann automatisch die Eltern oder der Partner um alles kümmern, aber so einfach ist das nicht. Ohne Vorsorgevollmacht sind auch sie nicht direkt die Entscheidungsträger. Wird vorab niemand ausdrücklich dazu bestimmt, kann es im Ernstfall sogar dazu kommen, dass vom Amtsgericht ein gesetzlicher Betreuer ausgewählt wird. Das kann dann auch eine fremde Person sein, die über das eigene Leben entscheiden muss. Um so einer Situation vorzubeugen, sollte lieber eine Vorsorgevollmacht erstellt werden. Aber Achtung: Eine Vorsorgevollmacht ist nicht dasselbe wie eine Patientenverfügung, die nur die medizinische Behandlung regelt. Die Vorsorgevollmacht entscheidet über alle Lebensbereiche.
Es ist ratsam, vor der Ausstellung des Vertrags ein ausführliches Gespräch mit den bevollmächtigten Personen zu führen. Diese große Verantwortung bedeutet im Ernstfall viel Zeit und Kraft – das sollte dann auch jedem klar sein.
Eine Betreuungsverfügung ist im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht nur dann sinnvoll, wenn man alleinstehend ist, keine Verwandten mehr da sind, Freunde und Bekannte schon verstorben sind. In solchen Fällen kann man einen gesetzlichen Betreuer bestimmen, der sich um alles kümmert.
Worauf man achten sollte
Eine Vorsorgevollmacht muss nicht unbedingt handschriftlich sein, sie kann auch auf PC getippt werden. An die Form sind keine besonderen Bedingungen geknüpft. Im Netz gibt es eine Vielzahl von Vordrucken – am besten greift man auf die der Landes- und Bundesministerien zurück. Auf der Vollmacht müssen der Ort, das Datum, Vor- und Nachnamen von einem selbst und von den/der bevollmächtigten Person/en stehen sowie die Unterschriften von beiden Parteien. Geburtsort und aktuelle Adresse können noch ergänzt werden, damit die Identität der Bevollmächtigten klar festgestellt werden kann. Soll diese Person beispielsweise auch über Immobilien entscheiden dürfen, ist eine zusätzliche Beglaubigung vom Notar nötig.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man aufteilt, wer über die verschiedenen Lebensbereiche entscheidet. So kann beispielsweise jemand für die Finanzen, ein anderer für die medizinischen Leistungen zuständig sein. Je nachdem, wen man besser dafür geeignet sieht. Jedoch sollte man es vermeiden, mehrere Personen für einen Bereich auszuwählen. Das könnte zu Streitereien führen, weil man sich uneinig darüber ist, was passieren soll.
Die bevollmächtigten Personen sollte man darüber informieren, wo die Vollmacht liegt – das Dokument sollte zugänglich aufbewahrt werden (beispielsweise in einem Ordner mit der Aufschrift „Vorsorgedokumente“). So können die benannten Personen im Ernstfall schnell an alle notwendigen Unterlagen gelangen. Man selbst sollte das Original behalten, den Personen kann eine Kopie ausgehändigt werden.
Übrigens: Es besteht auch die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht an das Zentralregister der Bundesnotarkammer in Berlin zu schicken. Die Registrierung kostet einmalig 13 Euro, aber da kann es dann auch von Ärzten direkt abgerufen werden. Krankenhäuser fragen dann dort an und bekommen so schneller Sicherheit.
Vorsorgevollmacht – Rechtliche Lage
Wie weiter oben schon erwähnt, sind Kinder und Ehepartner nicht automatisch auch die Betreuer. Man kann in solchen Fällen die nahestehenden Personen, wie Partner, Eltern, Kinder dazu anregen, und das Gericht wird dem meistens auch folgen, aber es muss nicht so sein. Das Gericht kann auch anders entscheiden. Dennoch betont der Bundesgerichtshof, dass nichts über den verwandtschaftlichen Grad geht, der muss als erstes dran sein.
In welchen Fällen kann das Gericht sich anders entscheiden, auch, wenn die Person jemanden als Betreuer ausgewählt hat? Beispielsweise, wenn die bevollmächtigte Person schon in einem hohen Alter und gar nicht mehr in der Lage ist, diese Verantwortung zu übernehmen. Ebenfalls, wenn eine Scheidung kurz bevorsteht oder gerade stattgefunden hat.
Besonderheit bei Banken
Grundsätzlich sagen die Gerichte, eine Vorsorgevollmacht ist auch gegenüber Banken dazu da, den Bevollmächtigten auszuweisen. Praktisch ist es jedoch besser, man geht nochmal separat zur Bank und stellt eine Bankvollmacht aus. Banken weigern sich nämlich auch häufig, die Vorsorgevollmacht anzuerkennen. Sie verlangen eine Bankvollmacht oder, dass jemand sich vom Gericht einen Betreuer bestellen lassen soll.
Dabei ist es aber tatsächlich so, dass man gesetzlich keine extra Bankvollmacht braucht – solange keine ernsten Zweifel an der Unterschrift und der Richtigkeit der Vollmacht bestehen, können Banken keine zusätzlichen Bedingungen stellen. Um aber diesem möglichen Stress vorzubeugen, der schon mal entstehen kann, wenn sich die eigene Bank weigert, kann eine zusätzliche Bankvollmacht nicht schaden und die Angelegenheit ist klar definiert. Da lohnt es sich, sich im Vorhinein zu erkundigen, was benötigt wird. Denn der Zugriff auf das Konto kann schnell sehr wichtig werden in solchen Fällen.
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1. www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/vorsorgevollmacht.php (Abrufdatum: 18.07.2021)
2. www.vorsorgeregister.de/vorsorgedokumente/die-vorsorgevollmacht (Abrufdatum: 18.07.2021)
3. www.wohnen-im-alter.de/geld-recht/vorsorge/vorsorgevollmacht (Abrufdatum: 18.07.2021)