Zeitarbeit in der Pflege soll nun eine Einschränkung erfahren oder vielleicht sogar ganz verboten werden. Allerdings existiert diesbezüglich bereits erste negative Kritik und Bedenken, inwieweit das wirklich sinnvoll für ZeitarbeiterInnen ist.
Was ist Zeitarbeit?
Bei Zeitarbeit handelt es sich um ein Dreiecksverhältnis, bei welchem der Arbeitgeber (Verleiher), der Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) und das Unternehmen, bei welchem der Arbeitnehmer tätig ist (Entleiher oder Zeitarbeitsfirma) involviert sind. Der Arbeitnehmer schließt demnach einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen oder einem Personaldienstleister.
Dementsprechend überlässt das Zeitarbeitsunternehmen die Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers an Firmen, welche Bedarf an Pflegekräften aufweisen. Der Zeitarbeitnehmer arbeitet infolgedessen nicht bei seinem Arbeitgeber, sondern bei dem Unternehmen, das ihn entleiht. Deswegen heißt es oftmals auch Arbeitnehmerüberlassung.
Vorteile der Zeitarbeit
Zeitarbeit kann des Öfteren als Brückenbauer für Menschen dienen, welche Schwierigkeiten haben, in die Arbeitswelt einzusteigen. Mittels der Leiharbeit haben sie dann die Option, Projekterfahrung zu sammeln, in einem komplett neuen Arbeitsumfeld tätig zu sein oder nach einer Familienpause ins Berufsleben zurückzukehren.
Des Weiteren können Mitarbeitende die Pflegeeinrichung von ihrer Abeitsleistung überzeugen, sodass sich diese eine dauerhafte Anstellung wünschen. Dann kann in Abstimmung zwischen Entleihbetrieb und Personaldienstleister über eine Übernahme diskutiert werden. Es existieren Zeitarbeitsfirmen, welche eine dauerhafte Vermittlung anstreben.
Nachteile der Zeitarbeit
Auf der anderen Seite existieren gleichermaßen Firmen, die eine dauerhafte Vermittlung nicht zum Ziel haben. Diese Firmen nutzen Zeitarbeit aus, um passende Mitarbeitende ohne langfristige Bindung an ein Unternehmen zu finden. Dadurch ist Flexibilität bei ZeitarbeiterInnen notwendig, da sie nie wissen, wo sie als nächstes von der Zeitarbeitsfirma eingesetzt werden.
Darüber hinaus erhalten sie in der ersten Zeit oftmals einen geringeren Lohn als die vom Unternehmen angestellten Arbeitnehmer und haben eine größere finanzielle Unsicherheit. Denn sie wissen nie, ob sie eine Anschlussbeschäftigung erhalten, also ob eine Übernahme in der Pflege stattfindet.
Zeitarbeit in der Pflege – Verbot?
Nach der Berliner Gesundheitssenatorin Kalayci (SPD) soll es Zeitarbeit, auch Leiharbeit genannt, bald nicht mehr so geben. Lediglich bei kurzfristigen Personalausfällen in Kliniken soll Zeitarbeit erlaubt sein.
Deswegen ist der Wunsch der Gesundheitssenatorin, in diesem Jahr eine Bundesratsinitiative zum Verbot von Leiharbeit in der Pflege einzuläuten. Von Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) darf sie auf Unterstützung hoffen, da er dem Thema Zeitarbeit ähnlich negativ gegenübersteht.
Kurzer Einsatz: organisatorischer & zeitlicher Aufwand
Nach einem Geschäftsinhaber einer Zeitarbeitsfirma beeinflusst das Verbot von langfristigen Zeitarbeiter-Einsätzen die Pflegekräfte und Mitarbeitende in der Personalabteilung hingegen negativ. Denn die Einarbeitung der Zeitarbeitskräfte passiert aufgrund des Personalengpasses unter hohem Zeitdruck.
Demgemäß führen insbesondere kurzfristige Überlassungen im Vergleich zu langfristigen zu einer vermehrten Arbeitsbelastung bei Stammbeschäftigten. Der Grund liege darin, dass die neu Eingestellten erst eine Einarbeitung benötigen. Damit einher gehen häufiges Nachfragen und das Verursachen von Fehlern. Deswegen müssten Personalverantwortliche wichtige zeitliche Ressourcen opfern und verstärkt organisatorischen Aufwand aufbringen.
Manche Personengruppen auf Zeitarbeit angewiesen
Darüber hinaus seien ZeitarbeiterInnen möglicherweise für die Stammbesetzung erstmals eine Last, doch für spezielle Personengruppen sei Leiharbeit von immens hoher Wichtigkeit.
Die Rekrutierung von Alleinerziehenden oder Mütter beispielsweise funktioniere beispielsweise reibungslos, da die “unschlagbaren” Vorteile der Zeitarbeit wie Wunschschichten, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie bessere Planbarkeit zum Tragen kommen. Ohne diese Extras würde die Personengruppe möglicherweise erst gar nicht in der Pflege tätig werden.
Eine völlige Abschaffung der Zeitarbeit in der Pflege sei allgemein allerdings unrealistisch. Trotz der politischen Bestrebungen herrscht die Annahme vor, dass das Verbot von Zeitarbeit flächendeckend keine Option darstelle. Denn nach Artikel 12 des Grundgesetzes herrscht freie Berufswahl: alle Deutschen haben demnach das Recht, Ausbildungsstätte, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen.