Das Zwischenzeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde über ein Dienstverhältnis und kann von einem Arbeitnehmer verlangt werden, wenn dies tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart wurde oder er ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein solches Interesse liegt u.a. dann vor, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat, der Arbeitnehmer sich woanders bewerben will oder eine Betriebsveräußerung ansteht. Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die Grundsätze eines Arbeitszeugnisses, es gibt jedoch einige Feinheiten. Dazu mehr in diesem Text.
Weshalb man ein Zwischenzeugnis anfordern sollte
Ein Zwischenzeugnis kann grundsätzlich nach drei Jahren angefordert werden. Es ist nicht nur ein wichtiger Bestandteil von Bewerbungsunterlagen, sondern dient auch der Absicherung des Arbeitnehmers im eigenen Betrieb. Wenn z.B. eine Krankenschwester auf ihrer Station wunderbar mit ihrem Vorgesetzten zurechtkommt und dieser mit ihrer Arbeit immer sehr zufrieden war, nun aber ein neuer Vorgesetzter kommt und dieser die Arbeit als nicht zufriedenstellend ansieht, ist ein vorher ausgestelltes Zwischenzeugnis der Garant dafür, dass die Krankenschwester im Falle einer Kündigung ein Arbeitszeugnis erhält, das ihren Leistungen entspricht.
Ein Zwischenzeugnis sollte also dann angefordert werden, wenn die Arbeit gut läuft und man Leistungen erzielt hat, die den Arbeitnehmer in schriftlicher Form festgehalten gut aussehen lassen. Denn wenn ein Chef im abschließenden Arbeitszeugnis von der Beurteilung eines bereits erteilten Zwischenzeugnisses abweichen will, braucht er eine gute Begründung.
Leistungsbewertung
Das Zwischenzeugnis ist – wie jedes Arbeitszeugnis – eine Bewertung der erbrachten Arbeitsleistung und kann daher z.B. auch als stichhaltiges Argument in einer Gehaltsverhandlung verwendet werden. Im Gegenzug kann es dem Arbeitnehmer auch aufzeigen, in welchen Bereichen der Vorgesetzte eventuellen Verbesserungsbedarf sieht.
Bindungswirkung
Beim Zwischenzeugnis gibt es eine juristisch als Bindungswirkung bezeichnete Feinheit zu beachten. Sie garantiert, dass in einem später ausgestellten qualifizierten Arbeitszeugnis z.B. im Falle einer Kündigung nicht allzu weit von den Formulierungen des Zwischenzeugnisses abgewichen werden darf. Hat ein Arbeitnehmer also z.B. ein „sehr gutes“ Zwischenzeugnis erhalten, wird zwei Jahre später gekündigt und hat sich in der Zwischenzeit nichts zu Schulden kommen lassen, darf der Chef kein „befriedigendes“ Zeugnis ausstellen.
Selbstschutz
Ein Zwischenzeugnis dient dem Selbstschutz und kann strategisch angefordert werden. Dies empfiehlt sich z.B. dann, wenn einem Laboranten neue Tätigkeitsfelder zugeteilt werden und er nicht sicher ist, ob er den neuen Herausforderungen gewachsen ist. Bot die bisher erbrachte Arbeit keinen Grund zur Beanstandung, kann es von Vorteil sein, ein Zwischenzeugnis mit den „guten“ Leistungen in den bisher erbrachten Aufgabenfeldern anzufordern, bevor man eventuell einen aufgrund der neuen und zu komplexen Herausforderungen ausgelösten Leistungsabfall erleidet.
Rechtlicher Anspruch
Es existiert keine gesetzliche Regelung, die Arbeitnehmern ein Zwischenzeugnis garantiert. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regel: Einige Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass es triftige Gründe gibt, bei denen der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen muss. Diese Gründe sind bisher von Gerichten festgestellt worden:
- Positionswechsel innerhalb der medizinischen Einrichtung: Wer in eine andere Abteilung wechselt – vor allem dann, wenn sich dabei auch die Aufgaben verändern – hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
- Neuer Vorgesetzter: Wer einen neuen Chef bekommt, hat ein Recht auf ein Zwischenzeugnis von seinem ehemaligen Vorgesetzten.
- Längere Abwesenheit: Wer seine medizinische Einrichtung für längere Zeit verlässt (z.B. Elternzeit, Sabbatical etc.), hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, speziell dann, wenn unsicher ist, ob man nach der Rückkehr wieder dieselben Aufgaben übernehmen wird oder ob der Vorgesetzte noch der gleiche ist.
- Bestimmte Fortbildungen: Vor allem bei länger dauernden Fortbildungen fordert das Fortbildungsinstitut manchmal ein Zwischenzeugnis als Zugangsvoraussetzung.
- Jobsuche: Wer sich beruflich neu orientieren will, muss seine Bewerbung mit einem aktuellen Zeugnis einreichen.
Zwei Arten von Zwischenzeugnissen
Insgesamt gibt es drei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache Arbeitszeugnis, das qualifizierte Arbeitszeugnis und das Zwischenzeugnis. Ein einfaches Arbeitszeugnis ist eine Art formlose Bescheinigung, wo, wie lange und in welcher Position man arbeitet. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist das allgemein bekannte Abschlusszeugnis nach der Beendigung einer Beschäftigung. Das Zwischenzeugnis ist insofern vergleichbar, da es ebenfalls in einer einfachen und qualifizierten Form existiert.
Einfaches Zwischenzeugnis
Das einfache Zwischenzeugnis ist keine detaillierte Auflistung der geleisteten Tätigkeiten und enthält auch keinerlei Bewertung, sondern listet lediglich die groben Eckdaten der Beschäftigung auf. Es muss auf einem offiziellen Geschäftsbogen der medizinischen Einrichtung ausgedruckt werden sowie ordentlich datiert und von Hand unterschrieben sein. Folgende Daten müssen genannt werden:
- vollständiger Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers inklusive akademischer Titel, z.B. „Dr. med. Peter Mustermann“
- Anschrift des Unternehmens
- Art des Unternehmens, z.B. „Kardiochirurgie“
- Art der Beschäftigung mit genauer Berufsbezeichnung, z.B. „Hebamme“
- Aufgabengebiet im Unternehmen, jedoch ohne Bewertung und detaillierte Auflistung der abgeleisteten Tätigkeiten, z.B. „Schwangerschaftsbegleitung, Geburtsvorbereitung und -nachbetreuung“
- Dauer der Beschäftigung mit genauen Daten, z.B. „seit 15. März 2010“
Qualifiziertes Zwischenzeugnis
Wer ein Zwischenzeugnis anfordert, sollte ausdrücklich um ein „qualifiziertes Zwischenzeugnis“ bitten, denn es ist gegenüber dem einfachen Zwischenzeugnis deutlich aussagekräftiger, denn es enthält neben der Aufzählung von Tätigkeiten und Verantwortungsbereichen auch eine Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Zu diesen zählen neben wichtigen Soft Skills auch das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Patienten. Für die schriftlichen Aspekte gelten dieselben Regeln wie für das einfache Zwischenzeugnis.
Wann man ein Zwischenzeugnis beantragen sollte
Ein Zwischenzeugnis sollte man beantragen, wenn
- der Vorgesetzte wechselt: Das gute Verhältnis zum alten Vorgesetzten ist keine Garantie dafür, dass der neue die erbrachte Arbeit zu schätzen weiß.
- man in Elternzeit gehen möchte: Wer in Elternzeit geht, geht ins Ungewisse, denn es ist nicht garantiert, dass nach der Rückkehr das Aufgabengebiet noch dasselbe ist oder der Vorgesetzte.
- man die Position im Krankenhaus wechselt: Wer z.B. die Station wechselt oder ein neues oder erweitertes Aufgabengebiet zugewiesen bekommt, sollte sich vor dem Wechsel versichern, dass die bisher erbrachten Leistungen schriftlich festgehalten wurden.
- man eine Weiterbildung anstrebt: Vor allem bei länger dauernden Fortbildungen fordert das Fortbildungsinstitut manchmal ein Zwischenzeugnis als Zugangsvoraussetzung.
- man sich beruflich verändern möchte: Wer sich beruflich neu orientieren will, muss seine Bewerbung vollständig einreichen, und das ist sie nur mit einem aktuellen Zeugnis.
Inhalt und Aufbau
Abgesehen von Zeitform und Schlussformel unterscheidet sich das Zwischenzeugnis kaum vom Arbeitszeugnis:
- Überschrift: Die Überschrift muss „Zwischenzeugnis“ lauten.
- Einleitung: Sie muss Anrede und Name sowie bisherige Position, Beginn und Ende des Arbeitsvertrages enthalten.
- Tätigkeitsbeschreibung: Sie muss Stationen und Erfolge im Unternehmen auflisten und beschreiben, z.B. „Frau Mustermann ist bei uns als Hebamme auf unserer Gynäkologiestation tätig und leitet dort unsere Frühchenabteilung. Hierbei hebt sie sich besonders hervor durch…“
- Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten: Hier müssen Leistungsbereitschaft, Verhalten, Auffassungsgabe, Arbeitsweise, Belastbarkeit und Teamfähigkeit genannt und bewertet werden, z.B.: „Herr Mustermanns Arbeitsweise ist gründlich und durch seine Teamfähigkeit ist er ein unverzichtbares Mitglied auf unserer Intensivstation. Auch großem Arbeitsaufkommen ist er gewachsen und zeichnet sich durch eine schnelle Auffassungsgabe aus.“
- Schlussformel und Zukunftswünsche: Hier muss darauf hingewiesen werden, dass es keinerlei Grund zur Beanstandung gibt und man darauf hofft, dass die Zusammenarbeit weiterbesteht, z.B.: „Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um Frau Mustermann für ihre Mitarbeit zu danken und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.“
- Zusätzlich zu beachten sind: Ausdruck auf Firmenpapier, händisch unterschrieben mit Datum und Firmenstempel
Formell richtig beantragen
Wie alle anderen wichtigen Dokumente sollte man das Zwischenzeugnis schriftlich anfordern. Auf diese Weise hat man einen Nachweis, wann man darum gebeten hat. Man sollte unbedingt darauf verzichten, seinen Chef formlos zwischen Tür und Angel darauf anzusprechen.
- Bei der schriftlichen Anforderung des Zwischenzeugnisses sollte man aber auch einen Grund nennen, da ansonsten die Möglichkeit besteht, dass der Arbeitgeber davon ausgeht, dass man kündigen möchte. Wenn man keinen offensichtlichen Grund wie anstehende Elternzeit, Vorgesetzten- oder Abteilungswechsel oder ähnliches vorzuweisen hat, ist ein gutes Argument, dass das letzte Zwischenzeugnis älter als drei Jahre ist.
Mögliche negative Auswirkungen
Ein Zwischenzeugnis zu beantragen, kann negative Auswirkungen haben. Die offensichtlichste Möglichkeit ist, dass der Chef denkt, man will kündigen. Dies kann dazu führen, dass das zwischenmenschliche Verhältnis belastet wird, was negative Folgen im Arbeitsalltag haben kann wie z.B. dass man für interne Beförderungen nicht mehr in Betracht kommt oder keine Fortbildungsangebote mehr erhält.
Alternativen zum Zwischenzeugnis
Das Zwischenzeugnis ist nicht die einzige Möglichkeit, seine Fähigkeiten schriftlich festzuhalten.
- Das Referenzschreiben kann von Kollegen, Vorgesetzten oder Stationsleitern aufgesetzt werden und bietet sich an, wenn man bereits länger zusammenarbeitet und die positive Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg aufgefallen ist.
- Das Testimonial ist ein Exot auf dem medizinischen Arbeitsmarkt und kann effektiv sein, wenn es z.B. von Dozenten oder Chefärzten verfasst wird, welche die berufliche Laufbahn mitverfolgt haben. Besonders beeindruckend ist es, wenn es sich beim Verfasser um eine einflussreiche Persönlichkeit handelt, z.B. einen anerkannten Wissenschaftler oder Professor.
- Das eingehende Arbeits- und Tätigkeitsprofil ist interessant, da ein potentieller neuer Arbeitgeber daraus ersehen kann, welche Fähigkeiten und Erfahrungen man mitbringt. Es bietet sich vor allem an, wenn besondere Erfolge und Verantwortlichkeiten aufgeführt werden können, z.B. die Gründung einer neuen Station oder wichtige Forschungsergebnisse.
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1. www.arbeitsrechte.de/zwischenzeugnis/ (Abrufdatum: 09.05.2021)
2. Wann kann man ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern?, www.fachanwalt.de/ratgeber/ (Abrufdatum: 09.05.2021)
3. www.kanzlei-vonpreuschen.de/anwalt-arbeitsrecht-bonn/arbeitszeugnis (Abrufdatum: 08.05.2021)