Wer als Arzt arbeiten will, muss zunächst einige Zeit als Assistenzarzt absolvieren. Streng genommen ist man in dieser Zeit eigentlich „Arzt in Weiterbildung“ oder „Weiterbildungsassistent“, wie der 113. Deutsche Ärztetag im Mai 2010 den Begriff festgelegt hat. In der Berufspraxis und im allgemeinen Sprachgebrauch wird jedoch weiterhin vom Assistenzarzt gesprochen.
Assistenzarzt/-ärztin – Definition
Assistenzarzt oder Assistenzärztin ist man nach erfolgreichem Studienabschluss der Medizin und nachdem man die offizielle Berufserlaubnis oder staatliche Zulassung zur Berufsausübung, die sogenannte Approbation, erhalten hat, je nach Fachrichtung für fünf bis sechs Jahre. Innerhalb dieser Zeit erfüllt man spezifische, in einem Weiterbildungskatalog festgelegte Aufgaben, die von der jeweiligen Landesärztekammer geregelt sind. Diese Weiterbildungsgebiete sollen den Assistenzarzt oder die Assistenzärztin auf das spätere medizinische Fachgebiet spezialisieren, z.B. Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Kardiologie oder Anästhesie.
Der Absolvent darf den Berufstitel „Arzt“ tragen und eventuell sogar den Titel „Doktor“, sofern eine entsprechende medizinische Doktorarbeit verfasst und entsprechend bewertet wurde. Das Arbeitsumfeld ist normalerweise die entsprechend der Fachweiterbildung gewählte Fachklinik, in der man unter Anleitung eines Oberarztes bzw. einer Oberärztin oder eines Chefarztes bzw. einer Chefärztin arbeitet. Assistenzärzte haben ausgesprochen gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt, denn Ärzte sind seit Jahren deutlich weniger vorhanden als vom Markt nachgefragt.
Arzt in Weiterbildung
Der Titel „Arzt in Weiterbildung“ wird analog zur Bezeichnung „Assistenzarzt“ verwendet und wurde daher eingeführt, weil er die Tätigkeit treffender beschreibt. Oftmals wird nämlich angenommen, dass die Ausbildung zum Assistenzarzt die vorangehende Zeit des Medizinstudiums meinen könnte, da man in dieser Zeit für die Tätigkeit als Assistenzarzt qualifiziert wird. Dies ist leicht zu verwechseln und daher für die Allgemeinheit unverständlich, weshalb anstelle von „Assistenzarzt“ seit 2010 im allgemeinen Sprachgebrauch vom „Arzt in Weiterbildung“ gesprochen werden soll. Wie so oft in der sprachlichen Praxis gehen jedoch Idealvorstellung und Sprachrealität oft weit auseinander, weshalb so gut wie niemand den Begriff „Arzt in Weiterbildung“ benutzt.
Die Dauer der Facharztausbildung ist abhängig vom jeweiligen Fachgebiet und dauert meistens zwischen 60 und 72 Monaten. Die Inhalte der jeweiligen Assistenzarztausbildung gibt die jeweilige Landesärztekammer vor und aktualisiert diese von Zeit zu Zeit gemäß dem neusten Stand der Wissenschaft und medizinischen Praxis. In dieser Zeit werden fachspezifische Spezialkenntnisse erlangt, z.B. lernt ein Chirurg, Verletzungen zu erkennen und zu behandeln sowie die notwendigen Fertigkeiten bei operativen Eingriffen. Auf der anderen Seite lernt z.B. ein angehender Facharzt für Allgemeinmedizin die Gesundheitsberatung, Erkennung und Durchführung von Früherkennungsmaßnahmen oder die Behandlung von allgemeinen Erkrankungen, die in einer Hausarztpraxis vorgestellt werden. Die Weiterbildung schließt mit der Facharztprüfung ab, nach deren erfolgreichem Bestehen man sich „Facharzt“ oder „Fachärztin“ nennen darf.
Assistenzarzt/-ärztin – Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, um Assistenzarzt zu werden, sind schwierig sowie zeit- und lernintensiv. Wer die Tätigkeit als Facharzt oder Fachärztin ausüben will, muss großes Durchhaltevermögen, hohe Lernbereitschaft und ein großes Maß an Geduld mitbringen. Darüber hinaus ist es jedoch schon vorab schwierig, einen Studienplatz zu erhalten, da das Medizinstudium zulassungsbeschränkt ist.
Unter anderem entscheidet die Abiturnote (Numerus Clausus) über den Studienplatz sowie bisherige Erfahrungen im medizinischen Bereich (z.B. Tätigkeiten beim Roten Kreuz o.ä.) und Nachweise über eine zuvor abgeschlossene Berufsausbildung, bevorzugt im medizinischen Bereich (z.B. Ausbildung zur Pflegefachkraft o.ä.). Die Kriterien für das Medizinstudium sind unter anderem die Abiturgesamtnote, die Gewichtung der Einzelnoten des Abiturzeugnisses (Wert gelegt wird besonders auf die naturwissenschaftlichen Fächer), die vom Bewerber gewählte Ortspräferenz (abhängig von der dortigen Bedarfslage und Verfügbarkeit), das Ergebnis im Medizinertest (auch TMS genannt – eine freiwillige Prüfung, die dabei helfen kann, einen Medizinstudienplatz zu bekommen) und das Ergebnis des persönlichen Auswahlgesprächs.
Studienplatz erhalten
Einen Studienplatz in Medizin zu erhalten ist relativ schwierig. Man bewirbt sich zunächst bei Hochschulstart, der Zentralen Vergabestelle für Medizinstudienplätze, um einen Medizinstudienplatz. Dort gibt es drei unterschiedliche Quoten:
- 30 % aller Medizinstudienplätze werden an Abiturienten mit einem Schnitt von 1,0 verteilt (sog. Abiturbestenquote),
- 10 % aller Medizinstudienplätze werden an Studienanwärter verteilt, die besonders qualifiziert sind (sog. Eignungsquote) und
- 60 % der Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschule (sog. AdH-Quote) verteilt.
Rang bei der Studienplatzvergabe
Für die Vergabe dieser letzten 60 % der Plätze werden neben der Abiturnote auch das Ergebnis im TMS (sog. Medizinertest) und ggf. andere Zusatzqualifikationen berücksichtigt, sodass in dieser Quote die Chancen auf einen Medizinstudienplatz verhältnismäßig am größten sind. Die Kriterien legen die jeweiligen Hochschulen fest.
Studium – Inhalt, Dauer und Kosten
Der klassische Fächerkanon der Vorklinik orientiert sich an den Anforderungen des 1. Staatsexamens und beinhaltet die Fächer Anatomie, Physiologie, Biochemie, Chemie, Physik, Biologie, Psychologie und Soziologie, Terminologie, sowie ein vom Studenten zu belegendes Wahlfach. Die Lehrveranstaltungen der meisten Fächer finden in Form von Vorlesungen und Pflichtpraktika (z.B. Chemie-, Biologie-, Biochemiepraktikum) statt. In den Semesterferien ist während der Vorklinik ein 90-tägiges Pflegepraktikum in der stationären Patientenversorgung zu absolvieren. Wer bereits zuvor in der Pflege gearbeitet hat oder eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann, ist von dieser Pflicht befreit.
Nach dem 1. Staatsexamen folgt die entsprechende Klinik mit den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Notfallmedizin, Arbeits- und Sozialmedizin, Augenheilkunde, Dermatologie, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Humangenetik, Hygiene, Mikrobiologie und Virologie, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik, Neurologie, Orthopädie, Pathologie, Palliativmedizin, Pharmakologie und Toxikologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Rechtsmedizin und Urologie. Darüber hinaus sind semesterbegleitende Blockpraktika in den Fächern Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Chirurgie, Innere Medizin und Kinderheilkunde zu erbringen. Es folgen das 2. Staatsexamen sowie ein praktisches Jahr mit jeweils vier Monaten (also insgesamt zwölf Monaten) in der Inneren Medizin, der Chirurgie und einem individuellen Wahlfach.
Das Studium dauert mindestens sechs Jahre und drei Monate und kostet an einer staatlichen Universität lediglich die entsprechenden Semesterbeiträge, die von Uni zu Uni variieren. Diese können für private Hochschulen im unteren vierstelligen Bereich zu Buche schlagen, für staatliche Einrichtungen bewegen sie sich je nach Bundesland im dreistelligen Rahmen.
Approbation
Die Approbation ist die letzte Hürde zur Tätigkeit als Assistenzarzt. Sie berechtigt den Medizinstudenten zur Berufsausübung und verleiht ihm oder ihr den Titel „Arzt“ bzw. „Ärztin“. Sie kann nach dem erfolgreichen Bestehen der ärztlichen Prüfung beantragt werden. Allerdings promovieren viele angehende Assistenzärzte zuvor und schreiben eine medizinische Doktorarbeit, mit deren Promotion sie den Titel „Dr. med.“ erhalten.
Assistenzarzt/-ärztin – Aufgaben und Tätigkeiten
Die Hauptaufgabe eines Assistenzarztes liegt in seiner Tätigkeit auf der Krankenhausstation, wo er in der Regel als Stationsarzt tätig ist. Er ist der erste Ansprechpartner für die Patienten, welche er direkt betreut. Zu den Hauptaufgaben für einen Assistenzarzt gehören:
- die ärztliche Aufnahme der Patienten,
- deren Untersuchung und Diagnose,
- Blutentnahme und Anordnung von Laboruntersuchungen,
- Erstellung von Behandlungsplänen und Anordnung von Therapien,
- Patientenbehandlung,
- das Verschreiben von Medikamenten,
- die tägliche Visite der Patienten,
- Durchführung von Operationen und Anästhesien,
- Dokumentation der Behandlungsabläufe sowie
- Entlassung der Patienten inklusive Erstellung eines Arztbriefes an den Hausarzt.
Während all dieser Aufgaben wird der Assistenzarzt durch Fachärzte und einen Oberarzt beaufsichtigt und angeleitet.
Assistenzarzt/-ärztin – Gehalt
Ärzte in Krankenhäusern und Kliniken werden in der Regel nach Tarifverträgen bezahlt. In Deutschland gibt es unterschiedliche Tarifverträge: zwei öffentliche Tarifverträge, den Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser (TV-Ärzte VKA), den Tarifvertrag der Unikliniken (TV Ärzte TdL) und die Tarifverträge der privaten Klinikverbände (z.B. Helios oder Asklepios). Diese Tarifverträge unterteilen die Ärzte in die vier Entgeltgruppen Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt und Leitender Oberarzt. Zusätzlich bestimmt die Dauer der Berufstätigkeit den Verdienst.
Gemäß Tarifvertrag beträgt das Assistenzarzt-Gehalt nach vier Jahren bereits mehr als 5.000 Euro brutto. Neben diesem Grundeinkommen können Assistenzärztinnen und -ärzte durch die Ausführung von diversen Diensten hinzuverdienen, z.B. durch Bereitschaftsdienst, Wochenenddienst und Rufbereitschaft.
Die Tabelle zeigt eine Übersicht der Gehälter nach Tarifvertrag.
Tarife | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr |
TV-Ärzte VKA (01/2021 – 09/2021) | 4.695 € | 4.961 € | 5.151 € | 5.480 € | 5.873 € | 6.035 € |
TV-Ärzte TdL (10/2020 – 09/2021) | 4.842 € | 5.116 € | 5.312 € | 5.652 € | 6.057 € | 6.215 € |
AVR DD Ärzte (ab 01/2021) | 4.770 € | 5.040 € | 5.233 € | 5.568 € | 5.967 € | 6.131 € |
Asklepios (07/2020 – 06/2021) | 4.735 € | 5.005 € | 5.205 € | 5.515 € | 5.915 € | 6.070 € |
Assistenzarzt/-ärztin – Bewerbung und Berufseinstieg
Dem Berufseinstieg als Assistenzärztin oder Assistenzarzt geht die Bewerbung voraus, in welcher folgende Unterlagen enthalten sein sollten: das Bewerbungsschreiben an die Personalabteilung bzw. den Chefarzt der Klinik, der Lebenslauf inklusive Schulbildung, Universität und Lichtbild sowie Kopien der Approbationsurkunde und des Examenszeugnisses. Eine aussagekräftige Bewerbungsmappe ist die Eintrittskarte in die Zeit als Assistenzarzt, weshalb man entsprechende Sorgfalt in die Bewerbung investieren und sich vorher bestmöglich informieren sollte.
Nach erfolgreicher Bewerbung sollte man seine neuen Kollegen beim Berufseinstieg direkt von sich und seinen Fähigkeiten überzeugen. Dieselbe Lernbereitschaft, die man zuvor im Studium hatte, sollte man daher auch in der Assistenzarztzeit an den Tag legen, seinen neuen Kolleginnen und Kollegen gut zuhören und deren Anregungen umsetzen. Besonders wichtig ist es, sich mit dem zugeteilten Chefarzt gut zu verstehen und sowohl auf fachlicher als auch privater Ebene mit den Kollegen einen gemeinsamen Standpunkt zu finden. Da man als Assistenzarzt viel Zeit in der Klinik verbringt, ist ein gutes Sozialklima unabdingbar. Kompromissbereitschaft und Sozialkenntnis sowie die Fähigkeit zum Smalltalk helfen beim Berufseinstieg sowie während der gesamten Zeit als Assistenzarzt.
Passende Stellenangebote für Assistenzärzte und Assistenzärztinnen
Wer noch auf der Suche nach passenden Jobs für Assistenzärzte und Assistenzärztinnen sucht, findet hier beispielsweise zahlreiche Assistenzarzt Stellenangebote, aber auch viele weitere Stellenausschreibungen für Ärztinnen und Ärzte.
Häufige Fragen
- Was ist ein/e Assistenzarzt/-ärztin?
- Wie viel verdient man als Assistenzarzt/-ärztin?
- Was muss man als Assistenzarzt/-ärztin wissen?
- Was schreibe ich in einer Bewerbung für eine Stelle als Assistenzarzt/-ärztin?
- Wie lange dauert die Ausbildung zum/-r Assistenzarzt/-ärztin?
- Was kann man nach der Assistenzarzt/-ärztin Ausbildung machen?
- Wie läuft eine Assistenzarzt/-ärztin Ausbildung ab?
Ein/e Assistenzarzt/-ärztin ist ein/e Arzt/Ärztin in Weiterbildung. Nach bestandenem Examen und erworbener Approbation erwerben sie ihren Facharzttitel. In dieser Position ist man u.a. für die ärztliche Aufnahme der Patienten/-innen, die Untersuchung und Diagnose, die medizinische Behandlung, das Verschreiben von Medikamenten sowie die Entlassung der Patienten/-innen zuständig.
Als Assistenzarzt/-ärztin wird man in der Regel nach Tarifvertrag vergütet. Je nach Vertrag kann das Einstiegsgehalt zwischen rund 4.700 und etwa 4.850 Euro liegen. Im sechsten Jahr können sie bis zu 6.200 Euro verdienen.
Ein/e Assistenzarzt/-ärztin muss verschiedene Krankheitsbilder kennen und wissen wie man diese und verschiedene Verletzungen behandelt. Sie müssen Behandlungspläne erstellen können, wissen welche Medikamente in welcher Dosierung verabreicht werden und Veränderungen im Krankheitsverlauf erkennen können.
Wer sich als Assistenzarzt/-ärztin bewirbt benötigt eine aussagekräftige Bewerbung. Dazu gehören ein Anschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf sowie Zeugnisse. Im Lebenslauf sollten alle wichtigen Stationen wie Schulbildung, universitäre Bildung, Praktika und weitere Kenntnisse vorhanden sein. Bei den Zeugnissen dürfen ebenfalls das Universitätszeugnis, die Approbationsurkunde und Praktikumszeugnisse nicht fehlen. Das Anschreiben sollte auf die Stellenanzeige zugeschnitten und frei von Grammatik- und Rechtschreibfehlern sein.
Die Ausbildung als Assistenzarzt/-ärztin besteht aus dem Medizinstudium mit einer Dauer von mindestens sechs Jahren und drei Monate.
Wer als Assistenzarzt/-ärztin tätig ist, führt in der Regel die Weiterbildung zum Facharzt/-ärztin durch. Dabei spezialisiert man sich auf einen Fachbereich und kann nach dem Erwerb des Facharzttitels entweder in einem Krankenhaus, in einer Klinik oder in einer Facharztpraxis arbeiten oder eine eigene Praxis eröffnen.
Das Medizinstudium besteht aus der Vorklinik, Klinik und dem praktischen Jahr. Die Vorklinik beinhaltet außerdem ein 90-tägiges Pflegepraktikum. Nach der Vorklinik erfolgt das erste Staatsexamen, nach dem klinischen Teil das zweite Staatsexamen. Nach erfolgreichem Bestehen der ärztlichen Prüfung kann die Approbation beantragt werden.