Im Beruf Assistenzarzt/ärztin beträgt das Durchschnittsgehalt 6.620 € brutto pro Monat, was einem Jahresgehalt brutto von 79.440 € entspricht. Das Einstiegsgehalt liegt bei 5.288 € brutto pro Monat. Zum Berufseinstieg kann man also mit einem Gehalt als Assistenzarzt/ärztin von 63.456 € pro Jahr rechnen.
Ausführliche Informationen zum Verdienst als Assistenzarzt/ärztin nach bestimmten Kriterien wie Alter, Berufserfahrung, Qualifikation und Tarifverträgen liefert der folgende Artikel.
Ein Assistenzarzt bzw. eine Assistenzärztin ist ein Arzt/eine Ärztin, welche/r gerade das Medizinstudium beendet hat und sich in der Regel in der Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin befindet. Daher lautet die offizielle Bezeichnung Arzt in Weiterbildung/Ärztin in Weiterbildung oder Weiterbildungsassistent / Weiterbildungsassistentin. Während dieser Ausbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin spezialisieren sich die Ärztinnen und Ärzte auf ein Fachgebiet, zum Beispiel die Neurologie.
Assistenzärztinnen und Assistenzärzte übernehmen Routineaufgaben, zum Beispiel die Morgenvisite, Blutabnahme oder das Verschreiben von Medikamenten. Dabei werden sie stets von den ausbildenden Fachärztinnen und Fachärzten unterstützt und können unter ihrer Aufsicht auch komplexere Behandlungen durchführen. Des Weiteren gehört auch die Dokumentation zu ihrem Berufsalltag.
Was man als Assistenzärztin oder Assistenzarzt verdient, welche Tarifverträge es gibt und wie sich das Gehalt zwischen den Bundesländern unterscheidet, wird in diesem Artikel behandelt.
Assistenzarzt/-ärztin – Gehalt in der Ausbildung
Um als Assistenzärztin oder als Assistenzarzt tätig sein zu können, muss man das Medizinstudium abschließen. Dieses dauert in der Regel zwölf Semester und somit sechs Jahre. Dieser Studiengang nimmt also die doppelte Dauer in Anspruch als andere Studiengänge mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern. Mit einer zuvor abgeschlossenen Ausbildung, etwa als Pflegefachfrau/-mann, kann die Studiendauer eventuell verkürzt werden.
Das Studium wird nicht vergütet, somit muss man sich überlegen, wie man diese langjährige Ausbildung finanzieren kann. Eine Möglichkeit ist ein Nebenjob oder die Unterstützung der Familie. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung, zum Beispiel durch BAföG, ein Stipendium, einem Studienkredit oder Bildungsfond.
Assistenzarzt/-ärztin – Einstiegsgehalt nach der Ausbildung
Das Einstiegsgehalt eines Assistenzarztes oder einer Assistenzärztin variiert, je nachdem in welchem Bundesland man tätig ist und bei welcher Art von Einrichtung man angestellt ist. Denn verschiedene Einrichtungen nutzen unterschiedliche Tarifverträge. So erhält man in einem kommunalen Krankenhaus 5.288 Euro und in einer Universitätsklinik 5.308 Euro im Monat. Bei einer kirchlichen Einrichtung wie der Diakonie beträgt die Vergütung im ersten Jahr 4.770 Euro, eine private Klinik wie die Asklepios Klinik zahlt 4.830 Euro.
Wie man sieht, erhält man bei den Tarifverträgen der Unikliniken und der privaten Kliniken das höchste Gehalt, die Gehälter liegen jedoch alle in einem ähnlichen Bereich von 4.600 bis 4.900 Euro. Ist das Gehalt nicht tariflich geregelt, wird es individuell verhandelt. Man kann sich jedoch an den bestehenden Tarifen orientieren und ein ähnliches Gehalt erwarten. Mit jedem Jahr der Berufszugehörigkeit steigt das Gehalt automatisch an, so kann eine Assistenzärztin oder ein Assistenzarzt im sechsten Jahr rund 6.000 bis 6.300 Euro verdienen.
Assistenzarzt/-ärztin – Gehalt nach Art der Einrichtung
Assistenzärztinnen und Assistenzärzte arbeiten typischerweise in Krankenhäusern, Kliniken oder Facharztpraxen. Je nachdem um welche Art von Einrichtung es sich handelt, unterscheidet sich das Gehalt eines Assistenzarztes, da es verschiedene Tarifverträge gibt. Im öffentlichen Dienst gibt es zwei Verträge, zum einen den TV-Ärzte VKA für kommunale Krankenhäuser, zum anderen den TV-Ärzte TdL für Universitätskliniken. Kirchliche Einrichtungen orientieren sich an ihren eigenen Tarifen. So gelten bei der Diakonie zum Beispiel die Arbeitervertragsrichtlinien (AVR). Private Kliniken haben häufig ebenfalls hauseigene Tarife. Wie diese Tarifverträge aussehen, wird folgend dargestellt.
Gehalt im öffentlichen Dienst
In einem kommunalen Krankenhaus, welches nach dem TV-Ärzte VKA vergütet, erhält ein Assistenzarzt/eine Assistenzärztin je nach Berufsjahr 5.288 – 6.792 Euro.
Gültig von 01.04.2024 bis 30.06.2024 Quelle: Marburger Bund
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.288,32 5.588,11 5.802,19 6.173,28 6.615,77 6.797,77 II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 6.979,74 7.564,95 8.078,81 8.378,57 8.671,15 8.963,74 III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 8.742,54 9.256,37 9.991,49 IV Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 10.284,04 11.019,20
Quelle: TV-Ärzte VKA (40 Wochenstunden), April. 2024 – Jun. 2024
Ist ein Assistenzarzt/eine Assistenzärztin in einer Universitätsklinik angestellt, wird er oder sie nach TV-Ärzte TdL in Gruppe 1 mit 5.308 – 6.814 Euro vergütet.
Gültig von 01.04.2024 bis 31.01.2025 Quelle: Marburger Bund
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.308,41 € 5.609,30 € 5.824,22 € 6.196,76 € 6.640,89 € 6.814,12 € Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.006,25 € 7.593,70 € 8.109,49 € 8.399,34 € 8.557,35 € 8.775,73 € Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 8.775,73 € 9.291,53 € 10.029,39 € Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 10.323,14 € 11.060,98 € 11.648,42 €
Gehalt bei kirchlichen Einrichtungen
Eine kirchliche Einrichtung wie die Diakonie nutzt die Tarife nach den Arbeitervertragsrichtlinien (AVR). Hier beträgt das Gehalt 5.411 – 6.956 Euro, abhängig von der Berufszugehörigkeit.
Gültig von 01.04.2024
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.411,92 € 5.718,71 € 5.937,80 € 6.317,58 € 6.770,40 € 6.956,65 € II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.142,88 € 7.741,78 € 8.267,66 € 8.574,39 € 8.873,81 € 9.173,26 € III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 8.946,89 € 9.472,70 € 10.225,03 € IV Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 10.524,40 € 11.276,76 €
Gehalt bei privaten Einrichtungen
Viele private Kliniken haben hauseigene Tarifverträge. Die Gehälter befinden sich in der Regel in einem ähnlichen Rahmen der öffentlichen Tarife. So verdient ein Assistenzarzt oder eine Assistenzärztin bei der Asklepios Klinik zum Beispiel 5.430 bis 6.960 Euro monatlich. Bei der Rhön Klinik sind es 5.547 bis 6.545 Euro. Ist man in einer privaten Klinik, einem privaten Krankenhaus oder einer Facharztpraxis tätig, die nicht nach Tarifverträgen vergüten, liegt es am eigenen Verhandlungsgeschick, wie hoch das Gehalt ausfällt. Dabei kann man sich jedoch an den bestehenden Tarifverträgen orientieren und weiterhin zusätzliche Benefits verhandeln, zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge.
Gültig von 01.04.2024 bis 31.12.2024 Quelle: Marburger Bund
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.430 € 5.745 € 5.070 € 6.330 € 6.785 € 6.960 € Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.160 € 7.755 8.270 € 8.580 € 8.870 € 9.055 € Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr / / / 8.970 € 9.480 9.950 € / / / Ltd. Oberarzt 1. Jahr / / / / / 10.530 €
Gültig von 01.01.2024 bis 30.06.2024
Rhön 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr Assistenzarzt 5.239 € 5.547 € 5.760 € 6.054 € 6.320 € 6.545 € 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr Facharzt 6.820 € 7.357 € 7.906 € 8.174 € 8.507 € 8.688 € Oberarzt 8.540 € 9.003 € 9.467 € leitender Oberarzt 9.854 €
Assistenzarzt/-ärztin – Gehalt nach Bundesländern
Nicht nur die Einrichtung, in der man arbeitet, ist ausschlaggebend für die Vergütung. Das Bundesland hat ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf das Gehalt. Laut dem Onlineportal gehalt.de verdienen Assistenzärztinnen und -ärzte im Durchschnitt 6.620 Euro. Zwischen den Bundesländern gibt es jedoch Unterschiede von bis zu fast 600 Euro. So verdient ein Assistenzarzt/eine Assistenzärztin mit rund 6.800 Euro in Nordrhein Westfalen und im Saarland am besten. In Mecklenburg-Vorpommern sind es dagegen nur 6.330 Euro und somit knapp 500 Euro weniger als im Saarland und fast 300 Euro weniger als der Durchschnitt.
Weiterhin attraktiv und überdurchschnittlich gut ist das Gehalt in Hessen und Rheinland-Pfalz, denn dort liegt es bei 6.712 – 6.808 Euro. In Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt verdienen Assistenzärztinnen und Assistenzärzte vergleichsweise weniger, denn dort werden sie mit etwa 6.430 – 4.318 Euro vergütet. Auch in diesem Berufsfeld ist, wie in vielen anderen Berufen, ein deutliches Ost-West-Gefälle im Gehalt zu erkennen.
Folgende Abbildung stellt die Durchschnittsgehälter der jeweiligen Bundesländer sowie den deutschlandweiten Mittelwert dar.
Quelle: /bundesagentur für arbeit/entgeltatlas/assistenzaerzte
Assistenzarzt/-ärztin – Gehalt nach Alter und Geschlecht
Bei einem Tarifvertrag steigt das Gehalt eines Assistenzarztes oder Assistenzärztin jährlich automatisch an. Doch auch außerhalb von Tarifverträgen ist es üblich, dass man mit steigender Berufserfahrung ein höheres Gehalt erhält. Daher spielen die Berufserfahrung und somit das Alter eine bedeutende Rolle bezüglich der Vergütung. Wie in nachfolgender Tabelle zu sehen ist, verdienen Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in den ersten drei Jahren im Schnitt 5.394 Euro. Bei drei bis sechs Jahren Berufserfahrung verdient man um die 5.650 Euro, ab dem siebten Jahr sind es rund 5.973 Euro bis 6.703 Euro. Wobei hier zu beachten ist, dass ein Assistenzarzt oder eine Assistenzärztin im Regelfall nach dem sechsten Jahr bereits den Facharzttitel trägt und somit mehr verdient. Ärztinnen und Ärzte, die über das sechste Jahr hinaus in der Assistenz bleiben, sind eher selten anzutreffen.
Des Weiteren spielt das Geschlecht auch heute noch eine Rolle. Bei einem Tarifvertrag werden die Geschlechter zwar exakt gleich bezahlt, bei einer außertariflichen Vergütung kann dies jedoch nicht garantiert werden. So verdienen Frauen laut dem Portal gehaltsvergleich.com im Schnitt rund 350 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen.
Die Tabelle stellt das Durchschnittsgehalt nach Berufsjahren dar.
Berufsjahre | Bruttoentgelt |
< 3 Jahre | 5.394 € |
3 – 6 Jahre | 5.650 € |
7 – 9 Jahre | 5.973 € |
> 9 Jahre | 6.703 € |
Quelle: gehalt.de
Assistenzarzt/-ärztin – Verdienst im Vergleich mit anderen Berufen
Im Vergleich mit anderen Arztstellen verdient eine Assistenzärztin oder ein Assistenzarzt selbstverständlich deutlich weniger, da diese Stelle ganz unten in der Hierarchie angesiedelt ist. So sind das Facharzt Gehalt sowie das Oberarzt Gehalt und das Chefarzt Gehalt deutlich höher.
Im Vergleich mit anderen medizinischen Berufen sieht das Gehalt der Assistenzärzte und Assistenzärztinnen jedoch deutlich besser aus. Selbst das Gehalt eines Medizininformatikers oder das Gehalt eines Medizincontrollers – beides anspruchsvolle Positionen – ist geringer als das von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten. In anderen Berufsgruppen wie der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Pflegehilfe verdient man deutlich weniger. Die Differenz zur Assistentärztin/zum Assistenzarzt beträgt bis zu 3.000 Euro.
Beruf | Bruttogehalt |
Chefarzt | 22.120 € |
Oberarzt |
11.455 € |
Facharzt | 8.691 € |
Stationszarzt | 6.750 € |
Medizininformatiker/in | 5.211 € |
Medizincontroller/in | 5.941 € |
Fachkrankenpfleger/in | 4.284 € |
Gesundheits- und Krankenpfleger/in | 4.394 € |
Altenpflegehelfer/in | 2.991 € |
Quelle: gehalt.de / Bundesagentur für Arbeit – Entgeltatlas
Mehr Gehalt durch Weiterbildungen
Ein Assistenzarzt bzw. eine Assistenzärztin befindet sich im Normalfall in der Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin, welche fünf bis sechs Jahre dauert. Dabei spezialisiert man sich auf ein bestimmtes Fachgebiet, zum Beispiel die Allgemeinmedizin, Chirurgie, Arbeitsmedizin oder Frauenheilkunde. Innerhalb dieser Fachgebiete gibt es teilweise noch weitere Spezialisierungsmöglichkeiten. So kann man sich zum Beispiel neben der Allgemeinchirurgie auf die Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische Chirurgie, Thoraxchirurgie oder Viszeralchirurgie spezialisieren.
Entscheidet man sich zum Beispiel für die Herzchirurgie, ist die Weiterbildung in vier Abschnitte unterteilt: Man verbringt 48 Monate der Herzchirurgie, sechs Monate in der Notfallaufnahme und sechs Monate in der Intensivmedizin. Die restlichen zwölf Monate können in anderen Gebieten abgeleistet werden. Am Ende der Weiterbildung findet eine Facharztprüfung statt. Hat man diese bestanden, trägt man den Titel “Facharzt” oder “Fachärztin” mit dem Zusatz seines Fachgebietes, zum Beispiel “Facharzt für Herzchirurgie”.
Als ausgebildete Fachärztin/ausgebildeter Facharzt kann man je nach Einrichtung, Tarifvertrag und Bundesland mit einem Einstiegsgehalt von rund 6.200 Euro bis 6.500 Euro rechnen. Mit steigender Berufserfahrung steigt ebenfalls das Gehalt. Die langjährige Weiterbildung lohnt sich aber nicht nur, weil man damit mehr Geld verdienen kann. Auch die Tätigkeit als Fachärztin oder Facharzt selbst spricht dafür. Denn als Fachärztin/Facharzt kann man weitaus mehr Aufgaben und mehr Verantwortung übernehmen. Des Weiteren haben Fachärztinnen und Fachärzte nach einigen Jahren der Berufserfahrung die Möglichkeit, höhere Positionen, zum Beispiel die Oberarztstelle, anzustreben.
Stellenangebote als Assistenzarzt oder Assistenzärztin finden
Auf der Suche nach einer passenden Assistenzarztstelle? Auf Medi-Karriere werden aktuelle und attraktive Stellenangebote für Assistenzärzte aus ganz Deutschland veröffentlicht.
1. Gehalt Assistenzarzt, www.gehalt.de (Abrufdatum: 18.01.2021)
2. Assistenzarzt Gehalt, www.gehaltsvergleich.com (Abrufdatum: 18.01.2021)
3. Entgeltatlas, con.arbeitsagentur.de (Abrufdatum: 18.01.2021)
4. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, TV-Ärzte VKA, www.oeffentlicher-dienst.info (Abrufdatum: 18.01.2021)
5. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, TV-Ärzte TdL, www.oeffentlicher-dienst.info (Abrufdatum: 18.01.2021)
6. Entgelttabellen AVR Diakonie Ärzte, www.oeffentlichen-dienst.de (Abrufdatum: 18.01.2021)
7. Tarifverträge, www.marburger-bund.de (Abrufdatum: 18.01.2021)
8. Weiterbildung Facharzt, www.aerztekammer-bw.de (Abrufdatum: 18.01.2021)