Eine examinierte Pflegefachkraft kümmert sich um Menschen, die im Alltag Hilfe bei Pflege und Betreuung benötigen. Zugleich stellt sie einen wichtigen Ansprechpartner für Pflegebedürftige und deren Angehörige dar. Nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 haben Auszubildende die Wahl, ob sie sich auf einen bestimmten Bereich wie die Kinder- oder Altenpflege spezialisieren oder lieber flexibel bleiben möchten. Spaß an der Arbeit mit Menschen sollte man für diesen Beruf auf jeden Fall mitbringen.
Welche weiteren Voraussetzungen man benötigt, wie die Ausbildung einer examinierten Pflegefachkraft abläuft, welches Gehalt man erwarten kann und welche Weiterbildungsmöglichkeiten es gibt, zeigt dieser Artikel.
Was macht eine examinierte Pflegefachkraft?
Eine examinierte Pflegefachkraft übernimmt die Betreuung, Pflege und Beratung kranker und pflegebedürftiger Personen aller Altersklassen. Examinierte Pflegefachkräfte unterstützen bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege, versorgen Wunden und führen je nach Gesundheitszustand präventive, pflegende oder palliative Maßnahmen durch.
Zur Arbeit von examinierten Pflegefachkräften gehört es weiterhin, den Angehörigen der Pflegebedürftigen als Ansprechpartner/in zur Seite zu stehen und sie zu beraten. Darüber hinaus übernehmen sie administrative und organisatorische Aufgaben, kümmern sich zum Beispiel um die Beantragung benötigter Hilfsmittel oder bieten Unterstützung bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Auch bei der Kommunikation mit Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeuten/-innen leisten sie Hilfestellung.
Examinierte Pflegefachkraft – Ausbildung
Zu Beginn des Jahres 2020 wurde die Ausbildung in der Alten-, Kranken-, Kinderkranken- und Heilerziehungspflege generalisiert und zu einem Ausbildungsgang zusammengefasst. Damit setzte die Bundesregierung das 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Pflegereform um. Wer die Ausbildung erfolgreich absolviert, ist examinierte Pflegefachkraft und trägt anschließend den Titel Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. Trotz Generalisierung ist im letzten Drittel eine Spezialisierung möglich, zum Beispiel im Bereich der Kinderkranken- oder der Altenpflege.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die examinierte Pflegefachkraft-Ausbildung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Das bedeutet, Bewerber/innen müssen entweder einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Schulabschluss vorweisen oder einen Hauptschulabschluss inklusive einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung. Wer nach dem Hauptschulabschluss eine einjährige Ausbildung als Pflegehelfer/-in oder eine Ausbildung zum/-r Altenpfleger/-in absolviert hat, kann sich ebenfalls bewerben. Weiterhin muss in der Regel ein Attest über die gesundheitliche Eignung vorgelegt werden. Ein Mindestalter gibt es zwar nicht, die meisten Berufsfachschulen nehmen aber nur Bewerber/-innen ab 17 Jahren an.
Neben den formalen Zugangsvoraussetzungen hinaus sollten angehende Pflegefachkräfte auch die passende Persönlichkeit für eine Ausbildung in diesem Beruf mitbringen. Die Arbeit als Pflegekraft setzt zunächst einmal Freude am Umgang mit Menschen voraus. Weiterhin sollte man über ein großes Verantwortungsbewusstsein verfügen und keine Scheu vor dem Körperkontakt mit kranken und pflegebedürftigen Personen haben. Pflegefachkräfte müssen zudem über eine gute Beobachtungsgabe verfügen, Veränderungen am Gesundheitszustand zuverlässig beurteilen und Handlungsempfehlungen aussprechen können. Da examinierte Pflegefachkräfte wichtige Bezugspersonen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind, ist Kommunikationstalent von Vorteil. Teamfähigkeit erleichtert die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten sowie anderen medizinischen Fachkräften.
Ausbildungsform und Ausbildungsaufbau
Die duale Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Unterrichtsteil zusammen. Der theoretische Unterricht an den Berufsfachschulen nimmt einen Umfang von mindestens 2.100 Stunden ein.
Den praktischen Ausbildungsteil absolvieren die angehenden Pflegefachkräfte im Ausbildungsbetrieb, meist ein Krankenhaus, Pflegedienst oder ähnliche Einrichtung. Die praktische Ausbildung nimmt mindestens 2.500 Stunden in Anspruch.
Ausbildungsinhalte
Die theoretische Ausbildung der examinierten Pflegefachkraft an den Berufsfachschulen folgt einem schulinternem Curriculum. Dabei sind die folgenden Ausbildungsinhalte vorgesehen:
Theoretische Ausbildung für examinierte Pflegefachkräfte | Stundenverteilung Jahr 1 /2 | Stundenverteilung Jahr 3 |
Verantwortliche Planung, Organisation, Gestaltung, Durchführung, Steuerung und Evaluation der Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen | 680 Std. | 320 Std. |
Gestaltung personen- und situationsbezogener Kommunikation und Beratung | 200 Std. | 80 Std. |
Verantwortliche (Mit-)Gestaltung von intra- und interprofessionellen Handelns in unterschiedlichen systemischen Kontexten | 200 Std. | 100 Std. |
Reflektion und Begründung des eigenen Handelns auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien | 80 Std. | 80 Std. |
Reflektion und Begründung des eigenen Handelns auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen | 100 Std. | 60 Std. |
Stunden zur freien Verteilung | 140 Std. | 60 Std. |
Gesamt | 1.400 Std. | 700 Std. |
Darüber hinaus belegen die Auszubildenden Deutschunterricht und erfahren, worauf es bei der Kommunikation mit unterschiedlichen Menschen ankommt. Auch die Qualitätssicherung gehört zum Lehrplan, denn in der Pflege sind zahlreiche Qualitätsstandards zu erfüllen.
Die praktische Ausbildung folgt einem vom Träger der jeweiligen Ausbildungsstätte erstellten Ausbildungsplan für Pfleger/innen. Während Vertiefungseinsätzen, Pflichteinsätzen und Orientierungseinsätzen vertiefen die Auszubildenden ihr im theoretischen Unterricht erlerntes Wissen. Pflichteinsätze finden zunächst in der allgemeinen Akut- und Langzeitpflege in stationären Einrichtungen statt. Anschließend lernen Auszubildende die ambulante Akut- und Langzeitpflege kennen. Einen weiteren Pflichteinsatz verbringen sie in der pädiatrischen Versorgung. Vorgesehen ist zudem ein Einsatz in der allgemein-, geronto-, kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung, zum Beispiel in einer psychiatrischen Klinik. Weitere Einsätze werden etwa in Hospizen oder medizinischen Beratungsstellen absolviert.
Praktische Ausbildung Examinierte Pflegefachkraft | Ausbildungsjahr 1/2 | Ausbildungsjahr 3 |
Orientierungseinsatz | 400 Std. | 0 |
Pflichteinsatz (PE) in der stationären Akutpflege | 400 Std. | 0 |
Pflichteinsatz in der stationären Langzeitpflege | 400 Std. | 0 |
PE ambulante Akut-/Langzeitpflege | 400 Std. | 0 |
PE in der pädiatrischen Versorgung | 120 Std | 0 |
PE in der psychiatrischen Versorgung | 0 | 120 Std. |
Vertiefungseinsätze in den Bereichen | 0 | 500 Std. |
Weitere Einsätze zur freien Verteilung | 0 | 160 Std. |
Gesamt | 1.720 Std. | 780 Std. |
Weiß man schon zu Beginn der Ausbildung als examinierte Pflegefachkraft, dass man später in der Altenpflege arbeiten möchte, kann man sich durch die Wahl eines entsprechenden Ausbildungsträgers schon auf diesen Bereich fokussieren und zum Beispiel in einem Altenpflegeheim arbeiten. Unabhängig davon kann der Vertiefungseinsatz in der Langzeitpflege bei der Entscheidung helfen, ob die generalistische Ausbildung fortgesetzt werden soll oder man einen Abschluss als Altenpflegerin bzw. Altenpfleger anstrebt. Ähnliches gilt, wenn man seinen Schwerpunkt auf die Kinderkrankenpflege oder die allgemeine Krankenpflege legen möchte.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung für examinierte Pflegefachkräfte kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden. In Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer drei Jahre, in Teilzeit fünf Jahre.
Die examinierte Pflegekraft-Ausbildung kann um bis zu ein Drittel ihrer Dauer verkürzt werden, wenn zuvor bereits eine Ausbildung in pflegerischen Assistenz- und Helferberufen absolviert wurde, sofern diese gewissen Mindestanforderungen genügt. Ein erfolgreicher Abschluss einer anderen, gleichwertigen Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildungsteile lassen sich auf bis zu zwei Drittel der Ausbildungsdauer anrechnen.
Ausbildungsorte
Der theoretische Unterricht in der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft findet an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Pflegefachschule statt.
Den überwiegenden Teil der praktischen Ausbildung absolviert man im entsprechenden Ausbildungsbetrieb. Als Ausbildungsstätten kommen Einrichtungen aller Versorgungsbereiche in Frage, also Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Einrichtungen der psychiatrischen Pflege sowie Einrichtungen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Damit die Auszubildenden möglichst alle Bereiche der Pflege kennen lernen, erfolgt die praktische Ausbildung des Jobs an mehreren Einrichtungen.
Ausbildungsabschluss
Die Ausbildung zur examinierten Pflegekraft schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab, die sich aus jeweils einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammensetzt. Der schriftliche und mündliche Teil wird an der Berufsfachschule abgelegt. Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausuren von jeweils zwei Stunden Dauer. Die mündliche Prüfung nimmt etwa 30 bis 45 Minuten zuzüglich Vorbereitungszeit in Anspruch. Die praktische Prüfung ist in aller Regel bei der Einrichtung abzulegen, in der die Auszubildenden ihren Vertiefungseinsatz absolviert haben.
Hat man das Zeugnis über die bestandene Prüfung erhalten, kann man bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung stellen. Je nach Spezialisierung darf man sich nun Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, Altenpfleger/-in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in nennen.
Ausbildungsplätze als Examinierte Pflegefachkraft
Perspektiven nach der Ausbildung
Eine examinierte Pflegefachkraft hat nach der Ausbildung hervorragende Job-Perspektiven. Die Zahl der Pflegefachkräfte ist aktuell bereits zu gering, um allen pflegebedürftigen Personen in Deutschland gerecht zu werden. Es steht zu erwarten, dass der demografische Wandel den Fachkräftemangel der Pflege noch weiter verschärft. Examinierte Pflegefachkräfte werden daher von allen Einrichtungen dringend gesucht.
Ausbildung EU-weit anerkannt
Die generalistische Pflegeausbildung eröffnet Absolventen/-innen nicht nur die Möglichkeit, in allen pflegerischen Versorgungsbereichen zu arbeiten, der Berufsabschluss wird auch EU-weit anerkannt. So kann auch eine Karriere als Pflegekraft im Ausland verfolgt werden.
Examinierte Pflegefachkraft – Gehalt während der Ausbildung
Für die Ausbildung erhalten examinierte Pflegefachkräfte eine angemessene Vergütung. Ein Schulgeld muss seit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung nicht mehr gezahlt werden.
Das Pflegefachkraft Gehalt richtet sich nach der Ausbildungsstätte und der jeweiligen Region. In Einrichtungen des öffentlichen Dienstes werden Auszubildende nach dem dort geltenden Tarif bezahlt. Der Verdienst staffelt sich dabei nach Ausbildungsjahr:
- 1. Ausbildungsjahr: 1.191 EUR
- 2. Ausbildungsjahr: 1.252 EUR
- 3. Ausbildungsjahr: 1.353 EUR
Examinierte Pflegefachkraft – Gehalt im weiteren Berufsleben
Das Gehalt für examinierte Pflegefachkräfte richtet sich nach verschiedenen Faktoren und hängt unter anderem vom Arbeitgeber und den geltenden Tarifverträgen (Unterschiede je nach öffentlichem, kirchlichem oder privaten Träger).
Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bezahlen examinierte Pflegefachkräfte nach Tarifvertrag (TVöD). Pflegefachkräfte werden in die Entgeltgruppe P7 eingeordnet und erhalten abhängig von der Berufserfahrung zwischen 2.932 Euro und 3.654 Euro brutto im Monat.
Wer die generalistische Pflegeausbildung absolviert hat, verdient laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ein mittleres Gehalt von 3.807 Euro brutto im Monat. Die Gehaltsspanne erstreckt sich von 3.302 bis 4.325 Euro brutto im Monat. Frauen können dabei mit einem mittleren Gehalt von 3.755 Euro rechnen, Männer verdienen im Mittel 4.013 Euro. Dabei fallen die Gehälter im Südwesten Deutschlands höher aus als in den östlichen Bundesländern. Wer nach der Ausbildung als Pflegefachmann/-frau in der Altenpflege arbeitet, verdient im Schnitt zwischen 2.925 und 3.810 Euro brutto im Monat.
Examinierte Pflegefachkraft – Aufgaben im Arbeitsalltag
Die Hauptaufgabe einer examinierten Pflegefachkraft ist die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Patienten. Je nach Spezialisierung, die man während der Ausbildung gewählt hat, kümmert man sich dabei um Kinder, Senioren oder um Menschen aller Altersklassen.
Unterstützung bei Nahrungsaufnahme und Körperpflege
Vielen pflegebedürftigen Menschen fällt es schwer, selbstständig zu essen oder sich um ihre Körperpflege zu kümmern. Examinierte Pflegekräfte leisten Unterstützung in den grundlegenden Bereichen des Lebens, reichen zum Beispiel Essen und Getränke an und helfen beim Waschen, Duschen und bei den Toilettengängen.
Medizinische und pflegerische Versorgung
Bei Bedarf übernehmen examinierte Pflegekräfte auch die Versorgung von Wunden, wechseln Verbände oder legen Kompressionsstrümpfe an. Sie verabreichen Medikamente, messen den Blutdruck und helfen bei Diabetes dabei, den Blutzuckerspiegel im Auge zu behalten. Weiterhin beobachten sie die Körperfunktionen und das Schlafverhalten pflegebedürftiger Menschen. Auch das Legen von Infusionen und die Vorbereitung auf Operationen im Rahmen der präoperativen Pflege kann zum Arbeitsalltag gehören.
Ermittlung und Dokumentation des Pflegebedarfs
Zu den Aufgaben von examinierten Pflegefachkräften gehört es auch, die Ermittlung des Pflegebedarfs der Patienten/-innen. Gemeinsam mit Ärzten/-innen stellen sie fest, was den Betroffenen fehlt, welche pflegerischen Maßnahmen benötigt werden und leisten Unterstützung, wenn die Pflegebedürftigkeit vom MDK ermittelt wird. Die Dokumentation der geleisteten Pflegemaßnahmen wird von den Fachkräften anschließend mithilfe einer speziellen Software durchgeführt. Im Mittelpunkt steht dabei, wann welche Behandlungen durchgeführt wurde.
Emotionaler Beistand für Pflegebedürftige und Angehörige
Examinierte Pflegekräfte sind ein wichtiger Ansprechpartner für Pflegebedürftige sowie für ihre Angehörige. Sie bieten emotionalen Beistand, helfen bei der Kommunikation mit Ärzten/-innen und weiteren medizinischen Fachkräften und stehen bei Fragen beratend zur Seite.
Weitere Aufgaben
Der abwechslungsreiche Arbeitsalltag in der Pflege beinhaltet auch einige administrative und organisatorische Aufgaben. Dazu gehören unter anderem:
- Verwaltung und Bereitstellung von Medikamenten
- Unterstützung bei der Beantragung von medizinischen Hilfsmitteln
- Abstimmung mit Ärzten/-innen, medizinischen Fachkräften und Krankenkassen über den weiteren Behandlungsbedarf
- Qualitätssicherung
- Abrechnung
Examinierte Pflegefachkraft – Arbeitszeiten
Als examinierte Pflegefachkraft in einer stationären Einrichtung arbeitet man zumeist im Schichtdienst. Nacht- und Wochenendarbeit sowie die Arbeit an Feiertagen gehört dabei zum Standard. In der mobilen Pflege wird in der Regel nur tagsüber gearbeitet, oft allerdings auch am Wochenende, da viele Patienten/-innen jeden Tag auf Unterstützung angewiesen sind. Geregelte Arbeitszeiten gelten für Pflegefachkräfte, die als Berater beim Gesundheitsamt oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten.
Examinierte Pflegefachkraft – Wo kann gearbeitet werden?
Eine examinierte Pflegefachkraft kann in allen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung arbeiten, zum Beispiel im Krankenhaus, in Alten- und Pflegeheimen, in Rehabilitationseinrichtungen, psychiatrischen Einrichtungen oder Hospizen sowie auch in ambulanten Pflegediensten. Mit abgeschlossener Ausbildung ist zudem die Arbeit in weiteren Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens möglich. So kann man zum Beispiel als Gutachter/-in oder Berater/-in für den MDK, für Krankenkassen oder Gesundheitsämter tätig werden.
Examinierte Pflegefachkraft Stellenangebote
Examinierte Pflegefachkraft – Weiterbildungsmöglichkeiten
Im Bereich der Krankenpflege bieten sich zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten. Mit der Spezialisierung auf einen bestimmten Fachbereich kann sich eine examinierte Pflegefachkraft zum Beispiel bessere Verdienstmöglichkeiten sichern. Weiterbildungen sind unter anderem im Bereich der Psychiatrie, Intensivpflege, Geriatrie oder Palliativpflege möglich.
Wer seine Karrieremöglichkeiten verbessern möchte, kann sich auch zur Stationsleitung weiterbilden lassen, eine Weiterbildung zum/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen oder zum/-r Betriebswirt/-in Management im Gesundheitswesen absolvieren.
Darüber hinaus ist eine akademische Weiterbildung möglich. Berufsbegleitend lassen sich beispielsweise Fernstudiengänge im Gesundheits- oder Pflegemanagement, in den Pflegewissenschaften oder im Bereich Public Health belegen.
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Häufige Fragen
- Was ist eine examinierte Pflegefachkraft?
- Wie viel verdient man als examinierte Pflegefachkraft?
- Was muss man als examinierte Pflegefachkraft wissen?
- Was schreibe ich in einer Bewerbung für eine Stelle als examinierte Pflegefachkraft?
- Wie lange dauert die Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft?
- Was kann man nach der Ausbildung als examinierten Pflegefachkraft machen?
- Wie läuft eine Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft ab?
Eine examinierte Pflegefachkraft hat die generalistische Pflegeausbildung abgeschlossen und ist in medizinischen Einrichtungen für die Betreuung und Pflege von kranken und pflegebedürftigen Menschen zuständig. Sie hilft Patienten/-innen bei der Nahrungsaufnahme, Körperpflege und bei medizinischen Anliegen. Dazu gehört zum Beispiel das Wundmanagement, das legen von Infusionen und Verabreichen von Medikamenten. Darüber hinaus spielt die Dokumentation eine erhebliche Rolle in diesem Beruf.
Eine examinierte Pflegefachkraft verdient ein mittleres Gehalt von 3.645 Euro brutto im Monat. Die Gehaltsspanne reicht dabei von etwa 3.100 bis rund 4.100 Euro.
Examinierte Pflegefachkräfte haben umfassende medizinisches Fachkenntnisse. Sie wissen wie man medizinische Maßnahmen umsetzt, den Ärzten/-innen assistiert, Patienten/-innen betreut und berät als auch Pflegemaßnahmen richtig dokumentiert.
In einer Bewerbung als examinierte Pflegefachkraft dürfen ein Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse nicht fehlen. Examinierte Pflegefachkräfte sollten im Anschreiben vor allem auf ihre Motivation, persönliche Stärken als auch beruflichen Erfolge und Ziele eingehen. Im Lebenslauf listet man in tabellarischer Form alle Stationen der Berufslaufbahn, Ausbildung und Schulabschlüsse sowie Fähigkeiten und Kenntnisse auf.
Die Dauer der Ausbildung als examinierte Pflegefachkraft beträgt in Vollzeit drei Jahre. In Teilzeit dauert die Ausbildung fünf Jahre.
Als examinierte Pflegefachkraft kann man in verschiedenen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung arbeiten. Dazu gehören Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime, Rehabilitationseinrichtungen, ambulante Pflegedienste oder auch psychiatrische Einrichtungen.
Eine examinierte Pflegefachkraft muss eine duale Ausbildung abschließen. Auf der Pflegeschule wird der theoretische Inhalt vermittelt, in einer medizinischen Einrichtung, wie einem Krankenhaus, wird die Theorie in der Praxis angewandt. Die Ausbildung enthält eine Zwischenprüfung am Ende des zweiten Jahres und schließt mit einer Abschlussprüfung nach dem dritten Jahr ab.