Das Berufsbild Gerichtsmediziner/in (exakte Bezeichnung: Facharzt für Rechtsmedizin) ist durch populäre Fernsehserien und Krimis ein stark mythenbehaftetes medizinisches Fachgebiet. Gerichtsmediziner/innen kommen u.a. dann zum Einsatz, wenn es darum geht, Todesursachen aufzuklären. Wenn z.B. im Notfall jede Hilfe zu spät kam oder der Notarzt nicht mehr helfen konnte, erarbeiten u.a. mutmaßliche Gründe, die zum Tod geführt haben könnten. Doch wie sieht der Arbeitsalltag von Gerichtsmediziner/innen im Allgemeinen aus, was beinhaltet die Ausbildung und was sind weitere Tätigkeiten und Aufgaben? Wir klären auf.
Was macht ein/e Gerichtsmediziner/in?
Ein/e Gerichtsmediziner/in ist mit seiner Arbeit in der Rechtsmedizin ein wichtiger Bestandteil der Forensik. Die wohl prominenteste Aufgabe der Gerichtsmediziner/innen ist die Aufklärung ungeklärter oder nicht natürlicher Todesfälle.
Im Gegensatz zu Pathologen werden sie vor allem dann, wenn ein nicht-natürlicher Tod, also ein Mord, Suizid oder Unfalltod, vermutet wird. Wo Pathologen die Erlaubnis der Angehörigen benötigen, werden Rechtsmediziner im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes tätig. In solchen Fällen führen sie eine gerichtlich angeordnete Obduktion (auch Autopsie, Sektion oder innere Leichenschau genannt) durch, um der genauen Todesursache auf die Spur zu kommen. Im Rahmen einer solchen Leichenschau erforschen die Gerichtsmediziner/innen mutmaßliche Gründe, die den Tod verursacht haben könnten. Sie dient auch zur Bestimmung von Todesart und Todeszeitpunkt.
Dazu ermitteln Gerichtsmediziner/innen Werte wie Körpermaße, Alter und den Zeitpunkt des Todes. Letzterer wird unter anderem anhand der chemischen Erregbarkeit der Pupillen, der Hirntemperatur und der elektrischen Erregbarkeit der Muskulatur gemessen.
Zudem ist die Identität eines Verstorbenen aufgrund diverser Ursachen, wie beispielsweise fehlender Dokumente, nicht immer bekannt. Eine zusätzliche Aufgabe der Gerichtsmediziner/innen besteht darin, mittels verschiedener Techniken wie DNA-Proben die Identität der Leiche zu ermitteln.
Arbeit nicht nur am Sektionstisch
Das Aufgabengebiet der Gerichtsmediziner/innen beschränkt sich nicht ausschließlich auf den Sektionssaal. Handelt es sich beispielsweise um ein Tötungsdelikt, so muss ein/e Facharzt/-ärztin für Rechtsmedizin evtl. einige Untersuchungen wie Blut-, Haar- und Speichelproben direkt am Tatort durchführen.
Eine eher seltene, aber nicht ungewöhnliche Aufgabe der Gerichtsmediziner/innen ist die Untersuchung lebender Menschen, welche Opfer von kriminellen Handlungen geworden sind. Die sogenannte klinische Gerichtsmedizin beschäftigt sich mit der Bewertung, Dokumentation und Begutachtung von Körperverletzungen, Misshandlungen oder Vergewaltigungen. Hierzu stehen sie im Austausch mit dem für die Spurenkunde zuständigen Landes- bzw. Bundeskriminalamt.
Gerichtsmediziner/in– Ausbildung
Um als Facharzt/-ärztin für Gerichtsmedizin tätig sein zu können, genügt leider keine reine Berufsausbildung. Die Tätigkeit der Gerichtsmediziner/innen setzt ein umfangreiches allgemeines Medizinstudium aus zwölf Semestern und die zusätzliche Facharztausbildung für Rechtsmedizin voraus.
Zugangsvoraussetzungen
Wer als Gerichtsmediziner /in tätig werden möchte, sollte nicht nur viel Zeit einplanen, sondern auch äußerst geduldig sein. Denn um als Gerichtsmediziner/in tätig sein zu können, ist das Absolvieren eines allgemeinen Medizinstudiums die Grundvoraussetzung.
Die Vergabe der Studienplätze ist zudem an den Numerus Clausus (NC) gebunden, welcher den angehenden Medizinstudenten/-innen den Einstieg aufgrund begrenzter Studienplätze zunehmend erschwert. Ergo: Je besser die Abiturnote, umso größer die Chance auf einen heiß begehrten Platz im Medizinstudium. Da dies je nach Hochschule und Studienort unterschiedlich sein kann, empfiehlt sich eine kurze Vorabrecherche online oder eine Anfrage per E-Mail.
Wer das Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und eine Approbation erhalten hat, kann im nächsten Schritt als Assistenzarzt/-ärztin eine Facharzt-Ausbildung in der Rechtsmedizin durchlaufen.
Ausbildungsform und Ausbildungsaufbau
Das allgemeine Medizin-Studium, welches sich über rund 12 Semester erstreckt, setzt sich aus Vorlesungen, Seminaren und Kursen zusammen. Im späteren Verlauf des Studiums müssen die angehenden Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner ihre erlernten theoretischen Kenntnisse in der Praxis umsetzen.
Im Rahmen sogenannter Präparierkurse sezieren die Studenten/-innen der allgemeinen Medizin bereits Leichen. Während der letzten, praktischen Semester, absolvieren sie ein praktisches Jahr im Krankenhaus. Hier können die angehenden Gerichtsmediziner/innen frei entschieden auf welchem Gebiet sie ihr Praxisjahr absolvieren möchten.
Als letzte Hürde muss zusätzlich eine fünfjährige Facharztweiterbildung im Gebiet der Rechtsmedizin absolviert werden. Von den 60 Monate müssen mindestens je 6 Monate in den Gebieten Pathologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie absolviert werden. Bis zu weiteren 6 Monaten in den Gebieten Pathologie oder Anatomie, Öffentliches Gesundheitswesen, Pharmakologie und Toxikologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie können angerechnet werden.
Ausbildungsinhalte
Das Medizinstudium umfasst eher allgemeine Inhalte wie Chemie, Biologie, Physik, Physiologie, Chirurgie, Dermatologie, Innere Medizin, Orthopädie oder Pathologie.
Die fünfjährige Facharztweiterbildung konzentriert sich auf das Gebiet der Gerichtsmedizin und vermittelt Lerninhalte wie
- Durchführung der Leichenschau
- Beschreibung und Bewertung von Leichenschaubefunden
- rechtsmedizinische Sektionstechniken
- Bewertung makroskopischer und mikroskopischer Befunde
- Ermittlung des Kausalzusammenhangs bei der Todesermittlung unter Einbeziehung der Ermittlungsakten und Untersuchungsergebnisse
- Erstellung von schriftlichen und mündlichen Gutachten
- Asservierung, Auswertung und Beurteilung von Spuren
- Materialsicherung
- Beurteilung von Verletzungen und Intoxikationen bei Lebenden und Toten
- Forensische Molekulargenetik
- strafrechtliche, verkehrs- und versicherungsmedizinische Fragestellungen einschließlich
- forensischer Biomechanik (Analyse von Bewegungen zur Unfallforschung)
- forensicher Traumatologie (kriminologische Untersuchung von Verletzungen)
- forensischer Anthropologie (Identifikation von Menschen, Altersbestimmung, Vaterschaftsbestimmung, Zwillingsdiagnose)
- forensischer Odontologie (Identifikation unbekannter Leichen über das Zahnsystem)
- Befunddokumentation
- Beurteilung von Tat- und Fundorten
- forensische Anwendung von bildgebender Verfahren
- histologische Untersuchungen
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren | Richtzahl notwendiger Ausführungen |
Beschreibung und Bewertung von Leichenschaubefunden | 400 |
Befunddokumentation und -beurteilung von Tat- und Fundorten | 25 |
gerichtliche Obduktionen mit Begutachtung des Zusammenhangs zwischen morphologischem Befund und Geschehensablauf | 300 |
histologische Untersuchungen | 2.000 |
Beurteilung von Spurenbildern und Spurenasservierung | 10 |
mündliche und schriftliche Gutachten für das Gericht | 200 |
forensisch-osteologische bzw.-odontologische Expertisen | 25 |
Ausbildungsdauer
Der Weg zum/-r Gerichtsmediziner/in ist lang, denn die Dauer des Studiums der allgemeinen Medizin umfasst rund 12 Semester und somit eine Dauer von circa 6 Jahren. Für die Weiterbildung zum/-r Facharzt/-ärztin der Gerichtsmedizin schlagen zusätzlich 5 Jahre zu Buche. Wer sich also dafür entscheidet das Berufsbild Gerichtsmediziner/in ausüben zu wollen, ist mindestens 11 Jahre mit dessen Ausbildung beschäftigt.
Ausbildungsorte
Den Studiengang der Allgemeinmedizin bieten in Deutschland derzeit rund 38 Universitäten an. Von Hamburg über Berlin, Düsseldorf, Köln oder München – die Auswahl ist groß und wenn die Zugangsvoraussetzungen wie der Numerus Clausus passend sind, stehen den angehenden Medizinstudenten/innen nahezu alle Türen offen, sich deutschlandweit für ein Medizinstudium niederzulassen.
Die Facharztausbildung zum/-r Gerichtsmediziner/in findet an Weiterbildungsstätten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Weiterbildungsordnung wie rechtsmedizinischen Instituten von Universitäten und an weiteren Kliniken statt.
Ausbildungsabschluss
Das Medizinstudium setzt sich generell aus 3 großen Prüfungen zusammen. Das Physikum ist der 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung und besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Der 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung erfolgt ebenfalls in schriftlicher Form und ist noch vor dem Praxisjahr zu absolvieren.
Nach dem Praxisjahr gilt es die letzte Hürde des 3. Abschnittes der ärztlichen Prüfung in mündlicher Form abzulegen.
Insgesamt müssen drei Voraussetzungen für die Anmeldung zur Facharztprüfung erfüllt werden:
- Mindestweiterbildungszeiten
- Abarbeitung der Weiterbildungsinhalte mit Log-Buch
- Facharztzeugnis
Die Facharztprüfung ist eine nicht-öffentliche, mündliche Prüfung, die mindestens 30 Minuten dauert und die Kenntnisse über die erworbenen Inhalte laut Weiterbildungsordnung prüft.
Perspektiven nach der Ausbildung
Die klassischen Stellen für Gerichtsmediziner/innen sind eher rar. Allerdings haben sie gute Chancen in anderen Bereichen unterzukommen. Aufgrund ihrer fundierten naturwissenschaftlichen Ausbildung können sie auch in Pharmaunternehmen oder privaten Biologielaboren eine Stelle finden oder in die Forschung gehen.
Gerichtsmediziner/in – Aufgaben im Arbeitsalltag
Die Aufgabenbereiche der Fachärzte/-innen für Gerichtsmedizin und ihre Arbeitsalltag in Abteilungen für forensische Medizin ist vielfältig und bedarf eines breiten medizinischen Fachwissens.
Durchführung der Leichenschau
Zu den gängigsten Aufgaben der Gerichtsmediziner/-innen zählt die Durchführung der Leichenschau. Eine solche Leichenschau findet im sogenannten Sektionssaal statt. Hier wird im wahrsten Sinne des Wortes auf Herz und Nieren geprüft, ob der Verstorbene eines natürlichen oder unnatürlichen Todes gestorben ist.
Mittels einer solchen Obduktion hält die Gerichtsmedizinerin oder der Gerichtsmediziner alle möglichen Details fest, die ihm Aufschluss über die Todesursache liefern könnten. Liefern die Organe der bzw. des Verstorbenen Hinweise auf Drogenrückstände oder sind gar äußere Gewalteinwirkungen zu erkennen? Jedes Detail kann wichtige Erkenntnisse für die Justiz liefern.
Untersuchung von lebenden Opfern
Neben der Begutachtung von Todesfällen, fällt auch die Untersuchung lebender Opfer zu den Hauptaufgaben der Gerichtsmediziner/innen. Solche Untersuchungen können beispielsweise im Auftrag der Staatsanwaltschaft angeordnet werden und finden direkt im Institut für Rechtsmedizin oder anderen medizinischen Einrichtungen statt.
Untersucht werden dann nicht nur Opfer, sondern auch Tatverdächtige, die in Zusammenhang mit einem Körperverletzungsdelikt stehen. Im Rahmen der forensisch-gynäkologischen Untersuchung, begutachten die Gerichtsmediziner/innen jedoch auch Opfer von sexuellen Übergriffen.
Berichterstattung vor Gericht
Nicht selten ist die Präsenz der Rechtsmediziner/innen vor Gericht gefragt. Sie werden dort wie Zeugen/-innen des Prozesses behandelt, welche wahrheitsgemäße Aussagen über den vorliegenden Fall treffen müssen. Die Aufgabe der Gerichtsmediziner/innen besteht dort darin, die Ergebnisse des vorab verfassten Berichts über die Obduktion des Verstorbenen während des Gerichtsverfahrens vorzutragen.
Weitere Aufgaben
Das Ausfüllen von Berichten und Urkunden ist für Gerichtsmediziner/innen im Arbeitsalltag genauso wichtig wie die Untersuchungen von Patienten/-innen sowie Leichen. Zudem erstellen sie chemisch-toxikologische Analysen, um Alkohol, Betäubungsmittel oder giftige Substanzen im Blut der Opfer von Gewaltverbrechen festzustellen. Auch DNA-Untersuchungen und Haar-, Blut- Speichel- und Urin- Analysen gehören zum Berufsalltag.
Gerichtsmediziner/in– Gehalt in der Ausbildung
Während des Medizinstudiums erhalten die angehenden Gerichtsmediziner/innen keine Vergütung. Viele Studentinnen und Studenten finanzieren sich das Studium mittels BAföG, Stipendium, Studienkredit oder im Rahmen von Studentenjobs. Während der Facharztausbildung starten die angehenden Fachärzte/-innen in der Regel mit dem Assistenzarzt-Gehalt, entsprechend dem gültigen Tarifvertrag, welches sich von Jahr zu Jahr etwas steigert.
Gerichtsmediziner/-in Gehalt im weiteren Berufsleben
Das Gehalt von Gerichtsmedizinern/-innen ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Neben der Größe des Unternehmens ist vor allem die bereits erlangte Berufserfahrung entscheidend. Zudem richtet sich das Gerichtsmediziner-Gehalt nach Art und Größe der Institution, bei der sie beschäftigt sind.
In der Regel sind Rechtsmediziner/innen als angestellte Fachärzte/-innen tätig. Für die Entlohnung ist daher der jeweilige Tarifvertrag ausschlaggebend. Durchschnittlich liegt das Gehalt des/-r Gerichtsmediziners/-in bei rund 3.500 und 4.300 Euro brutto monatlich. Weißt man jedoch einige Jahre Berufserfahrung auf, ist ein monatlicher Verdienst von 4.000 und 5.000 Euro brutto nicht unrealistisch.
Werden zusätzlich noch Führungsaufgaben übernommen oder tragen die Gerichtsmediziner/innen Verantwortung für Personal, verbessert sich die finanzielle Situation noch einmal deutlich und Spitzengehälter um die 6.800 Euro brutto im Monat sind möglich.
Gerichtsmediziner/in – Arbeitszeiten
Eine besondere Voraussetzung für den Beruf als Gerichtsmediziner/in ist Flexibilität, denn die Arbeitszeiten sind äußerst anspruchsvoll.
Da sich die meisten Verbrechen nun einmal in der Nacht zutragen, ist das spätnächtliche Ausrücken für die Mediziner/innen keine Seltenheit. Zudem ist auch die Arbeit an Feiertagen und Wochenenden üblich und erschwert die Work-Life-Balance.
Gerichtsmediziner/in – Wo kann gearbeitet werden?
Die Fachkenntnisse der hochqualifizierten Fachärzte/-innen im Bereich der Rechts- und Gerichtsmedizin sind in vielen Bereichen des Medizinsektors gefragt. In den meisten Fällen finden sie jedoch Anstellung in Krankenhäusern, rechtsmedizinischen Instituten oder Universitäten. Auch an Landes- und Bundeskriminalämter, gerichtsmedizinischen Dienste sowie Arbeitgeber in der Forschung und Lehre können sie ihre Bewerbung schicken.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, als Berater/in, als Sachverständige/r für die Pharmaindustrie oder als Experte/-in für Strafverteidiger zu arbeiten. Im Rahmen dieser Tätigkeit verfassen Gerichtsmediziner/innen Gutachten oder beurteilen die Dokumentationen anderer Ärztinnen und Ärzte als Zweitgutachter. Eine zusätzliche nicht unübliche Tätigkeit, der viele Gerichtsmediziner/innen zusätzlich nachkommen, ist die Tätigkeit als Fachjournalist/in oder Autor/in.
Facharzt/ärztin Stellenangebote
Gerichtsmediziner/in – Weiterbildungsmöglichkeiten
Aufgrund der naturwissenschaftlichen und medizinischen Ausbildung, die Gerichtsmediziner/innen während ihres Studiums und der anschließenden Facharztausbildung genossen haben, stehen ihnen zahlreiche Karrierewege offen. So können sie nicht nur eine der renommierten Gerichtsmediziner-Stellen ergattern, sondern haben darüber hinaus auch beste Chancen, in der Pharmaindustrie oder in privaten medizinischen Laboren tätig zu werden.
Wer die Karriereleiter noch weiter hinaufsteigen will – dem bieten sich zudem zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten. So streben einige Medizinerinnen und Mediziner den Doktor-Titel an. Hierfür promovieren die meisten Fachärzte/-innen entweder schon während des Studiums oder im Anschluss daran. Wer den Titel Professor/in erwirbt, dem eröffnet sich sogar eine mögliche akademische Laufbahn, mit welcher die Gerichtsmediziner/innen an Universitäten tätig werden können, um ihr breites medizinisches Fachwissen an die nächste Generation weiterzugeben.
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Häufige Fragen
- Was ist ein/e Gerichtsmediziner/in?
- Wie viel verdient man als Gerichtsmediziner/in?
- Was muss man als Gerichtsmediziner/in wissen?
- Was schreibe ich in einer Bewerbung für eine Stelle als Gerichtsmediziner/in?
- Wie lange dauert die Ausbildung zum/-r Gerichtsmediziner/in?
- Was kann man nach der Gerichtsmediziner-Ausbildung machen?
- Wie läuft die Ausbildung zum/r Gerichtsmediziner/in ab?
Ein/e Gerichtsmediziner/in ist ein fester Bestandteil der Rechtsmedizin und kommt dann zum Einsatz, wenn es darum geht, unnatürliche Todesfälle aufzuklären.
Die Höhe des Gerichtsmediziner-Gehalts richtet sich im öffentliche Dienst nach dem Tarifvertrag. In privaten Einrichtungen wird das Gehalt von der Institution selbst festgelegt. Zum Berufseinstieg liegt das Gehalt der Gerichtsmediziner/innen bei rund 3.500 Euro, während mit zunehmender Berufserfahrung auch Spitzengehälter von bis zu 6.800 Euro brutto im Monat denkbar sind.
Gerichtsmediziner/innen benötigen Kenntnisse in den Bereichen Chemie, Biologie, Chirurgie, Innere Medizin oder auch Pathologie. Sie erstellen schriftliche und mündliche Gutachten, beurteilen Spuren und werten diese aus. Führen Obduktionen durch oder erstellen chemisch-toxikologische Analysen, um Alkohol oder gar Betäubungsmittel im Blut der Opfer nachweisen zu können.
Auch als Gerichtsmediziner/in sollten man die Grundlagen für eine gute Bewerbung berücksichtigen: Motivationsschreiben, Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Zertifikate vorhanden sein. Der Lebenslauf sollte lückenlos sein, die Auswahl auf der Zeugnisse und Zertifikate auf die wichtigsten beschränkt werden.
Für die Facharztweiterbildung zum/-r Gerichtsmediziner/in müssen die angehenden Fachärzte/-innen für Rechtsmedizin rund 5 Jahre einplanen. Allerdings setzt die Weiterbildung zum/-r Gerichtsmediziner/in ein allgemeines Medizinstudium voraus, welches rund 12 Semester umfasst.
Gerichtsmediziner/innen können neben der grundlegenden Arbeit in der Rechtsmedizin u.a. promovieren, um beispielsweise in der Lehre an Universitäten tätig zu werden und dort ihr Fachwissen weiterzugeben.
Um als Gerichtsmediziner/in tätig sein zu können, ist das Absolvieren eines allgemeinen Medizinstudiums die Grundvoraussetzung. Die eigentliche Facharztausbildung zum/-r Rechtsmediziner/in findet an Universitäts- oder Hochschulkliniken, sowie an rechtsmedizinischen Instituten statt und beträgt rund 5 Jahre.