Im Beruf Haus- und Familienpfleger/in beträgt das Durchschnittsgehalt 2.489 € brutto pro Monat, was einem Jahresgehalt brutto von 29.868 € entspricht. Das Einstiegsgehalt liegt bei 2.500 € brutto pro Monat. Zum Berufseinstieg kann man also mit einem Gehalt als Haus- und Familienpfleger/in von 30.000 € pro Jahr rechnen.
Ausführliche Informationen zum Verdienst als Haus- und Familienpfleger/in nach bestimmten Kriterien wie Alter, Berufserfahrung, Qualifikation und Tarifverträgen liefert der folgende Artikel.
Braucht eine Person oder Familie aufgrund schwerer Lebensumstände Hilfe im Haushalt oder in der Pflege, stehen ihnen Familienpfleger zur Seite und unterstützen Menschen aller Altersgruppen in den unterschiedlichsten Lebenslagen. Als Familienpfleger betreut man pflegebedürftige Menschen oder Familien und einzelne Personen in Notsituationen. Die Hilfe kann benötigt werden, wenn eine Person in der Familie vorübergehend arbeitsunfähig ist, eine Person aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung pflegebedürftig ist oder alleinstehende ältere Menschen schlichtweg etwas Unterstützung im Alltag brauchen. Ihr Berufsalltag sieht dementsprechend sehr unterschiedlich aus, da viele verschiedene Aufgaben auf sie zukommen können. Je nach Bedarf übernehmen sie zum Beispiel Aufgaben im Haushalt, wie Wäsche waschen, putzen, einkaufen und kochen, sie betreuen aber auch Familienangehörige und helfen Kindern bei den Schulaufgaben. Pflegebedürftigen Menschen helfen sie beim Ankleiden, der Körperpflege, Nahrungsaufnahme und übernehmen Pflegemaßnahmen, wie das Wechseln von Verbänden oder Verabreichen von Medikamenten.
Doch wie sieht das Gehalt in diesem wertvollen Beruf aus? Um diese Fragen soll es in diesem Beitrag gehen: Wie ist das Gehalt in der Ausbildung und im Beruf, wie sehen die Tarifverträge aus und welche Unterschiede gibt es zwischen Bundesländern, Alter und Geschlecht?
Haus- und Familienpfleger – Gehalt in der Ausbildung
Die Ausbildung als Haus- und Familienpfleger dauert in der Regel drei Jahre und ist eine schulische Ausbildung. Wie bei vielen rein schulischen Ausbildungen findet auch hier keine Vergütung statt und man muss eventuell mit Kosten für die Ausbildung rechnen. So fallen an privaten Schulen Lehrgangsgebühren an, an öffentlichen Schulen ist die Ausbildung zwar kostenfrei, jedoch können auch hier Gebühren für Prüfungen oder die Aufnahme anfallen. Die Voraussetzung für die Ausbildung ist je nach Bundesland unterschiedlich. Allgemein wird in der Regel ein Hauptschulabschluss oder die mittlere Reife vorausgesetzt, teilweise braucht man aber auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit.
Haus- und Familienpfleger – Einstiegsgehalt nach der Ausbildung
Das Einstiegsgehalt bei einem Familienpfleger liegt im Durchschnitt ungefähr bei 2.500 – 2.600 Euro. Jedoch ist zu beachten, dass das Gehalt von einigen Faktoren beeinflusst wird, zum Beispiel dem Bundesland, der Stadt und der Einrichtung, weswegen es auch von diesen Durchschnittswerten abweichen kann. So verdient man bei tarifgebundenen Einrichtungen meist mehr als bei privaten Einrichtungen. Tariflich geregelte Gehälter haben außerdem den Vorteil, dass die Vergütung stetig steigt, da man alle paar Jahre in den Entgeltstufen aufsteigt. Somit muss man keine Gehaltserhöhung verhandeln. Mithilfe von Weiterbildungen kann man außerdem in den Entgeltgruppen aufsteigen und dadurch mehr Geld verdienen. Private Einrichtungen legen in der Regel eigene Gehälter fest, welche individuelle verhandelt werden müssen. Weiterhin spielt auch die Größe der Einrichtung eine Rolle, da größere Einrichtungen im Schnitt mehr zahlen als kleine.
Haus- und Familienpfleger – Gehalt nach Art der Einrichtung
Die Art der Einrichtung hat einen erheblichen Einfluss auf das Gehalt. Ob es sich dabei um Privathaushalte oder eine Einrichtung des Sozialwesens, zum Beispiel eine Sozialstation oder einen ambulanten Familienpflegedienst handelt, entscheidend für das Gehalt ist vor allem die Tarifgebundenheit. Sowohl öffentliche als auch kirchliche Einrichtungen sind in der Regel an Tarifverträge gebunden und bieten somit bessere Gehaltschancen. Private Einrichtungen legen dagegen eigene Gehälter fest, welche meist eher niedriger ausfallen.
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Gehalt im öffentlichen Dienst
Öffentliche Einrichtungen richten sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Bereich Pflege (TVöD-P). Familienpfleger mit einer 3-jährigen Ausbildung kriegen in Gruppe P7, je nachdem wie lange sie im Beruf tätig sind, zwischen 3.304,69 € – 4.066,15 € brutto im Monat.
Entgeltgruppe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
P16 | - | 4.948,85 € | 5.114,94 € | 5.651,24 € | 6.276,41 € | 6.552,17 € |
P 15 | - | 4.847,09 € | 4.999,09 € | 5.379,10 € | 5.833,89 € | 6.007,57 € |
P 14 | - | 4.734,92 € | 4.883,26 € | 5.254,07 € | 5.757,88 € | 5.849,82 € |
P 13 | - | 4.622,78 € | 4.767,43 € | 5.129,03 € | 5.390,13 € | 5.457,55 € |
P 12 | - | 4.398,42 € | 4.535,73 € | 4.878,96 € | 5.089,81 € | 5.187,87 € |
P 11 | - | 4.174,11 € | 4.304,05 € | 4.628,90 € | 4.844,63 € | 4.942,71 € |
P 10 | - | 3.951,87 € | 4.072,74 € | 4.415,60 € | 4.581,08 € | 4.685,28 € |
P 9 | - | 3.770,53 € | 3.951,87 € | 4.072,74 € | 4.305,27 € | 4.403,33 € |
P 8 | - | 3.490,40 € | 3.647,59 € | 3.849,10 € | 4.011,86 € | 4.239,52 € |
P 7 | - | 3.304,69 € | 3.490,40 € | 3.776,15 € | 3.919,00 € | 4.066,15 € |
P 6 | 2.820,44 € | 2.990,59 € | 3.161,86 € | 3.526,14 € | 3.619,00 € | 3.790,39 € |
P 5 | 2.718,00 € | 2.950,63 € | 3.019,01 € | 3.133,28 € | 3.219,01 € | 3.420,40 € |
Gültig von 01.04.2024 bis 31.12.2024
Quelle: TVÖD-P
Gehalt bei kirchlichen Einrichtungen
Kirchliche Einrichtungen, wie die Caritas, Diakonie oder der paritätische Wohlfahrtsverband nutzen ebenfalls Tarifverträge, die sogenannten Arbeitervertragsrichtlinien (AVR). Nach AVR Diakonie (ausgenommen Nassau, Tarifgebiet Ost, Bayern und Hessen) ist das Gehalt in EG 6, mit 3.216,50 € bis 3.698,79 €, dem des öffentlichen Dienstes sehr ähnlich.
Entgeltgruppe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
EG 1 | 2.224,05 € | 2.323,43 € | |||
EG 2 | 2.516,23 € | 2630,27 € | |||
EG 3 | 2.675,21 € | 2.806,33 € | 2.937,44 € | ||
EG 4 | 2.866,72 € | 30007,91 € | 3149,09 € | ||
EG 5 | 3107,22 € | 3261,06 € | 3.414,92 € | 3.568,76 € | |
EG 6 | 3.216,50 € | 3.379,26 € | 3.539,02 € | 3.698,79 € | |
EG 7 | 3.611,31 € | 3.791,27 € | 3.977,12 € | 4.162,95 € | 4.255,89 € |
EG 8 | 3.968,87 € | 4.173,46 € | 4.378,05 € | 4.582,62 € | 4.684,91 € |
EG 9 | 4.337,00 € | 4.560,55 € | 4.784,11 € | 5.007,66 € | 5.119,44 € |
EG 10 | 4.929,40 € | 5183,49 € | 5.437,59 € | 5.691,68 € | 5.818,73 € |
EG 11 | 5.597,58€ | 5.886,11 € | 6.174,63 € | 6.463,17 € | 6.607,44 € |
EG 12 | 5.897,63 € | 6201,63 € | 6.505,64 € | 6809,64 € | 6.961,64€ |
EG 13 | 6.664,83 € | 7.008,38 € | 7.351,92 € | 7.695,46 € | 7.867,25 € |
Gültig von 01.07.2024
Quelle: Entgelttabelle AVR Diakonie
Gehalt bei privaten Einrichtungen
Private Einrichtungen sind in den meisten Fällen nicht tarifgebunden, sondern legen eigene Gehälter fest. Diese Einrichtungen sind auf Gewinne angewiesen und stehen unter einem hohen Wettbewerbsdruck, daher werden die Personalkosten häufig niedrig gehalten und das Gehalt fällt geringer aus. Hier muss das Gehalt also individuell verhandelt werden. Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass man ein überdurchschnittlich gutes Gehalt verhandeln kann oder die Einrichtung sich freiwillig an den bestehenden Tarifverträgen orientiert. Dies stellt jedoch eher die Ausnahme dar. Dafür bieten sie aber häufig andere Benefits an, zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge, womit das niedrigere Gehalt etwas ausgeglichen werden kann.
Haus- und Familienpfleger – Gehalt nach Bundesländern
Neben der Einrichtung und den Tarifverträgen ist das Bundesland, in dem man tätig ist, ein weiterer Einflussfaktor auf das Gehalt. Familienpfleger verdienen zum Beispiel in Baden-Württemberg mit 2.606 Euro besonders gut. Auch in Hessen und Hamburg ist das Gehalt, mit um die 2.600 Euro, überdurchschnittlich gut. Am schlechtesten schneiden Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ab, denn dort beträgt das Gehalt im Durchschnitt um die 2.200 Euro. Wie bei vielen Berufen, ist auch hier ein deutliches Ost-West-Gefälle zu erkennen. Demnach spielt der Arbeitsort eine große Rolle beim Gehalt, sowohl das Bundesland als auch die konkrete Stadt. Grundsätzlich kann man nämlich davon ausgehen, dass in Großstädten besser bezahlt wird als in Kleinstädten.
Die Abbildung zeigt einen Überblick der Durchschnittsgehälter des jeweiligen Bundeslandes, sowie den bundesweiten Mittelwert von 2.384 Euro.
Quelle: gehalt.de
Haus- und Familienpfleger – Gehalt nach Alter und Geschlecht
Das Alter beeinflusst ebenfalls das Gehalt, da man im höheren Alter einiges an Berufserfahrung sammeln konnte und dies in der Regel besser vergütet wird. Für Haus- und Familienpfleger/innen scheint sich diese Regel allerdings nur marginal zu bewahrheiten. So verdienen Familienpfleger mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung im Durchschnitt 2.458 Euro, mit drei bis sechs Jahren sind es 2.470 Euro und mit über neun Jahren 2.492 Euro. Somit steigt das Gehalt über die Jahre hinweg zwar stetig, allerdings nur in winzigen Schritten an.
Berufserfahrung | Bruttoentgelt |
< 3 Jahre | 2.458 € |
3 – 6 Jahre | 2.470 € |
7 – 9 Jahre | 2.482 € |
> 9 Jahre | 2.492 € |
Quelle: gehalt.de
Insbesondere bei tarifglich geregelten Gehältern ist die Gehaltserhöhung jedoch mit steigender Berufserfahrung automatisch gegeben. Abgesehen vom Alter wird das Gehalt weiterhin vom Geschlecht beeinflusst. In der Regel besitzen Frauen schlechtere Gehaltsaussichten als ihre männlichen Kollegen.
Haus- und Familienpfleger – Verdienst im Vergleich mit anderen Berufen
Familienpfleger liegen im Vergleich mit anderen medizinischen Ausbildungsberufen weit unten im Bereich des Gehaltsspektrums. Die nachfolgende Tabelle stellt die Durchschnittsgehälter der Berufe nach der Bundesagentur für Arbeit dar. Der Median (mittleres monatliches Bruttoentgelt) liegt bei 2.489 Euro. Somit verdienen sie deutlich weniger als Fachkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger und auch etwas weniger als medizinische Fachangestellte und Altenpflegehelfer.
Beruf | Bruttogehalt |
Assistenzarzt/-ärztin | 6.620 € |
Fachkrankenpfleger/in im OP | 4.394 € |
Hebamme | 4.007 € |
Krankenschwester/-pfleger/in | 4.007 € |
Altenpfleger/in | 3.611 € |
Medizinische/r Fachangestellte/r | 2.778 € |
Altenpflegehelfer/in | 2.635 € |
Quelle: Entgeltatlas (Bundesagentur für Arbeit)
Mehr Gehalt durch Weiterbildungen
Ist einem das Gehalt zu niedrig können Weiterbildungen aushelfen, da mit höheren Qualifikationen eine bessere Vergütung einhergeht. Aber nicht nur das Gehalt spricht für eine Weiterbildung. Durch die Erweiterung der Fachkenntnisse kann man das Aufgabenfeld ausbauen, mehr Verantwortung übernehmen und somit mehr Abwechslung und Spaß in den Arbeitsalltag bringen. Je nachdem wo das persönliche Interesse liegt gibt es vielfältige Möglichkeiten sich weiterzubilden. Diese werden folgend dargestellt.
Fachweiterbildungen / Spezialisierungen
Bei einer Fachweiterbildung konzentriert man sich auf einen bestimmten Bereich und kann sein Fachwissen weitreichend ausdehnen. Somit qualifiziert man sich dafür mehr Aufgaben aus diesem Gebiet übernehmen zu können und die Verantwortung dafür zu tragen.
Diese Optionen gibt es zum Beispiel:
- Kranken, Altenpflege
- Ambulante Pflege, Haus- und Familienpflege
- Hauswirtschaft
- Kochen, Küche
- Diätküche
- Jugendarbeit, Familienhilfe
- Familienberatung
Administrative Weiterbildungen
Bei diesen Weiterbildungen erhält man insbesondere organisatorische und verwaltungstechnische Kenntnisse. Somit kann man im administrativen Bereich mehr Tätigkeiten übernehmen. Des Weiteren ist häufig die Leitung eines Teams Inhalt der Weiterbildungen, wodurch man eine Führungsposition anstreben kann.
Diese Weiterbildungen gibt es in diesem Bereich:
- Fachwirt/in Gesundheits- und Sozialwesen
- Fachwirt/in Organisation und Führung
- Betriebswirt/in Hauswirtschaft
- Fachhauswirtschafter/in
- Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in
Studium
Wer nach der Ausbildung noch ein Studium in Angriff nehmen will, hat zahlreiche Möglichkeiten im Bereich der Pflege. Voraussetzung für die Zulassung ist in der Regel das Abitur, sollte dies nicht vorhanden sein, gibt es aber manchmal die Möglichkeit sich mit der Ausbildung und Berufspraxis für das Studium zu qualifizieren. Dies hängt aber von der Hochschule und dem konkreten Studiengang ab. Besonders interessant ist für viele ein duales Studium, da das Theoretische mit dem Praktischen verbunden wird und dies einige Vorteile mit sich bringt. Zum Beispiel, dass man weiterhin wertvolle Berufserfahrung sammelt und während des Studiums eine Vergütung erhält, welche eine gewisse finanzielle Sicherheit garantiert.
Diese Studiengänge bieten sich an:
- Gesundheitsförderung, -pädagogik
- Pflegemanagement, -wissenschaft
- Medizin-, Pflegepädagogik
- Gesundheitsmanagement, -ökonomie
- Sozialmanagement
- Soziale Arbeit
Neugierig auf die Gehälter weiterer medizinischer Ausbildungsberufe? Eine Übersicht zu den Artikeln über den Verdienst verschiedener medizinischer Berufe gibt es auf Medi-Karriere unter Gehalt.