Tarifvertrag Kinderpfleger 2025: Das sind die wichtigsten Fakten
- Einstiegsgehalt als ausgebildeter Kinderpfleger: 2.924,89 €
- Einstiegsgehalt als Kinderpfleger mit schwieriger Tätigkeit: 3.091,81 €
- Gehaltserhöhung im TVöD SuE im Vergleich zum vorherigen Zeitraum: 200 Euro Sockelbetrag plus anschließend 5,5 % (mindestens 340 Euro)
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Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) legt den Grundstein für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Der Vertrag sichert faire Arbeitsbedingungen und eine Bezahlung, die regelmäßig der Berufserfahrung angepasst wird. Für Mitarbeiter des öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienstes, wozu beispielsweise der Beruf Kinderpfleger zählt, gilt im Speziellen der TVöD SuE.
TVöD Kinderpfleger 2024 – Entgelttabelle
Kinderpfleger werden nach dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) vergütet. Die für das aktuelle Jahr 2024 geltende Entgelttabelle ist im Folgenden dargestellt. Kinderpfleger werden in Entgeltgruppe S3 eingruppiert.
Gültig von 01.03.2024 bis 31.12.2024 Quelle: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst 2024
Entgeltgruppe 1 2 3 4 5 6 S 18 4.458,20 € 4.571,79 € 5.134,51 € 5.556,51 € 6.189,53 € 6.576,36 € S 17 4.110,52 € 4.395,96 € 4.853,14 € 5.134,51 € 5.697,17 € 6.027,75 € S 16 4.026,38 € 4.304,54 € 4.614,00 € 4.993,81 € 5.415,82 € 5.669,04 € S 15 3.884,14 € 4.149,76 € 4.431,15 € 4.754,68 € 5.275,17 € 5.500,22 € S 14 3.847,03 € 4.109,38 € 4.422,05 € 4.740,10 € 5.091,81 € 5.337,97 € S 13 3.756,97 € 4.012,60 € 4.360,80 € 4.642,12 € 4.993,81 € 5.169,65 € S 12 3.747,09 € 4.002,01 € 4.335,64 € 4.631,04 € 4.996,80 € 5.151,53 € S 11b 3.697,55 € 3.948,84 € 4.125,39 € 4.575,55 € 4.927,22 € 5.138,23 € S 11a 3.631,49 € 3.877,94 € 4.053,00 € 4.501,47 € 4.853,14 € 5.064,15 € S 10 3.394,81 € 3.718,24 € 3.879,97 € 4.363,14 € 4.757,25 € 5.080,96 € S 9 3.371,39 € 3.598,79 € 3.864,55 € 4.253,22 € 4.620,71 € 4.902,44 € S 8b 3.371,39 € 3.598,79 € 3.864,55 € 4.253,22 € 4.620,71 € 4.902,44 € S 8a 3.303,85 € 3.526,31 € 3.755,83 € 3.973,29 € 4.185,86 € 4.409,39 € S 7 3.223,59 € 3.440,19 € 3.655,70 € 3.871,17 € 4.032,82 € 4.276,40 € S 4 3.091,81 € 3.298,76 € 3.487,33 € 3.615,30 € 3.736,51 € 3.925,36 € S 3 2.924,89 € 3.119,62 € 3.300,78 € 3.467,12 € 3.543,23 € 3.634,14 € S 2 2.719,14 € 2.838,41 € 2.926,64 € 3.022,45 € 3.130,19 € 3.237,95 €
TVöD Kinderpfleger 2023 – Entgelttabelle
Zum direkten Vergleich ist hier die Übersicht der Zahlen aus der vorherigen Tarifrunde aufgeführt. Da es für das Jahr 2023 eine Nullrunde hinsichtlich der Tabellenentgelte gab, entsprechen die Daten der Tarifrunde von 2022.
Gültig von 01.04.2022 bis 29.02.2024 Quelle: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst 2024
Entgeltgruppe 1 2 3 4 5 6 S 18 4.025,78 € 4.133,45 € 4.666,83 € 5.066,83 € 5.666,85 € 6.033,52 € S 17 3.696,23 € 3.966,79 € 4.400,13 € 4.666,83 € 5.200,16 € 5.513,51 € S 16 3.616,47 € 3.880,13 € 4.173,46 € 4.533,47 € 4.933,48 € 5.173,50 € S 15 3.481,65 € 3.733,42 € 4.000,14 € 4.306,81 € 4.800,16 € 5.013,48 € S 14 3.446,47 € 3.695,15 € 3.991,52 € 4.292,99 € 4.626,36 € 4.859,69 € S 13 3.361,11 € 3.603,41 € 3.933,46 € 4.200,11 € 4.533,47 € 4.700,14 € S 12 3.351,74 € 3.593,73 € 3.909,61 € 4.189,61 € 4.536,30 € 4.682,97 € S 11b 3.304,79 € 3.542,98 € 3.710,32 € 4.137,01 € 4.470,35 € 4.670,36 € S 11a 3.242,17 € 3.475,77 € 3.641,71 € 4.066,80 € 4.400,13 € 4.600,14 € S 10 3.021,30 € 3.328,24 € 3.481,71 € 3.940,29 € 4.314,28 € 4.621,48 € S 9 2.995,63 € 3.211,18 € 3.463,08 € 3.831,49 € 4.179,82 € 4.446,86 € S 8b 2.995,63 € 3.211,18 € 3.463,08 € 3.831,49 € 4.179,82 € 4.446,86 € S 8a 2.931,61 € 3.142,47 € 3.360,03 € 3.566,15 € 3.767,64 € 3.979,52 € S 7 2.855,54 € 3.060,84 € 3.265,12 € 3.469,36 € 3.622,58 € 3.853,46 € S 4 2.730,63 € 2.926,79 € 3.105,53 € 3.226,82 € 3.341,72 € 3.520,72 € S 3 2.572,41 € 2.756,99 € 2.928,70 € 3.086,37 € 3.158,51 € 3.244,68 € S 2 2.377,38 € 2.490,44 € 2.574,07 € 2.664,88 € 2.767,00 € 2.869,15 €
TVöD Kinderpfleger 2024 – Eingruppierungen
Die Höhe des Grundgehalts eines Mitarbeiters im öffentlichen Dienst wird zunächst durch seine Eingruppierung festgelegt. Diese Eingruppierung basiert auf mehreren Kriterien und kann sich im Laufe eines langen Arbeitsverhältnisses ändern. Angestellte haben zudem die Möglichkeit, ihre Eingruppierung im TVöD-SuE selbst zu beeinflussen, beispielsweise durch berufliche Weiterbildungen oder die Erweiterung des persönlichen Verantwortungsbereichs. Dies ist vor allem in finanzieller Hinsicht für Kinderpfleger empfehlenswert, wie sich im Folgenden zeigen wird.
Entgeltgruppen TVöD Kinderpfleger
In welche Entgeltgruppe man innerhalb des TVöD SuE eingruppiert wird, ist maßgeblich von der beruflichen Qualifikation und der persönlichen Position abhängig. Bei einem Blick auf die oben eingefügte Tabelle erkennt man, dass sich das Gehalt mit steigender Entgeltgruppe deutlich erhöht. Kinderpfleger starten im Tarifvertrag in der Entgeltgruppe S3, also im unteren Spektrum der Gehälter.
Durch die Übernahme von komplexen Aufgaben lässt sich jedoch schon eine höhere Gruppe erzielen. Die oberen Entgeltgruppen sind hingegen für leitende Positionen von Kindertagesstätten reserviert. In diesem Bereich ist die individuelle Gruppe zudem davon abhängig, wie viele Kita-Plätze es in der jeweiligen Institution gibt. Der Vertrag unterscheidet hier mehrere Abstufungen zwischen 40 und 180 Plätzen.
Insgesamt weist der TVöD SuE 17 verschiedene Entgeltgruppen auf. S5 und S6 fehlen jedoch komplett. Dafür werden die Gruppen S8 und S11 jeweils in a und b unterteilt. Die anschließende Übersicht zeigt sozusagen die “Aufnahmekriterien” in die jeweiligen Entgeltgruppen (Ausnahme: Für Gruppe S10 gibt es laut Tarifvertrag keine spezifischen Vorgaben).
Quelle: Öffentlicher Dienst: TVöD SuE Eingruppierung für Erzieher nach Tätigkeitsmerkmale
Entgeltgruppe Tätigkeit als S 18 Leiter in Kita (ab 180 Plätzen), Leiter in Erziehungsheimen S 17 Leiter in Kita (ab 130 Plätzen) S 16 Leiter in Kita (ab 100 Plätzen) S 15 Leiter in Kita (ab 70 Plätzen) S 14 Sozialarbeiter mit Garantenstellung S 13 Leiter in Kita (ab 40 Plätzen) S 12 Sozialarbeiter mit schwieriger Tätigkeit S 11b Sozialarbeiter S 11a Stv. Leitung Behinderteneinrichtung S 10 - S 9 Leiter in Kita, koordinierender Erzieher, Heilpädagoge S 8b Erzieher mit schwieriger Tätigkeit S 8a Erzieher S 7 Gruppenleiter in Werkstatt S 4 Kinderpfleger mit schwieriger Tätigkeit S 3 Kinderpfleger S 2 Beschäftigter als Kinderpfleger
Entgeltstufen TVöD Kinderpfleger
Die Entgeltstufen sind der zweite Bestandteil der Entgelttabellen des TVöD für Kinderpfleger. Sie sind in der horizontalen Ebene dargestellt und korrelieren mit der Anzahl an absolvierten Berufsjahren. Grundsätzlich gilt: Je größer die Stufe innerhalb einer Entgeltgruppe, desto üppiger fällt das monatliche Bruttogehalt aus. Berufliche Neueinsteiger starten in der Regel in der Stufe 1. Anschließend gibt es ein spezifisches System, nach wie vielen Jahren man in die nächsthöhere Stufe aufsteigt. Die Regelung diesbezüglich sieht wie folgt aus:
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1
- Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2
- Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5
Im TVöD SuE gilt jedoch in dieser Hinsicht eine Ausnahme: In der Entgeltgruppe 8b erreicht man Stufe 5 nach sechs Jahren in Stufe 4 und man steigt erst nach acht Jahren in Stufe 5 in die Stufe 6 auf. In der EG 8b muss man also länger durchhalten, bis sich das persönliche Tabellenentgelt (aufgrund einer höheren Stufe) erhöht.
Als Berufserfahrung gilt hierfür zum einen die Erfahrungszeit in dem jeweiligen Beruf. Zum anderen zählen aber auch Praktikumszeiten in der gleichen Stellung. Beim einem Stellungswechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes ist es in der Regel möglich, die bereits erworbene Stufe beizubehalten (sofern ein vergleichbarer Tarifvertrag gültig ist).
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TVöD Kinderpfleger Tarifrunde 2024 – Die Ergebnisse
Die letzte Tarifeinigung für den TVöD SuE fand im April 2023 statt. Dabei wurde zum einen ein Inflationsausgleich von 1.240 Euro für Juni 2023 ausgehandelt. Zum anderen konnten sich die Arbeitnehmer von Juli 2023 bis Februar 2024 über eine monatliche Sonderzahlung von 220 Euro freuen. Beide Extrazahlungen waren steuer- und abgabefrei.
Zum ersten März 2024 haben sich die Tabellenentgelte für Kinderpfleger und Co zudem zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend nochmals um 5,5 Prozent erhöht. Über alle Entgeltgruppen hinweg sollte die Gehaltssteigerung mindestens 340 Euro betragen. Wurde dieser Betrag mit den beiden Schritten nicht erreicht, gab es stattdessen eine Erhöhung um eben diese 340 Euro. Für die Entgeltgruppe S3, in welche die Kinderpfleger eingruppiert werden, betrug das Plus zwischen 352,48 (Stufe 1) und 389,46 Euro (Stufe 6).
Die Laufzeit des aktuellen TVöD SuE beträgt zwei Jahre. Das Startdatum wurde rückwirkend auf den ersten Januar 2023 datiert. Dementsprechend endet die Gültigkeit am 31. Dezember 2024 und es wird Anfang 2025 neue Verhandlungen geben. Diese werden mit großer Spannung erwartet, da im Arbeitsumfeld des Sozial- und Erziehungsdienstes ein besonders großer Fachkräftemangel besteht. Aktuell fehlen über 125.000 Erzieherinnen und Erzieher in Kinderbetreuungseinrichtungen.
TVöD Kinderpfleger – Einrichtungen
Rund drei Viertel aller Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst arbeiten im öffentlichen Dienst und sind somit dem TVöD SuE unterstellt. Demnach ist der Tarifvertrag nicht nur für Kinderpfleger, sondern auch für Erzieher, Kindergärtner und Personen in leitenden Positionen gültig. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 400.000 Beschäftigte im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst. Diese arbeiten beispielsweise in Kindertagesstätten, Behindertenheimen und Erziehungsanstalten. Sofern diese Einrichtungen in öffentlicher Hand sind, das heißt zum Bund oder zur Kommune gehören, gilt dort der Tarifvertrag des öffentlichen Diensts für den Sozial- und Erziehungsdienst.
TVöD Kinderpfleger – Regelungen
Die Tarifabkommen zwischen öffentlichen Arbeitgebern und Gewerkschaften umfassen weit mehr als nur die festgelegten Grundgehälter. Im TVöD SuE werden grundlegende Arbeitsbedingungen, Gehälter (einschließlich Sonder- und Jahreszahlungen) sowie Urlaubsansprüche geregelt, was auch für den Beruf des Kinderpflegers gilt.
Der kontinuierliche Dialog zwischen den Arbeitgebern und den vertragsschließenden Gewerkschaften ist entscheidend, um nicht nur eine gerechte und zeitgemäße Entlohnung der Kinderpfleger sicherzustellen, sondern auch um adäquate Schutzfristen (wie beim Mutterschutz), Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit und Urlaubszeiten, Qualitätssicherungsmaßnahmen und zusätzliche Leistungsanreize zu gewährleisten.
Urlaub
Bei den Regelungen bezüglich Urlaub sind die Kinderpfleger an den allgemeinen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gebunden, welcher sich wiederum an die Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes halten muss. Dementsprechend hat jeder Arbeitnehmer pro Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Für Kinderpfleger im öffentlichen Dienst beläuft sich dieser Anspruch bei einer regulären 5-Tage-Woche auf 30 Urlaubstage jährlich. Bei einer davon abweichenden Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit erhöht / erniedrigt sich der Anspruch entsprechend (z. B. 24 Tage bei 4-Tage-Woche, 36 Tage bei 6-Tage-Woche etc.).
Den vollen Urlaubsanspruch besitzt man jedoch erstmalig, wenn das Arbeitsverhältnis über sechs Monate besteht. Vorher hat man lediglich ein Recht auf Teilurlaub (ein Zwölftes des Jahresurlaubs für jeden vollendeten Monat). Die Urlaubsübertragung auf das Folgejahr ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Zusatzurlaub gibt es für Angestellte, die im Wechsel- und Schichtdienst arbeiten sowie für Schwerbehinderte (fünf zusätzliche Tage pro Jahr). Bei Vorliegen eines wichtigen Grunds kann zudem Sonderurlaub erteilt werden. Für diesen gibt es allerdings (im Vergleich zum regulären Urlaub) keine Entgeltfortzahlung.
Wochenarbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt gemäß dem Tarifvertrag 39 Stunden. Daneben gibt es für Überstunden und anderweitige, besondere Arbeitszeiten je Stunde gewisse Zeitzuschläge:
Besondere Arbeitszeit Zeitzuschlag Überstunden (Gruppen 1 bis 9) 30 % Überstunden (Gruppen 10 bis 15) 15 % Nachtarbeit 20 % Sonntagsarbeit 25 % Feiertagsarbeit (ohne Freizeitausgleich) 135 % Feiertagsarbeit (mit Freizeitausgleich) 35 % 24.12. und 31.12. 35 % Samstage (13 bis 21 Uhr, außerhalb Schichtarbeit) 20 %
Regelungen für Teilzeit-Kinderpfleger
Bei einer Anstellung in Teilzeit werden Tabellenentgelte, Jahressonderzahlungen und Urlaubstage anhand der abgeleisteten Stundenzahl pro Woche anteilig (im Vergleich mit einer Vollzeitstelle) berechnet.
Jahressonderzahlungen
Jeder Kinderpfleger hat Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern er zum 1. Dezember eines Jahres beim öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Der Anspruch besteht auch mit einem befristeten Vertrag. Die Bemessungsgrundlage für diese Sonderzahlung stellt der Durchschnitt der Monatsgehälter von Juli bis September dar. Seit 2023 haben die Tarifgebiete West und Ost die gleichen Vorgaben bezüglich der Jahressonderzahlung:
- Gruppen S2 – S9: 84,51 %
- Gruppen S10 – S18: 70,28 %
(Vergleiche Tarifgebiet Ost 2022: 81,51 % für S2 – S9)
Anhand dieser Prozentsätze werden zunächst die Bruttobeträge berechnet. Diese müssen jedoch anschließend noch versteuert werden.
Brennpunkt Berlin
Da es in soziostrukturell belasteten Stadtteilen besonders an Erzieherinnen fehlt, zahlt die Stadt Berlin Beschäftigten in solchen Kitas eine monatliche Zulage von 300 Euro. Diese Zulage wird mit Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz finanziert.
Aktuelle Stellenangebote als Kinderpfleger/in
Häufige Fragen
- Was ist der TVöD Kinderpfleger?
- Welche Zulagen gibt es im TVöD Kinderpfleger?
- Wie viel Weihnachtsgeld gibt es im TVöD Kinderpfleger?
- Wann kommt es zu einer Lohnerhöhung im TVöD Kinderpfleger?
- Welche Entgeltgruppe gilt für einen Kinderpfleger im TVöD Kinderpfleger?
Beim TVöD Kinderpfleger handelt es sich genauer gesagt um den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Sozial- und Erziehungsdienst, kurz “TVöD SuE”. Der Vertrag sichert faire Arbeitsbedingungen und eine Bezahlung, die regelmäßig der Berufserfahrung angepasst wird. Für Kinderpfleger des öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienstes wird innerhalb dieses Vertrags das Gehalt anhand von Entgelttabellen festgelegt. Außerdem gibt es weitere Regelungen bezüglich Urlaubszeiten, Jahressonderzahlungen und Zeitzuschlägen.
Die profitabelste Zulage nach TVöD SuE ist die Jahressonderzahlung, die alle Kinderpfleger erhalten, die zum 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis nach TVöD SuE stehen. Die Entgeltgruppen S2 bis S9 erhalten dabei eine Zahlung in Höhe von 84,51 Prozent von ihrem durchschnittlichen Monatseinkommen. Für die Gruppen S10 bis S18 sind es hingegen 70,28 Prozent. Der Betrag muss jedoch zuvor versteuert werden. Darüber hinaus gibt es weitere Zulagen, beispielsweise für Wochenend-, Feiertags- und Schichtdienste.
Das Weihnachtsgeld nach TVöD SuE entspricht den Jahressonderzahlungen, die nach Tarif beschäftigte Kinderpfleger im Dezember erhalten. Für Kinderpfleger gibt es 84,51 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens in den Monaten Juli bis September. Legt man die aktuellen Tabellenentgelte zugrunde, beträgt das Weihnachtsgels somit zwischen 2.471,82 (Stufe 1) und 3.071,21 Euro brutto (Stufe 6).
Nach dem TVöD SuE für Kinderpfleger kann man auf zwei verschiedene Arten eine Gehaltserhöhung erreichen. Wenn man längere Zeit in einer Position arbeitet, steigt man nach dem Tarifvertrag in der Entgeltstufe auf. Zudem kann man durch die Tätigkeit und durch den Ausbau von Aufgabenbereichen und Verantwortung in der Entgeltgruppe aufsteigen und die Gehaltsaussichten verbessern. Während reguläre Kinderpfleger beispielsweise in der Entgeltgruppe S3 starten, wird man bei der Übernahme von komplexen Aufgaben schon nach der Gruppe S4 vergütet.
Als Kinderpfleger gilt bei einer Anstellung im öffentlichen Dienst der TvöD SuE. Hier werden Kinderpfleger in die Entgeltgruppe S3 eingeordnet und verdienen somit zwischen 2.572,41 (Stufe 1) und 3.244,68 Euro (Stufe 6). Als Kinderpfleger mit schwieriger Tätigkeit gilt jedoch die Entgeltgruppe darüber. In der Gruppe S4 liegt das monatliche Gehalt zwischen 2.730,63 und 3.520,72 Euro.
- TVöD SuE, https://www.oeffentlichen-dienst.de/... (Abrufdatum: 23.06.2024)
- TVöD Tarifverhandlungen, https://oeffentlicher-dienst-news.de/... (Abrufdatum: 23.06.2024)
- TVöD SuE, https://oeffentlicher-dienst-news.de/... (Abrufdatum: 23.06.2024)