Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst 2025: Das sind die wichtigsten Fakten
- Einstiegsgehalt eines/r ausgebildeten Erziehers/-in: 3.223,59 €
- Einstiegsgehalt von Heilerziehungspflegehelfer/innen: 2.719,14 €
- Gehaltserhöhung im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst verglichen mit dem vorherigen Zeitraum: 200 Euro fix und weitere 5,5 Prozent
Im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes sind klare Regelungen für Arbeitsbedingungen und Gehälter von zentraler Bedeutung. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) legt die Rahmenbedingungen fest, die für Hunderttausende von Beschäftigten in diesem Bereich gelten. Diese Regelungen beeinflussen maßgeblich die Arbeitspraxis und die Lebensumstände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aber welche Bestimmungen gelten nach TVöD SuE? Für wen gilt der Vertrag und wie hoch ist die Vergütung der einzelnen Tätigkeitsgruppen? Mehr zu Entgelt- und Manteltarifvertrag in dieser Übersicht.
Was ist der TVöD SuE?
Der TVöD SuE steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst. Dieser Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen und Gehälter für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die eine Tätigkeit im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst ausführen. Er bildet somit eine essenzielle Grundlage für die faire Vergütung und die Arbeitskonditionen von Beschäftigten im sozialen und erzieherischen Bereich des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Dazu gehören zum Beispiel Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiterinnen und vergleichbare Berufsgruppen, die in Kindergärten, Kinderkrippen, Sozialstationen und ähnlichen Einrichtungen arbeiten.
Den TVöD SuE verhandeln die Arbeitgeberverbände der Länder und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (wie ver.di oder dbb Beamtenbund und Tarifunion). Er legt unter anderem die Gehaltsstufen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und weitere Arbeitsbedingungen fest. Der Vertrag ist Teil des TVöD-V, des Tarifvertrags für die Verwaltung im öffentlichen Dienst.
TVöD SuE – Eingruppierungen
Die Eingruppierung nach dem TVöD SuE erfolgt in der Regel nach bestimmten Kriterien, die im Tarifvertrag festgelegt sind. Die Regelungen zu den Eingruppierungen finden sich in § 12 bis § 16 des Tarifvertrags. Ausschlaggebend dafür sind unter anderem Kriterien wie Tätigkeitsmerkmale, Erfahrungen, Qualifikation (Ausbildung), Verantwortung und Arbeitsanforderungen sowie das Berufsalter. Anhand dessen werden Entgeltgruppen und Entgeltstufen festgelegt.
Ausbildungsplätze als Erzieher/in
Entgeltgruppen TVöD SuE
Die Entgeltgruppen (EG) im TVöD SuE regeln die Vergütung nach Tätigkeitsmerkmalen und Qualifikationen. Sie bieten klare Gehaltsstrukturen und Entwicklungsperspektiven für Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Sozial- und Erziehungsdienstes, und ermöglichen eine transparente Eingruppierung und angemessene Vergütung entsprechend der Berufserfahrung und Qualifikationen.
Sie beziehen sich immer auf die Gesamtbetrachtung. Vorübergehende Tätigkeitsänderungen werden nicht berücksichtigt. Ohne eine neue Entgeltgruppe kann bei Übertragung höherer Tätigkeiten über einen Monat oder länger das Entgelt der jeweils höheren Gruppe gezahlt werden. Die Entgeltgruppen ergeben sich wie folgt:
- Entgeltgruppe 2: einfache Tätigkeiten (keine Vor- oder Ausbildung, kurze Einweisung)
- Entgeltgruppe 3: qualifizierte Tätigkeiten (eingehende Einweisung)
- Entgeltgruppe 4: anspruchsvolle Tätigkeiten (Ausbildung unter drei Jahre oder mehr als eingehende fachliche Einweisung)
- Entgeltgruppe 5: abgeschlossene Ausbildung über drei Jahre
- Entgeltgruppe 6: EG 5 mit hochwertigen Arbeiten (Anspruch von Überlegungsvermögen und fachlichem Geschick)
- Entgeltgruppe 7: EG 6 mit mind. einem Fünftel selbständiger Leistung
- Entgeltgruppe 8: EG 6 mit mind. einem Drittel selbstständiger Leistung
- Entgeltgruppe 9a: EG 6 mit selbstständiger Leistung
- Entgeltgruppe 9b: abgeschlossene Hochschulbildung oder gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistung
- Entgeltgruppe 9c: EG 9b mit besonderer Verantwortung
- Entgeltgruppe 10: EG 9c mit mind. einem Drittel besonderer Schwierigkeit und Bedeutung
- Entgeltgruppe 11: EG 9c mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung
- Entgeltgruppe 12: durch Verantwortung aus EG 11 heraushebend
- Entgeltgruppe 13: abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung sowie gleichwertige Erfahrung und Tätigkeit
- Entgeltgruppe 14: EG 13 mit mind. einem Drittel besonderer Schwierigkeit oder besonders hochwertiger Leistung oder mind. drei Unterstellten aus EG 13-15
- Entgeltgruppe 15: EG 13 mit besonderer Schwierigkeit oder besonders hochwertiger Leistung oder mind. fünf Unterstellten aus EG 13-15
Mir verschiedenen Berufsqualifikationen kann man dabei abhängig von der eigenen Tätigkeit in unterschiedlichen Gruppen landen: Als Kinderpfleger/in kann man beispielsweise zu Gruppe 2, 3 oder 4 gehören.
Entgeltstufen TVöD SuE
Die Entgeltstufen im TVöD SuE gliedern sich innerhalb jeder Entgeltgruppe und stellen die individuelle Entwicklung der Beschäftigten innerhalb ihrer Entgeltgruppe dar. Sie steigen mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. In der Regel gibt es mehrere Stufen, zum Beispiel Stufe 1 bis 6, wobei die Einstiegsstufe in der Regel die niedrigste Vergütung bietet und mit zunehmender Berufserfahrung und Dienstjahren die Entgeltstufe erhöht wird. Der genaue Aufbau und die Anzahl der Stufen können je nach Entgeltgruppe variieren.
TVöD SuE – Einrichtungen
Wie vorher im Text erwähnt, hängt der Geltungsbereich des TVöD SuE von der jeweiligen Einrichtung ab, in der man arbeitet. Prinzipiell bezieht sich der Tarifvertrag als Teil des TVöD-V auf alle Arbeitgeber, die Mitglied eines eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind. Der Tarifvertrag gilt nicht für Arbeitnehmer/innen, die leitende Angestellte sind. Auch bei Beschäftigten, deren Tätigkeiten unter andere Verträge als Teil des TVöD fallen, gilt der TVöD SuE nicht. Darüber hinaus sind Auszubildende und Praktikanten sowie Leiharbeiter und künstlerisches Personal vom Vertrag ausgeschlossen.
TVöD SuE – Entgelttabelle Sozial- und Erziehungsdienst
Die aktuelle Entgelttabelle (Stand 2024) nach TVöD SuE sieht folgendermaßen aus:
Gültig von 01.03.2024 bis 31.12.2024 Quelle: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst 2024
Entgeltgruppe 1 2 3 4 5 6 S 18 4.458,20 € 4.571,79 € 5.134,51 € 5.556,51 € 6.189,53 € 6.576,36 € S 17 4.110,52 € 4.395,96 € 4.853,14 € 5.134,51 € 5.697,17 € 6.027,75 € S 16 4.026,38 € 4.304,54 € 4.614,00 € 4.993,81 € 5.415,82 € 5.669,04 € S 15 3.884,14 € 4.149,76 € 4.431,15 € 4.754,68 € 5.275,17 € 5.500,22 € S 14 3.847,03 € 4.109,38 € 4.422,05 € 4.740,10 € 5.091,81 € 5.337,97 € S 13 3.756,97 € 4.012,60 € 4.360,80 € 4.642,12 € 4.993,81 € 5.169,65 € S 12 3.747,09 € 4.002,01 € 4.335,64 € 4.631,04 € 4.996,80 € 5.151,53 € S 11b 3.697,55 € 3.948,84 € 4.125,39 € 4.575,55 € 4.927,22 € 5.138,23 € S 11a 3.631,49 € 3.877,94 € 4.053,00 € 4.501,47 € 4.853,14 € 5.064,15 € S 10 3.394,81 € 3.718,24 € 3.879,97 € 4.363,14 € 4.757,25 € 5.080,96 € S 9 3.371,39 € 3.598,79 € 3.864,55 € 4.253,22 € 4.620,71 € 4.902,44 € S 8b 3.371,39 € 3.598,79 € 3.864,55 € 4.253,22 € 4.620,71 € 4.902,44 € S 8a 3.303,85 € 3.526,31 € 3.755,83 € 3.973,29 € 4.185,86 € 4.409,39 € S 7 3.223,59 € 3.440,19 € 3.655,70 € 3.871,17 € 4.032,82 € 4.276,40 € S 4 3.091,81 € 3.298,76 € 3.487,33 € 3.615,30 € 3.736,51 € 3.925,36 € S 3 2.924,89 € 3.119,62 € 3.300,78 € 3.467,12 € 3.543,23 € 3.634,14 € S 2 2.719,14 € 2.838,41 € 2.926,64 € 3.022,45 € 3.130,19 € 3.237,95 €
TVöD SuE – Tarifeinigung im Mai 2022
Am 18. Mai 2022 wurde eine Tarifeinigung im TVöD SuE erzielt. Diese beinhaltete die Einführung einer monatlichen SuE-Zulage für Beschäftigte mit Eingruppierung nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD. Diese umfasste für die Entgeltgruppen S 2 bis S 11a 130 Euro, für S 11b bis S 12, S 14 und S 15 180 Euro. Für die Praxisleitung wurde eine Zulage von 70 Euro festgelegt. Für die Zulagen besteht die Möglichkeit, sie in bis zu zwei zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln. Darüber hinaus legt die Tarifeinigung zwei weitere Urlaubstage („Regenerationstage“) fest. Die Stufenlaufzeiten werden aufgrund der Einigung im Mai 2022 ab dem 1. Oktober 2024 an die des allgemeinen TVöD angepasst.
TVöD SuE – Tarifrunde 2023/2024
Die Tarifrunde 2023 bezog sich auf die Laufzeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Im Jahr 2023 gab es eine „Nullrunde“, die die Gehaltserhöhungen um insgesamt 14 Monate auf den März 2024 verschob. Zum 1. März dieses Jahres gab es zunächst eine Erhöhung von 200 Euro und anschließend von 5,5 Prozent. Insgesamt wurden alle Gehälter um mindestens 340 Euro gesteigert. Für Auszubildende, Studenten und Praktikanten fiel die Tarifrunde mit einer Gehaltserhöhung um 150 Euro im März 2024 geringer aus. Beide Gruppen erhielten Einmalzahlungen in neun Monatsbeträgen als einkommenssteuerfreies „Inflationsausgleichsgeld“:
- Für Beschäftigte nach TVöD SuE insgesamt 3.000 Euro, aufgeteilt auf eine Einmalzahlung im Juni 2023 über 1.240 Euro und anschließend Zahlungen von 220 Euro in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024.
- Für Auszubildende, Studenten und Praktikanten insgesamt 1.500 Euro. Im Juni 2023 waren es 620 Euro und anschließend je 110 Euro in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024.
TVöD SuE – Regelungen
Neben dem Entgelttarifvertrag beinhaltet der TVöD SuE auch den Manteltarifvertrag zur Festlegung von Regelungen zu Urlaubsanspruch, durchschnittlichen Arbeitszeiten und Sonderzahlungen.
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Urlaub
Die Urlaubsregelungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst legen die Ansprüche der Beschäftigten auf bezahlten Jahresurlaub fest. Je nach Berufsjahren und -gruppen variiert die Anzahl der Urlaubstage. In der Regel beträgt der Urlaubsanspruch zwischen 30 und 34 Tagen pro Jahr. Zusätzlich können Arbeitgeber Sonderurlaubstage für besondere Anlässe wie Hochzeit, Umzug oder die Pflege von Angehörigen gewähren.
Die Urlaubsregelungen sind darauf ausgelegt, die Erholung der Beschäftigten zu gewährleisten und ihre Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten. Wenn möglich, soll der Erholungsurlaub zusammenhängend genommen werden, für Beschäftigte an Schulen und ähnlichen Einrichtungen in der unterrichtsfreien beziehungsweise Ferienzeit.
Wochenarbeitszeit
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit nach TVöD SuE beträgt 39 Stunden. Für Wechselschichtarbeit werden dabei die Pausen in die Arbeitszeit mit eingerechnet. Die Stunden verteilen sich in der Regel auf fünf, je nach Einrichtung auch auf sechs Wochentage. Diese Arbeitszeit kann je nach individuellem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder tariflichen Regelungen variieren. Es gibt auch Teilzeitmodelle, die eine reduzierte wöchentliche Arbeitszeit ermöglichen. Die genauen Arbeitszeitregelungen können zwischen den verschiedenen Arbeitgebern und Einrichtungen im öffentlichen Dienst des Sozial- und Erziehungsdienstes variieren.
Jahressonderzahlungen
Der TVöD SuE sieht für die Beschäftigten verschiedene Jahressonderzahlungen vor. Dazu gehört das „Weihnachtsgeld“, das eine zusätzliche Zahlung darstellt und üblicherweise einen bestimmten Prozentsatz des Monatsgehalts ausmacht. Diese Sonderzahlungen zahlt der Arbeitgeber gemäß den Regelungen im Tarifvertrag und unter Berücksichtigung von Dienstjahren und individuellen Vereinbarungen aus.
Die Jahressonderzahlung wird an alle Beschäftigten ausgezahlt, die zum 1. Dezember eines Jahres in einem Angestelltenverhältnis stehen. Diese Erhalten das Geld mit der Ausschüttung ihres Gehalts von November. Die Höhe der Zahlung errechnet sich folgendermaßen:
- 84.51 Prozent in Entgeltgruppe 1 bis 8 (seit 2022)
- 70,28 Prozent in Entgeltgruppe 9a bis 12
- 51,78 Prozent in Entgeltgruppe 13 bis 15
Die Zahlen beziehen sich jeweils auf das Durchschnittsgehalt der Kalendermonate Juli, August und September des gleichen Jahres. Wer nach September das Arbeitsverhältnis begonnen hat, erhält seine Jahressonderzahlung bezogen auf den ersten Arbeitsmonat. Bei Beschäftigten, die im jeweiligen Jahr ein Kind bekommen, ermittelt man die Sonderzahlung am letzten Tag vor Beginn der Elternzeit.
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Häufige Fragen
- Was ist die Zulage TVöD SuE?
- Wann kommt die Zulage TVöD SuE?
- Wer bekommt die Zulage TVöD SuE?
- Wie lange ist die Kündigungsfrist beim TVöD SuE?
Die Zulage im TVöD SuE ist eine zusätzliche finanzielle Vergütung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, die bestimmten Kriterien und Entgeltgruppen entsprechen. Sie dient dazu, bestimmte Arbeitsbedingungen oder besondere Anforderungen auszugleichen und die Attraktivität des Berufsfelds zu erhöhen.
Die Zulage im TVöD SuE wird in der Regel monatlich zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt. Sie variiert je nach Entgeltgruppe und kann zusätzlich zu anderen Vergütungsbestandteilen wie dem Grundgehalt und eventuellen Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt werden. Die genauen Modalitäten der Auszahlung werden durch den Tarifvertrag und individuelle Vereinbarungen festgelegt.
Die Zulage im TVöD SuE wird in der Regel an Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst gezahlt, die bestimmten Kriterien und Entgeltgruppen entsprechen. Dies können beispielsweise Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiterinnen und vergleichbare Berufsgruppen sein, die im öffentlichen Dienst tätig sind und in Einrichtungen wie Kindergärten, Kinderkrippen, Horten, Jugendzentren oder Sozialstationen arbeiten. Die genauen Voraussetzungen für den Erhalt der Zulage sind im Tarifvertrag sowie in möglichen Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt.
Die Kündigungsfrist im TVöD SuE beträgt in der Regel vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats, sofern das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger als zwei Jahre im Dienst sind, verlängert sich die Frist auf einen Monat zum Monatsende. Ausnahmen oder spezielle Regelungen können in individuellen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen festgelegt sein.
- Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung, 18. Fassung, Stand 1. August 2023
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst 2024, https://oeffentlicher-dienst.info/... (Abrufdatum 05.04.2024)