Bei der Weiterbildung zum/-r Wohngruppenleiter/in handelt es sich um einen Fernlehrgang, der sich an medizinisches Personal richtet. Um die fachliche Kompetenz im Bereich der Wohngruppenleitung zu erlangen und diese Zusatzbezeichnung führen zu dürfen, muss man eine anerkannte Weiterbildung absolvieren. Sie eignet sich für alle, die im sozialen, pädagogischen oder medizinischen Bereich tätig sind. Nicht examinierte Pflege- bzw. Betreuungskräfte können sich so eine sichere berufliche Existenz in selbstständiger Tätigkeit aufbauen und examinierte Pflegekräfte treffen so auf neue Herausforderungen.
Hier gibt es alles zur Weiterbildung Wohngruppenleiter/in, zum Berufsbild, den Inhalten und Tätigkeiten sowie zu Dauer, Kosten und Gehalt.
Wohngruppenleiter/in – Voraussetzungen für die Weiterbildung
Für die Weiterbildung zum/-r Wohngruppenleiter/in kann sich nicht jede/r bewerben. Denn das ist nur möglich für Personen, die gewisse formale und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Im Folgenden werden diese ausführlich erklärt.
Formale Voraussetzungen
Es gibt zweierlei Arten von Voraussetzungen für die Weiterbildung zum/-r Wohngruppenleiter/in: zu Beginn der Ausbildung und direkt vor der Abschlussprüfung.
Mit Beginn der Ausbildung muss man einen Nachweis eines Orientierungspraktikums von einer Woche (Gesamtumfang: 40 Stunden) in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung vorlegen. Direkt vor der Abschlussprüfung sind außerdem zwei weitere Nachweise erforderlich:
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses bzw. über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis eines abgeleisteten Betreuungspraktikums von mindestens zwei Wochen (Gesamtumfang: 80 Stunden) in einer Pflege- bzw. Betreuungseinrichtung. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn entsprechende berufliche Vorerfahrung in der Betreuung und Basispflege vorliegen.
Persönliche Kriterien
Neben den o.g. formalen Voraussetzungen sollten Bewerber/innen auch einige persönliche Kriterien erfüllen. Diese können sich in Einzelheiten je nach Anbieter unterscheiden, sind sich aber recht ähnlich. Die häufigsten persönlichen Kriterien sind im Einzelnen:
- Mindestalter von 21 Jahren
- persönliche Neigung zu helfender und betreuender Tätigkeit
- soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten
- Interesse an gesundheitswissenschaftlichen, psychologischen und medizinischen Sachverhalten
- Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns
- planerische und organisatorische Fähigkeiten
- Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von Behinderungen und Alterserscheinungen
Wohngruppenleiter/in – Dauer der Zusatzweiterbildung
Die Weiterbildung zum/-r Wohngruppenleiter/in kann berufsbegleitend absolviert werden und wird von den meisten Anbietern mit einem Zeitaufwand von ca. acht Stunden pro Woche für die Bearbeitung der Studienbriefe angesetzt. Bei Interesse kann auch die Teilnahme an freiwilligen kostenlosen Webinaren erfolgen, die oft auch im Nachhinein jederzeit online gestreamt werden können.
Was sind Studienbriefe?
In einem Studienbrief befinden sich die Lehrmaterialien für Studierende eines Fernstudiums. Es kann sich dabei aber auch um schriftliche Abgaben dafür handeln.
Die Weiterbildung schließt mit drei schriftlichen Online-Prüfungen ab und gewährt dem/-r Absolventen/-in drei Abschlusszertifikate:
- Betreuungskraft nach §§ 43b und 53b SGB XI
- Betreuung in der häuslichen Umgebung
- Wohngruppenleiter/in
Die Regelstudienzeit beträgt i.d.R. zwei Jahr. Es können aber auch individuelle Absprachen mit den Anbietern geführt werden, um diese Regelstudienzeit individuell zu verkürzen.
Zeitmodelle
Es gibt i.d.R. zwei Zeitmodelle für die Weiterbildung zum/-r Wohngruppenleiter/in, die sich jedoch je nach Anbieter unterscheiden können:
Reguläres Zeitmodell
Dieses Modell wird meist für nicht examinierte Pflegekräfte angeboten. Hierbei beträgt die Regelstudienzeit 24 Monate, also zwei Jahre. Die Weiterbildung erfolgt neben dem regulär ausgeübten Beruf und wird je nach eigener Präferenz entweder täglich, mit einem Zeitaufwand von einer Stunde, oder kompakt am Wochenende, mit einem Zeitaufwand von acht Stunden, absolviert.
Verkürztes Zeitmodell
Dieses Modell wird meist für examinierte Pflegekräfte angeboten. Hierbei wird die Regelstudienzeit auf bis zu einem Jahr verkürzt. Dies kann je nach Vorbildung und persönlicher Eignung im Individualfall mit dem Weiterbildungsanbieter besprochen und ausgestaltet werden. Der regulär ausgeübte Beruf muss dafür i.d.R. auf einen Umfang von i.d.R. sechs, manchmal auch vier Stunden täglich verkürzt werden.
Wohngruppenleiter/in – Inhalte der Weiterbildung
Die Inhalte der Weiterbildung zum/-r Wohngruppenleiter/in sind einheitlich geregelt, da sie nach den §§ 43b und 53b SGB XI vorgegeben sind. Für den Lehrgang, der mit einem Zertifikat bestätigt wird, lernt man aus fünf Bereichen zu folgenden Themen:
Gemeinschaftliches Wohnen:
- Wohnformen für Senioren/-innen im Vergleich
- Raumaufteilung, Einrichtung und Ausstattung
- rechtliche und finanzielle Aspekte gemeinschaftlichen Wohnens
Soziologie/Sozialpsychologie:
- Leben im Alter
- Zahlen, Fakten, Lebenslagen
- Sozial- und Gruppenverhalten (Sozialpsychologie 1)
- Interaktion und Entscheidungsprozesse (Sozialpsychologie 2)
- Eskalation, Deeskalation, Mediation
Gesundheitsförderung:
- Einsatz von ordnenden Faktoren in der Seniorenarbeit
- Gesundheitsförderung: Einrichtung einer Heilpflanzen-Hausapotheke
- Schlafstörungen
- Sucht und Abhängigkeitsverhalten
Freizeitgestaltung:
- Gärtnern in der Seniorengemeinschaft
- sportliche Betätigungen für Senioren/-innen (mit und ohne Erkrankungen)
- Haustiere in der Seniorengemeinschaft
Seniorenbetreuung:
- gesellschaftliche Aspekte des Alterns
- biologische Aspekte des Alterns
- körperliche Erkrankungen im Alter
- Demenz und psychische Erkrankungen im Alter wahrnehmen, verstehen und fachgemäß handeln
- häusliche Umgebung des/-r betreuten Klienten/-in
- Umgang mit dem/-r betreuten Klienten/-in
- Kommunikation in der Betreuung (z.B. Wohngruppe)
- Freizeitgestaltung mit dem/-r älteren betreuten Klienten/-in
- Betreuung bei Demenz
- Basispflege
- Prophylaxe in der Betreuung
- Hygiene
- Unterstützung beim Führen des Haushalts von Haus- und Wohngemeinschaften
- Ernährungslehre in der Betreuung
- Garverfahren und Zubereitungsarten
- Lebensmittelhygiene
- Ernährung bei Erkrankungen
- institutionelle, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen in der Betreuung
- Versorgungsrecht in der Betreuung und Pflege
- allgemeine Berufskunde
Wohngruppenleiter/in Stellenangebote
Wohngruppenleiter/in – Anerkennung der Weiterbildung
Erfolgt die Weiterbildung an einem staatlich anerkannten Weiterbildungsinstitut etwa über ein Fernstudium, muss man sich über eine separate Anerkennung keine Gedanken machen. Das am meisten für diese spezielle Weiterbildung ausgewählte Institut in Deutschland ist das BTB-Bildungswerk für therapeutische Berufe mit Sitz in Remscheid. Es ist u.a. auch von der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit und Prävention e.V. (DGGP) anerkannt und von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifiziert.
Entscheidet man sich für einen andern Anbieter, sollte man sich vorher unbedingt davon überzeugen, dass dieser in Deutschland anerkannt ist und die Weiterbildung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Wohngruppenleiter/in – Kosten und Abrechnung der Weiterbildung
Die Kosten der Weiterbildung zum/-r Stationsleiter/in können auf drei verschiedene Arten abgerechnet werden: Entweder der/die Arbeitnehmer/in oder Arbeitgeber/in trägt sie allein, oder beide finanzieren sie teilweise. Für welche Variante man sich entscheidet, muss dabei immer mit dem/-r aktuellen Arbeitgeber/in abgeklärt und schriftlich fixiert werden.
Bei der arbeitgeberfinanzierten Weiterbildung zum/-r Wohngruppenleiter/in übernimmt der/die Arbeitgeber/in die gesamten Kosten und bezahlt zusätzlich das reguläre Gehalt während der Weiterbildungszeit. Dieses Gehalt kann entweder ein Voll- oder Teilzeitgehalt sein, je nachdem für welches Weiterbildungsmodell man sich entschieden hat. Regulär vereinbaren die Arbeitgeber/innen dafür außerdem schriftlich eine gewisse Mindestarbeitszeit.
Bei der arbeitnehmerfinanzierten Weiterbildung zum/-r Stationsleiter/in muss der/die Arbeitnehmer/in die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Dies ist aber sehr selten, da die meisten Arbeitgeber/innen daran interessiert sind, dass sich ihre Angestellten beruflich weiter qualifizieren. Außerdem wird die Nachfrage nach Pflegepersonal auch die nächsten Jahrzehnte kontinuierlich ansteigen, was die Zusatzqualifikation umso wichtiger macht.
Bei der gemeinsamen Finanzierung der Weiterbildung zum/-r Stationsleiter/in wird häufig eine individuelle Absprache zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in getroffen und – sehr wichtig – schriftlich fixiert. Großenteils trägt dabei der/die Arbeitnehmer/in einen kleineren Anteil als der/die Arbeitgeber/in; es können aber auch 50:50-Modelle vertraglich ausgestaltet werden.
Wohngruppenleiter/in – Gehalt
Als Wohngruppenleiter/in kann man mit einem durchschnittlichen Gehalt von 34.234 Euro brutto pro Jahr rechnen (ca. 2.853 Euro brutto pro Monat). Das durchschnittliche Einstiegsgehalt für Wohngruppenleiter/innen liegt bei 22.748 Euro brutto pro Jahr (ca. 1.896 Euro brutto pro Monat). Die Gehaltsobergrenze von Wohngruppenleitern/-innen beträgt 45.463 Euro brutto pro Jahr (ca. 3.789 Euro brutto pro Monat).
Wohngruppenleiter/in – Aufgaben im Berufsalltag
Die Aufgaben im Berufsalltag von Wohngruppenleitern/-innen sind vielschichtig und abwechslungsreich. Durch die Absolvierung der verschiedenen Ausbildungsmodule aus den Bereichen Seniorenbetreuung, Freizeitgestaltung, Gesundheitsförderung, Sozialpsychologie und gemeinschaftlichem Wohnen können Wohngruppenleiter/innen sowohl in der stationären Betreuung als auch in der häuslichen Einzelbetreuung arbeiten.
Die beruflichen Schwerpunkte von Wohngruppenleitern/-innen beinhalten aber regulär die folgenden Teilbereiche:
- Organisation und Betreuung von Seniorenhaus- und -wohngemeinschaften
- Betreuung von selbst verwalteten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen
- pflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben
- Kontakte zu Behörden
- organisatorische Aufgaben
- Planung gemeinsamer Freizeitaktivitäten
- Planung und Durchführung von allem, was die betreuten Klienten/-innen nicht mehr selbst übernehmen wollen oder können
Wohngruppenleiter/in – Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten eines/-r Wohngruppenleiters/-in entsprechen überwiegend den üblichen Bürozeiten. Gelegentlich kommen aber auch Einsätze für außerreguläre Veranstaltungen (z.B. Sommerfeste, Ausflüge o.ä.) am frühen Abend oder an den Wochenenden hinzu.
Wohngruppenleiter/in – Einsatzorte
Wohngruppenleitern/-innen stehen vielfältige berufliche Einsatzorte zur Auswahl, um dort Karriere zu machen. Besonders mobile Pflegedienste, aber auch immer mehr andere Träger in der Pflege und Betreuung gründen aktuell vermehrt Senioren-WGs, Pflegeheime und ähnliche Betreuungseinrichtungen. Auch Menschen mit Behinderungen können in solchen Wohngruppen leben und arbeiten.
Häufig werden auch Wohngruppen gegründet, die speziell auf die Bedürfnisse von Bewohnern/-innen abgestimmt sind, die unter Demenz oder ähnlichen degenerativen Erkrankungen der geistigen Fähigkeiten leiden. In all diesen Einrichtungen finden Wohngruppenleiter/innen Möglichkeiten für eine Anstellung.
Stellenangebote als Wohngruppenleiter/in finden
Medi-Karriere ist ein Info- und Karriereportal für medizinische Berufe. Hier findet man zum Beispiel Wohngruppenleitung-Jobs, Stellenangebote als Heimleitung sowie freie Stellen in der Verwaltung.