Die Weiterbildung zur Heim- und Einrichtungsleitung ist eine von vielen Möglichkeiten für Pflegekräfte, sich einer neuen Aufgabe außerhalb des Stationsalltags zu widmen. Diese Position ist vergleichbar mit einer geschäftsführerischen Tätigkeit und umfasst umfangreiche Aufgaben. Welche das genau sind, wie man Heimleitung wird und was die Fortbildung beinhaltet – ein Überblick.
Heimleitung – Voraussetzungen
Wer im Bereich Pflege oder Altenpflege eine Einrichtung leiten will, braucht eine abgeschlossene Ausbildung, Berufserfahrung, Fachwissen sowie Kenntnisse in Personalmanagement und betriebswirtschaftlichen Prozessen. Um gut leiten zu können, sollte man als Pflegefachkraft ein Gespür für Stärken und Schwächen der Mitarbeiter sowie Krisen und das Betriebsklima mitbringen. Darunter fällt auch Konfliktmanagement, um das Arbeiten für alle Kolleginnen und Kollegen so angenehm wie möglich zu gestalten.
Folgende Grundvoraussetzungen sollte man als Heimleitung mitbringen:
- eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder ein abgeschlossenes Studium in Richtung Gesundheit und Pflege
- sehr gute Organisations-, Handlungs- und Analysefähigkeit
- Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen
- Empathie und Freude an der Arbeit mit Menschen
- sicheres Auftreten
- Motivationsfähigkeit und Durchsetzungskraft
- Belastbarkeit
Aber: Auch erfahrene Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, dem kaufmännischen oder Verwaltungsbereich haben die Möglichkeit, sich in diese Richtung weiterzubilden.
Heimleitung – Inhalt
In der Weiterbildung werden folgende Themenbereiche behandelt:
- Personalwirtschaft
- Organisation
- Heimbetriebswirtschaftslehre
- Projekt- und Case Management
- Kostenrechnung und Controlling
- Mitarbeiterführung
- Konflikt- und Beschwerdemanagement
- Pflegekonzepte
- Öffentlichkeitsarbeit
- Heimrecht
- Pädagogische Grundlagen
- Umgang mit Angehörigen
- Hauswirtschaft und Ernährung
- Berufsethik
Die Dauer der Weiterbildung variiert je nach Variante, die man wählt – Vollzeit, Teilzeit oder als Fernstudium. Außerdem kann sie je nach Bundesland abweichen. Der Lehrgang umfasst etwa 700 bis 900 Unterrichtsstunden sowie zusätzliche Praxisstunden in Projektarbeiten oder Praktika.
Vollzeit-Variante
Wer sich für die Vollzeitvariante entscheidet und die Fortbildung ganztägig absolviert, kann sie in etwa einem halben bis einem Jahr abschließen. Das ist besonders für alle geeignet, die schnell ausgebildet werden und sich voll und ganz auf die Lerninhalte konzentrieren möchten. In der Regel finden Vollzeit-Weiterbildungen an Werktagen von 8-17 Uhr statt, die Wochenenden dienen zum Selbststudium. Während des Lehrgangs kann man seiner beruflichen Tätigkeit also nicht nachgehen.
Teilzeit-Variante
Die berufsbegleitende Möglichkeit eignet sich für alle, die Weiterbildung und Job unter einen Hut bringen möchten. Diese Variante umfasst eine Kombination aus Präsenzunterricht und einem flexiblen Selbststudium. Je nach Anbieter unterscheidet sich, wie der Präsenzunterricht aufgebaut ist – Blockseminar, Wochenendseminare oder Teilzeitunterricht. Daher sollte man sich vorher absichern, ob das mit der Arbeit vereinbar ist.
Fernstudium
Das Fernstudium kommt ohne Präsenzunterricht aus und findet komplett online und im Selbststudium statt. Bei dieser Variante sind Selbstdisziplin und reichlich Motivation gefragt – auch wenn Kontakt zu Dozenten in einem Online-Forum besteht, absolviert man die Weiterbildung im Alleingang.
Heimleitung – Anerkennung
Am Ende der Weiterbildung steht der gesetzlich anerkannte Abschluss, nur damit kann man später auch als Heimleitung tätig werden. Darauf sollte man achten, denn es gibt auch zahlreiche Anbieter, deren Abschluss nicht anerkannt wird. Außerdem ist es ratsam, dabei auf Zertifikatvergeber wie den TÜV zu achten.
Heimleitung – Kosten
Bei den Kosten für die Weiterbildung zur Heim- und Einrichtungsleitung stellt sich die Frage, ob diese Weiterbildung staatlich finanziert, vom Arbeitgeber übernommen wird oder selbst gezahlt werden muss. Unter der Voraussetzung des §82 SGB III zahlt das Arbeitsamt die Kosten. Diese umfassen Lehrgangskosten, Kosten der Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Verpflegungs- und Unterbringungskosten bei einem auswärtigen Aufenthalt sowie die Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung. Außerdem kann auch ein Arbeitsgeldzuschuss beantragt werden. In diesem Fall muss die Weiterbildung während der Arbeitszeit oder nebenberuflich am Abend oder Wochenende absolviert werden.
Laut §82 SGB III müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit Arbeitnehmer die volle Kostenübernahme erhalten:
- das 45. Lebensjahr vollendet
- bestehendes Arbeitsverhältnis bei einem Betrieb mit weniger als 250 Beschäftigten
- die Fortbildung wird außerhalb des Betriebs ausgeführt
- Weiterbildung und Träger sind für die Förderung zugelassen
In allen anderen Fällen muss sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen:
- jünger als 45 Jahre alt
- mindestens 50 Prozent, wenn der Betrieb mindestens zehn und weniger als 250 Beschäftigte hat
- mindestens 75 Prozent bei mindestens 250 und weniger als 2500 Beschäftigten
- mindestens 85 Prozent bei 2500 Beschäftigten oder mehr
Wer selbst für die Kosten aufkommt, sieht sich mit einer Bandbreite an unterschiedlichen Angeboten konfrontiert. Je nach Anbieter und Bildungszentrum variieren die Weiterbildungsgebühren. Dabei können Kosten von 2000 bis 5000 Euro anfallen.
Außerdem kann eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden. In einigen Fällen werden dann bis zu 40 Prozent der Kosten erstattet.
Heimleitung – Gehalt
Die Vergütung einer Heimleitung lässt sich nicht pauschal angeben, sie ist vom Träger, der Einrichtungsgröße, Verbandszugehörigkeit, Tarifen und konkreten Aufgabengebieten abhängig. Ein Jahresgehalt von 50.000 bis hin zu 60.000 Euro können als grober Orientierungswert dienen.
Heimleitung – Aufgaben
Als Heimleitung im Bereich Pflege oder Altenpflege ist man vielseitig beschäftigt. Man trägt die komplette Verantwortung für Mitarbeiter in Pflege und Sozialdienst, Verwaltung, Hauswirtschaft, Küche, Hausmeister, aber auch die Beauftragten für Hygiene, Medizinprodukte und Qualität – nur Vorstand und Geschäftsführer stehen noch über der Leitung. Folgende Aufgaben gehören in den Zuständigkeitsbereich:
- Entscheidung über Aufnahme von Bewohnern
- Sicherstellung der qualifizierten Pflege durch Qualitätsmanagement, Betreuung und Versorgung der Bewohner
- Einstellung neuer Mitarbeiter, Entscheidung über Beförderungen und Übernahme nach der Probezeit
- Arbeitsverträge, Zeugnisse und Beurteilungen
- Anpassung und Optimierung des Einrichtungskonzeptes – immer gemäß der vorgegebenen Ziele des Trägers
- Überprüfung der Einhaltung der Gesetze und Vorschriften: Hygiene, Brandschutz, Arbeitsrecht und Sicherheit
- Kontrolle der Buchführung und des Rechnungswesens – darunter fällt auch die regelmäßige Kontrolle von Einsparungsmöglichkeiten durch Outsourcing
- Erstellung und Genehmigung der Weiterbildungspläne und -kosten für die Mitarbeiter
- Kontakte zu Behörden, Krankenkassen, Zulieferern, Dienstleistern, Ärzten und Therapeuten, Öffentlichkeit, Presse und örtlichen Gemeinden und Vereinen pflegen
- Durchführen regelmäßiger Besprechungen mit allen Bereichsleitern
- Informationsbereitstellung für alle Bewohner
Heimleitung – Arbeitszeiten
Als Heimleitung hat man flexible Arbeitszeiten, die man sich selbst einteilen kann – meist 38,5 oder 40 Stunden, gleitend. Als Leitung arbeitet man normalerweise nicht am Wochenende. Darüber hinaus sollte man aber telefonisch erreichbar bleiben.
Heimleitung – Einsatzorte
Nach der Weiterbildung zur Heimleitung und Einrichtungsleitung stehen verschiedene Möglichkeiten offen. Man kann eine soziale Einrichtung mit stationären Bewohnern übernehmen, aber auch als Gemeinde- und Stadtpolitiker/in für Soziales tätig werden sowie sich auf dem Gebiet Entwicklungshilfe weiterbilden und Erfahrungen sammeln.
Passende Stellenangebote für Pflegekräfte
Wer auch einen beruflichen Wechsel anstrebt und Stellenangebote im Bereich Pflege sucht, findet bei Medi-Karriere eine große Auswahl an Jobs für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen-Jobs und Angeboten für Altenpfleger/innen.
1. Aufbaukurs: Heim-/Einrichtungsleiter/in in Pflegeeinrichtungen, www.schulen.vdab.de (Abrufdatum: 13.04.2021)
2. www.afq-berlin.de/weiterbildung/pflege-und-gesundheitswesen/pflegedienstleitung-pdl-heimleitung-hl/ (Abrufdatum: 13.04.2021)
3. Heim- und Einrichtungsleitung, www.auditorium-suedwestfalen.de (Abrufdatum: 13.04.2021)