Pflegegutachter/innen oder auch Pflegesachverständige kommen überall dort zum Einsatz, wo pflegerische Überprüfungen und Bewertungen benötigt werden. Viele Menschen brauchen Pflege – sowohl zu Hause als auch im Heim. Dafür erhalten sie Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Grundlage für den Umfang der Leistung ist der Pflegegrad. Um den richtigen Pflegegrad individuell zu bestimmen, werden Pflegegutachter vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) geschickt, um ein umfassendes Begutachtungsverfahren durchzuführen. Welche Voraussetzungen man für den Job als Pflegesachverständiger mitbringen muss, wie die Weiterbildung inhaltlich aufgebaut ist und mit welchen Kosten man rechnen sollte – ein Überblick.
Pflegegutachter – Voraussetzungen
Folgende Grundvoraussetzung sollte man für die Weiterbildung zum Pflegegutachter erfüllen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Pflege mit Berufserfahrung – etwa eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder als Altenpfleger/in (das variiert je nach Anbieter, einige verlangen eine Festanstellung von zwei bis fünf Jahren, andere eine dreijährige freiberufliche Tätigkeit)
Außerdem kann es sein, dass einige Anbieter ein Mindestalter von 25 Jahren und fachlich relevante Weiterbildungen verlangen bzw. anfragen. Wer die Weiterbildung beim TÜV in Erwägung zieht, muss vorab eine Fortbildung zur Fachkraft für Pflegebedürftigkeit absolvieren.
Darüber hinaus sollte man noch einige wichtige Eigenschaften mitbringen. Eine genaue und gründliche Arbeitsweise ist sehr wichtig – wer als Pflegegutachter/in tätig sein will, muss sorgfältig und sehr strukturiert vorgehen und außerdem auch eine sachliche Haltung einnehmen können. Auch, wenn die Pflege ein emotionaler Bereich ist und Einfühlsamkeit und Empathie sehr wichtig sind, darf die Begutachtung und letztendlich die Entscheidung nicht nur über die eigenen Emotionen getroffen werden, sondern man muss sich an gewisse juristische Rahmenbedingungen halten können. Ebenso sind soziale Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit wichtig für den Beruf.
Pflegegutachter – Inhalt und Dauer der Weiterbildung
In der Regel dauert die Weiterbildung zum Pflegegutachter ein bis eineinhalb Jahre. Auch das hängt wieder vom jeweiligen Anbieter ab.
Folgende Themengebiete werden in der Weiterbildung behandelt:
- Berufliche Grundlagen
- Einführung in die Betriebswirtschaft
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den Richtlinien des MDK
- allgemeine und pflegefachliche Instrumente zur Begutachtung
- Pflegephilosophie
- Moderation und Gesprächsführung
- Rechtliche Grundlagen (Zivil-, Straf- und Sozialrecht, Steuerrecht)
- Analyse von Dokumenten
- Qualitätssicherung
- Durchführung von Begutachtungen
- Wissenschaftliche Analyse und Erstellung von Gutachten
- Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit
Berufsbegleitende Weiterbildung
Die Weiterbildung zum Pflegesachverständigen lässt sich berufsbegleitend absolvieren. Wie diese Form dann genau aussieht, hängt auch wieder vom jeweiligen Anbieter ab. Bei einigen finden Präsenzseminare an festgelegten Wochenenden und Abenden statt, andere bieten es als komplettes Fernstudium an, bei dem man zeitlich flexibel ist.
Pflegegutachter – Aufgabengebiet
Pflegegutachter überprüfen die Pflegebedürftigkeit der Patienten und klären, ob die Voraussetzungen gegeben sind, dass überhaupt eine Pflegestufe vergeben werden kann. Sie erkundigen sich danach, was Patienten noch alleine bewältigen können und wobei sie Hilfe benötigen. Die Gutachter lassen sich einen umfassenden Einblick in alle Lebensbereiche geben, beurteilen die jeweilige Lage und vergeben daraufhin Punkte. Danach erfolgt dann die Einstufung in die Pflegegrade.
Pflegegutachter können auch in juristischen Streitfällen eingesetzt werden – besonders dann, wenn eine Pflegestufe neu bewertet oder überprüft werden muss. In diesen Fällen werden sie von Sozialgerichten oder Krankenkassen eingesetzt, können aber auch von Privatpersonen angefragt werden, bei denen sie auch eine beratende Funktion ausüben und die Patienten und Angehörigen über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären.
Pflegegutachter, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten tätig sind, sind außerdem für die Qualität der Pflegedienstleistungen und deren Überprüfung zuständig.
Pflegegutachter – Anerkennung
Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen – wie diese genau aussieht, ist auch wieder anbieterabhängig, da die Weiterbildung bundesweit nicht einheitlich geregelt ist. Einige fordern die Erstellung eines exemplarischen Gutachtens, andere ein wissenschaftliches Schreiben. Nachdem die Prüfung bestanden ist, bekommt man ein Zertifikat. Dieses kann zwar verschieden ausfallen (je nach Anbieter), ist aber durchgehend anerkannt. Wer dennoch Zweifel hat, sollte das im Vorhinein abklären.
Pflegegutachter – Kosten der Weiterbildung
Für alle Weiterbildungen ist Folgendes geregelt: Unter den Voraussetzung des §82 SGB III übernimmt das Arbeitsamt die anfallenden Gebühren. Diese umfassen Lehrgangskosten, Kosten der Eignungsfeststellung, Fahrtkosten, Verpflegungs- und Unterbringungskosten bei einem auswärtigen Aufenthalt sowie die Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung. Außerdem kann auch ein Arbeitsgeldzuschuss beantragt werden. In diesem Fall muss die Weiterbildung während der Arbeitszeit oder nebenberuflich am Abend oder Wochenende absolviert werden.
Laut §82 SGB III müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit Arbeitnehmer die volle Kostenübernahme erhalten:
- das 45. Lebensjahr vollendet
- bestehendes Arbeitsverhältnis bei einem Betrieb mit weniger als 250 Beschäftigten
- die Weiterbildung wird außerhalb des Betriebs ausgeführt
- Weiterbildung und Träger sind für die Förderung zugelassen
In allen anderen Fällen muss sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen:
- mindestens 50 Prozent, wenn der Betrieb mindestens zehn und weniger als 250 Beschäftigte hat
- mindestens 75 Prozent bei mindestens 250 und weniger als 2.500 Beschäftigten
- mindestens 85 Prozent bei 2500 Beschäftigten oder mehr
Wer die Weiterbildung zum Pflegegutachter selbst bezahlt, sollte sich auf Kosten von 2.000 bis zu 5.000 Euro einstellen. Das variiert sehr stark je nach Anbieter.
Pflegefachliche/r Gutachter/in Stellenangebote
Pflegegutachter – Gehalt
Je nachdem für welches Berufsverhältnis man sich entschiedet, ob angestellt oder freiberuflich, können die Gehälter natürlich variieren. Pflegegutachter im öffentlichen Dienst können mit etwa 3.000 bis 3.600 Euro monatlich rechnen. Bei Angestellten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen könnte das Gehalt etwas geringer ausfallen.
Pflegegutachter – Einsatzgebiete
Pflegegutachter können angestellt im öffentlichen Dienst, bei Krankenkassen, in Krankenhäusern, und Pflegeeinrichtungen sowie bei Gericht arbeiten oder auch freiberuflich tätig sein. Viele Menschen nehmen Hilfe von einem unabhängigen Pflegegutachter in Anspruch, der sie in dem ganzen Prozess der Pflegegrad-Beantragung, Begutachtung und Überprüfung durch den MDK begleitet und beratend unterstützt.
Passende Stellenangebote im Bereich Pflege
Wer derzeit auf der Suche nach einem passenden Stellenangebot im Bereich Pflege ist, findet bei Medi-Karriere eine große Auswahl. Hier findet man beispielsweise zahlreiche Krankenpfleger/innen Stellenangebote, Jobs für Altenpfleger/innen sowie Kinderkrankenpfleger/innen-Stellen.
1. gesundheitsberufe.de/berufsbilder/pflegesachverstaendiger/ (Abrufdatum: 07.06.2021)
2. Pressesachverständiger Weiterbildung (m/w/d), www.kursfinder.de (Abrufdatum: 07.06.2021)
3. drweiglundpartner.de/pflegegutachter/ (Abrufdatum: 07.06.2021)