Ihre Aufgaben
zu den Aufgaben der Heimleitung gehören insbesondere die folgenden:
Entwicklung des Fachbereichs
- Überwachung der Angebote im Hinblick auf Qualität und Inhalt
- Leistungsbeschreibungen und Leistungsvereinbarungen, Konzeptionen
- Entwickeln der Standards und der Inhalte der Klient:innen-Dokumentation
- Koordinierung der Aufgaben innerhalb des Wohnbereichs
- Entwicklung von neuen Angeboten
- Fragen der Inklusion im Alltag bewusst halten
Klient:innen bezogen
- Kontrolle der Teilhabepläne (im Sinne von Prozessverantwortung und Koordination)
- Führen und Koordinieren des Gesamtplanverfahrens
- Verantwortung bei Neuaufnahmen / Koordinieren des Aufnahmeverfahrens
- Fortbildung für Klient:innen bewusst machen (Netzwerk)
Personal
- Überblick über notwendige Investitionen, Bau, Renovierung
- Sorge tragen für Wartung der Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kalkulation der Mieten (Grundsicherung)
- Erstellen und aktuell halten der Mietverträge
Personal
- Personalverantwortung für den Fachbereich Wohnen
- Dienstpläne genehmigen und abrechnen
- Beratung der Mitarbeiter:innen in Krisensituationen von Klient:innen
Ausbildung
- Organisation der Auszubildenden in Zusammenarbeit mit der Praxis Lehrkraft
- Prozessverantwortung für pädagogische Begleitung der Auszubildenden
Außenvertretung
- Pflege der Kontakte nach außen
- Teilnahme am Fachbereich LebensOrte
- Camphill Forum Mitteleuropa
- Ansprechpartner und Auskunftsperson gegenüber den Aufsichtsbehörden (Beratungs- und Prüfungsbehörde)
Diese Aufgaben stellen einen Auszug aus den Aufgaben dar. Es gibt für die Heimleitung eine Geschäftsordnung, die im Bewerbungsprozess besprochen wird.